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»Für Jugos gesperrt«: Die Hintergründe, warum ein Polizist nach dieser Botschaft entlassen wurde Ausgabe 40 | Mittwoch, 6. Oktober 2021

Der Beamte hatte einen A4-Zettel mit dieser Aufschrift am Grenzübergang Lavamünd angebracht. Ermittlungen wegen Verhetzung wurden eingestellt, entlassen wurde er trotzdem. Der Wolfsberger Bezirkspolizeikommandant Peter Hauser nimmt dazu Stellung.

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Lavamünd. Es war ein Schritt, der bei der österreichischen Polizei selten ist und in den Reihen der Lavanttaler Exekutive zuletzt vor rund 20 Jahren vorkam: Die Entlassung eines Beamten. Nun war es wieder soweit: Ein Polizist aus dem Bezirk Wolfsberg wurde nach einem Urteil der unabhängige Disziplinarkommission »gefeuert«. Der Wolfsberger Bezirkspolizeikommandant Peter Hauser: »Es ist schade, aber der Vorfall an der Grenze brachte das Fass zum Überlaufen. Dazu gab es ein weiteres Delikt, wegen dem er auf jeden Fall entlassen worden wäre.«

Mit »Vorfall an der Grenze« spielt Hauser auf Ereignisse an, die sich im Oktober des Vorjahrs am Grenzübergang Lavamünd ereigneten. Dort hatte der Beamte ein DIN-A4 großes Blatt mit der Aufschrift »Für Jugos gesperrt, da Österreicher sich auch nicht frei bewegen dürfen« auf einem Verkehrszeichen befestigt, das dazu da ist, die Lenker auf die Grenzkontrollen aufmerksam zu machen. Als eine Kollegin das Blatt entfernen wollte, wies der Lavanttaler sie an, es hängen zu lassen. Sie nahm es trotzdem ab, er befestigte es später neuerlich.

»Es gab immer wieder Verfehlungen dieses Beamten« 
Peter Hauser, Bezirkspolizeikommandant

Am selben Tag brach er seinen Dienst vor Eintreffen der Ablöse ab, wie in einem Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts nachzulesen ist. Dadurch waren EDV-Anlage, Funk, Diensthandys und der an allen Grenzkontrollstellen des Landes funktionierende Zentralschlüssel für jeden zugänglich, der einen Blick in den Grenzposten geworfen hätte ...

Die Folgen

Die unmittelbaren Konsequenzen betrafen nur das ausgehängte Blatt Papier – und waren weitreichend. Der Mann wurde suspendiert, die Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen ein, die Disziplinarkommission wurde aktiv. Während die Erhebungen wegen des Verdachts der Verhetzung eingestellt wurden, blitzte der Beamte beim Bundesverwaltungsgericht mit einer Beschwerde gegen seine Suspendierung ab. Dann kam der Spruch der Disziplinarkommission, dem die fristlose Entlassung folgte. 

Hauser berichtet von einer langen Vorgeschichte: »Es gab immer wieder Verfehlungen dieses Mannes. Er stand vor der Pensionierung, weil er alkoholkrank war, konnte die Sucht aber überwinden und stieg wieder in den Dienst ein. Wir hätten ihm gewünscht, dass er es packt, doch es gelang nicht. Es gab immer wieder Gespräche mit ihm« – die letztlich nichts bewirken konnten. 

Schließlich wurde der an der Grenze aufgehängte Zettel ruchbar, der die Polizeikarriere des Mannes abrupt beendete. »Die Grenze ist grundsätzlich ein sehr sensibler Bereich«, sagt der Bezirkspolizeikommandant. »Wenn dort ein Beamter einen Zettel mit so einer Aufschrift anbringt, ist das wirklich dramatisch.« Daher sei die Disziplinarkommission nach dem Beamten-Dienstrechtsgesetz zu dem Schluss gekommen, dass die Bevölkerung kein Vertrauen mehr in diesen Polizisten setzen könne – trotz der eingestellten Verhetzungsermittlungen. Das Ergebnis: Entlassung.

Die sei laut Hauser für den Betroffenen unausweichlich gewesen: »Es gab ein weiteres Delikt, das er gesetzt hatte und das ein Gerichtsverfahren nach sich zog, wegen dem er auf jeden Fall entlassen worden wäre. Mit der vorher getroffenen Entscheidung ist dieses Verfahren aber eingestellt.« Worum es dabei ging, gibt Hauser nicht preis.

Auch wenn der Rauswurf unvermeidlich war, sagt der Bezirkspolizeikommandant: »Es ist schade für den Betroffenen. Wir wünschen ihm, dass er die Kurve kriegt.«

Ein weiterer Fall

Hauser ist seit 1993 Bezirkspolizeikommandant von Wolfsberg. »In dieser Zeit ist es nur einmal vorgekommen, dass einer unserer Beamten entlassen werden musste. Vor etwa 20 Jahren hatten wir einen Polizisten, der unter einer psychischen Erkrankung litt und nicht mehr arbeitsfähig war. Er erreichte damals aber seine Wiedereinstellung, worauf sich zeigte, dass er den Beruf nicht mehr ausüben konnte.«

Überhaupt ist es nicht einfach, einen Beamten aus seiner Position zu entfernen. Laut Strafgesetzbuch ist dazu etwa eine Verurteilung zu einer mehr als einjährigen  Freiheitsstrafe nötig.

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