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Einen Kilo Cannabis im Lavanttal unter die Leute gebracht: 26-Jähriger packt aus und nennt Namen Ausgabe 15 | Mittwoch, 10. April 2024

Der Mann wurde mit Kokain im Auto erwischt. Vor Gericht musste er sich auch dafür verantworten, im Tal Joints verkauft zu haben – zum Selbstkostenpreis, wie er angab. Und das Koks gehörte einem anderen. Es setzte eine unbedingte Haftstrafe – nicht rechtskräftig.

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Klagenfurt, Lavanttal. In Deutschland ist Cannabis seit 1. April legalisiert. Hierzulande versteht die Justiz aber weiterhin keinen Spaß mit Menschen, die sich mit diesem Suchtgift einlassen. Das zeigt der Fall eines 26-Jährigen, der in einer Lavanttaler Gemeinde rund 1,25 Kilo »Stoff« unter die Leute brachte. Er kassierte in der Vorwoche am Landesgericht Klagenfurt eine unbedingte Haftstrafe – und schien froh zu sein, dass sie nicht höher ausgefallen war.

Dem Mann, der vor Richterin Michaela Sanin antreten musste, sah man auf den ersten Blick nicht an, dass er mit Drogen zu tun hatte: Adrett gekleidet und mit guten Umgangsformen – da hat man schon andere »Giftler« erlebt – stand er Rede und Antwort. Angeklagt wegen Drogenhandels und unerlaubtem Umgang mit Suchtgiften, bekannte er sich ohne Umschweife schuldig. Auch wenn er in seiner Aussage seine Schuld um einen Hauch zu relativieren versuchte, stand er letztlich für seine Taten ein.

»Ich rauche seit meinem 19. Lebensjahr – aber nur gelegentlich. Süchtig? Nein, süchtig bin ich nicht«
Der Angeklagte über sein Verhältnis zu Cannabis 

Der bisher unbescholtene 26-Jährige, der selbst gerne am Joint zog, war von der Polizei erwischt worden, als er im Auto etwa zehn Gramm Kokain und rund 35 Gramm Methamphetamin transportierte. Ob die kurze Zeit in Untersuchungshaft ihn dazu bewog, ist unklar: Er legte jedenfalls alles offen – und nannte Namen.

Auf die Frage Sanins, warum er Cannabis konsumiere, sagte der Angeklagte: »Ich rauche seit meinem 19. Lebensjahr – aber nur gelegentlich, an Wochenenden. Süchtig? Nein, süchtig bin ich nicht.« Und seit er im Oktober des Vorjahrs geschnappt wurde, lasse er überhaupt die Finger von Drogen. 

Angeklagter nennt Namen

Das Cannabis kaufte er bei einem früheren Schulkollegen in Villach, dessen Namen er nannte. 1.255 Gramm hatte er »anderen entgeltlich überlassen«, wie es in der Anklageschrift hieß. »Das war ein freundschaftlicher Dienst für Freunde«, begründete der 26-Jährige, der sich sein Geld mit regulärer Arbeit verdient. Die Menge habe »sich im Laufe der Zeit summiert«, 40 Prozent verteilte er kostenlos, für den Rest nahm er zehn Euro pro Gramm. Die Richterin: »Das heißt, sie haben Tausende Euro verschenkt, einfach so?« Antwort: »Ja, in vier Jahren.« Und wie viel bezahlte er selbst für das Gramm? »Auch zehn Euro«, sagte der Angeklagte. 

Und was war mit dem Kokain und dem Methamphetamin im Auto? »Das war nicht meines«, so der Angeklagte, »das war für XX« – auch hier nannte er den Namen. Ebenso im Fall einer Suchtgiftwaage, die bei ihm gefunden wurde, die aber XX gehört hätte.

»Was machen wir mit Ihnen?«, fragte Richterin Sanin rhetorisch, »Sie haben zehn Euro pro Gramm verlangt, das macht mehr als 12.000 Euro Einnahmen – nicht wenig.« Die eilige Antwort des Mannes: »Ich habe nicht nur verkauft, ich habe auch einiges verschenkt.«

»Das heißt, sie haben Tausende Euro verschenkt, einfach so?«
Michaela Sanin, Richterin

Weil der Beschuldigte alles zugab, wurde auf die Einvernahme von Zeugen verzichtet, in 25 Minuten war der Fall abgehandelt. Das Urteil: zehn Monate unbedingt. Die Richterin in der Begründung: »Bei der Cannabis-Menge wurde der Grenzwert fünffach überschritten, Sie haben damit etwa 8.000 Euro eingenommen, denn ich glaube Ihnen, dass Sie 40 Prozent verschenkt haben. Zehn Monate Haft sind hier angemessen.« Das iPhone des Mannes, das er auch für Drogengeschäfte nutzte und das die Polizei beschlagnahmte, wird vernichtet. Der Angeklagte nahm es gelassen. 

»Alles Gute«

Ohne Zögern akzeptierte er das Urteil, zumal ihm eine Fußfessel in Aussicht gestellt wurde und ihm damit ein weiterer Aufenthalt in der Justizanstalt wohl erspart bleibt. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

»Alles Gute«, verabschiedete Richterin Sanin den 26-Jährigen, der schnellen Schritts den Gerichtssaal verließ.

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