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Nach Morddrohung im Netz wurde Lavanttaler Amateurfußballer bei Staatsanwaltschaft angezeigtAusgabe 45 | Mittwoch, 4. November 2020

Nach Morddrohungen gegen Norbert Hofer wurde ein Lavanttaler Amateurkicker jetzt bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Das Verfahren wird diversionell erledigt. Unabhängig davon, kann der FPÖ-Obmann weitere Schritte gegen den Fußballer einleiten.

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Lavanttal. Unter dem Schutzmantel der vermeintlichen Immunität kommt es immer wieder vor, dass sich Menschen in sozialen Netzwerken zu öffentlichen Beleidigungen und Drohungen hinreißen lassen. Oft in der »Schusslinie« sind heimische Politiker. Nun hat auch FPÖ-Bundesparteiobmann Norbert Hofer Morddrohung erhalten. Auf der Plattform »Instagram« wurde der Politiker öffentlich mit dem Tod bedroht. Vier Personen wurden laut Tageszeitung »Krone« vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) ausgeforscht und bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

»Wir wissen natürlich von dem Vorfall. Der Fall wird bei uns intern abgehandelt«
Stellungnahme des Vereins zum betroffenen Spieler

Unter den vier Personen ist auch ein Lavanttaler Amateurfußballer. Für ihn gibt es unter anderem auch Konsequenzen innerhalb des Vereins. »Wir wissen von dem Vorfall natürlich und haben Sanktionen gegen den Spieler ausgesprochen. Der Fall wird bei uns intern abgehandelt«, heißt es von Vereinsseite dazu. Mit der internen Strafe ist es aber noch lange nicht getan. Gegen den Spieler liegt weiters eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt vor. »Ich kann bestätigen, dass es gegen den Fußball eine Anzeige gibt. Das Verfahren wird diversionell erledigt«, so Staatsanwältin Tina Frimmel-Hesse von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt.

Mit einer Diversion kann eine Staatsanwaltschaft oder ein Gericht bei einem hinreichend geklärten Sachverhalt auf die Durchführung eines förmlichen Strafverfahrens verzichten. Im Fall der Diversion bekommt der Beschuldigte bzw. der Angeklagte das Angebot, sich einer belastenden Maßnahme zu unterwerfen. Diese Maßnahmen sind laut Gesetz unter anderem die Zahlung eines Geldbetrags oder gemeinnützige Leistungen.

»Norbert Hofer kann noch medienrechtliche und/oder zivilrechtliche Schritte gegen den Herrn einleiten«
Volker Höferl, Pressesprecher Norbert Hofer

Volker Höferl, Pressesprecher von Norbert Hofer, kommentiert den Vorfall wie folgt: »Norbert Hofer war schockiert. Politiker müssen im politischen Diskurs auch Kritik aushalten. Es gibt aber Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Und diese liegen spätestens dort, wo das eigene Leben oder jenes der eigenen Familie bedroht wird.« Auf die Frage, was der Politiker zu der diversionellen Bearbeitung der Anzeige sagt, lautet die Stellungnahme von Höferl: »Das ist eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Unabhängig davon kann Norbert Hofer noch medienrechtliche (Entschädigung, Urteilsveröffentlichung) und/oder zivilrechtliche (Unterlassung und Widerruf) Schritte gegen den Herrn einleiten. Diese Entscheidung ist noch offen.«

Immer wieder sind Politiker beleidigenden oder drohenden Kommentaren und Äußerungen im Internet ausgesetzt. Sigrid Maurer, Klubobfrau des Grünen Parlamentsklubs, erhielt im Mai 2018 obszöne Nachrichten, ging damit an die Öffentlichkeit – und muste sich deshalb später selbst vor Gericht verantworten.

Erst in diesem Jahr erhielt Justizministerin Alma Zadic (Grüne) Todesdrohungen. Auch in diesem Fall nahm das BVT die Ermittlungen auf. Schließlich sind Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) regelmäßig Drohung und Beleidigungen auf Facebook und Co. ausgesetzt.

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