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Nach tödlichem Unfall in Wolfsberg: Angeklagter Fahrer erhält Unterstützung vom Roten KreuzAusgabe 4 | Mittwoch, 27. Januar 2021

Staatsanwaltschaft Klagenfurt klagt den Lenker (21) jenes Rettungswagens, der im Oktober mit einem Pkw zusammengestoßen war, dessen Lenkerin starb, wegen grob fahrlässiger Tötung an. Ihm wird im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung geholfen.

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Wolfsberg. Es war eine Tragödie, die im Vorjahr das gesamte Lavanttal schockierte. Am 5. Oktober kam es auf der Klagenfurter Straße (B70) in Wolfsberg zu einem tödlichen Zusammenstoß zwischen einem Pkw und einem Rettungswagen im Einsatz. Dabei erlitt die 52-jährige Lenkerin des Pkw tödliche Verletzungen. Der Fahrer (21) des Rot-Kreuz-Fahrzeugs muss sich jetzt vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt wirft ihm grob fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor, denn ein 43-jähriger Rot-Kreuz-Mitarbeiter, der im Rettungswagen gesessen hatte, war beim Unfall verletzt worden. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

»Eine Diversion für den Lenker des Rettungsautos ist in diesem Fall rechtlich nicht möglich«
Markus Kitz, Sprecher der Staatsanwaltschaft

Laut Markus Kitz, Sprecher der Staatsanwaltschaft, wird es auf jeden Fall ein Urteil – schuldig oder nicht – gegen den 21-Jährigen geben. Denn eine Diversion (bei geklärtem Sachverhalt kann auf die Durchführung eines Strafverfahrens gegen Zahlung eines Geldbetrags oder einer anderen Maßnahme verzichtet werden) sei in diesem Fall rechtlich nicht möglich.

Die Kärntner Rot-Kreuz-Sprecherin Melanie Reiter sagt, in ihrer langjährigen Zeit bei der Hilfsorganisation habe es noch nie einen Fall gegeben, bei dem ein Einsatzfahrzeug mit einem anderen Wagen kollidierte und ein Todesopfer zu beklagen war. »Wir können dazu auch grundsätzlich nichts sagen, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt«, so Reiter.

Weniger Freiwillige?

Auf die Frage, ob das Rote Kreuz nun negative Auswirkungen auf die Bereitschaft der Bevölkerung befürchte, bei der Organisation freiwillig mitzuarbeiten, meint sie: »Derzeit haben wir nicht den Eindruck. Es gibt beim Roten Kreuz auch so viele Einsatzmöglichkeiten abseits vom Rettungsdienst, dass wir für jeden Interessierten eine Möglichkeit zur Mitarbeit finden können.« Nach dem Unglück blieb das Rote Kreuz nicht untätig. »Es hat uns alle zutiefst betroffen gemacht«, so Reiter. »Wir setzen ständig auf Bewusstseinsbildung bei unseren Mitarbeitern. Auch nach dem schrecklichen, tragischen Unfall haben wir Maßnahmen ergriffen, um unsere Kollegen auf geltende Vorschriften aufmerksam zu machen. Es hat sicher auch dazu geführt, dass jeder automatisch noch aufmerksamer als ohnehin schon beim Lenken eines Einsatzfahrzeuges unterwegs ist.«

Grundsätzlich, so Reiter weiter, haben alle Lenker, die die Berechtigung besitzen, ein Fahrzeug mit Sondersignal zu lenken, eine fundierte Ausbildung durchlaufen, vor der ein entsprechendes Auswahlverfahren stand.

Erhält der 21-jährige Lenker des Rettungswagens jetzt Hilfe des Roten Kreuzes, etwa in Form eines Anwalts? »Ja«, sagt die Sprecherin, »wir sind Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversichert, und in diesem Rahmen erhält der Lenker Unterstützung.«

Anklage gegen den 21-Jährigen wurde aufgrund der Umstände erhoben, unter denen es zum tödlichen Zusammenstoß gekommen ist. Demnach war der Rettungswagen mit einem Tempo von 90 km/h unterwegs und damit um 40 km/h schneller, als in diesem Bereich der Klagenfurter Straße – beim Parkplatz des Hofer-Markts – erlaubt gewesen wären. Dazu kommt, dass die Ampel Rot zeigte, als das Rot-Kreuz-Fahrzeug mit eingeschaltetem Folgetonhorn und Blaulicht in die Kreuzung einfuhr. Das berechtigte den Fahrer aber nicht, den Bereich ohne Temporeduktion zu passieren. Die Strafdrohung bei grob fahrlässiger Tötung beträgt bis zu drei Jahre Haft.

Feuerwehr öffnete die Türe

An jenem Tag hatte der Rettungswagen den Pkw der 52-Jährigen gegen 19.10 Uhr seitlich gerammt und meterweit bis zu einer Einfriedung geschoben. Die beiden Rettungssanitäter versuchten sofort, die Frau aus dem zerstörten Auto zu bergen. Das gelang aber erst den Mitgliedern der FF Wolfsberg, die gerade auf dem Weg zu einer Übung waren und die Fahrertüre mit einer Bergeschere öffneten. Trotz der raschen Hilfe starb die Frau noch an der Unfallstelle.

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