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Bewohner des Minoritenklosters in Aufregung: Ihre Fenster werden mit gesetzlicher Erlaubnis zugebaut Ausgabe 30 | Mittwoch, 24. Juli 2019

Wohnungsbesitzer des Wolfsberger Klosters sahen mit Entsetzen, dass ihnen ein Neubau den Blick aus den Fenstern nimmt. Sie wandten sich an den Bürgermeister, der den Bau prüfen ließ. Ergebnis: alles korrekt! Sogar das Zumauern der Fenster wäre legal.

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Unterkärntner Nachrichten Redakteur Horst Kakl Von Horst Kakl kaklno@spamunterkaerntner.at
Das große Bild zeigt, wie nahe der Neubau an die Klostermauern und die darin befindlichen Fenster heranreicht: Teils sind es gerade zwei Meter. Der Blick aus dem Wohnzimmerfenster einer der Klosterwohnungen geht jetzt auf eine Mauer, zwei weitere Stockwerke werden aber noch aufgesetzt. Laut Bauordnung ist das völlig in Ordnung. Foto: Hok

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Wolfsberg. Der Bauherr hat alle Bestimmungen der Kärntner Bauordnung eingehalten. Zurück bleiben mehrere Wohnungsbesitzer, die in Zukunft beim Blick aus den Fenstern nicht mehr über die Stadt, sondern in Mauern schauen werden.  »Das wird dann hier keine schöne Wohnung mehr, sondern  wie in einem Kerker sein«, sagt eine Betroffene. So ist die Situation beim Minoritenkloster in Wolfsberg.

Neben der Südseite des Klosters am Minoritenplatz befand sich bis zum heurigen Frühjahr ein Grünbereich. Auf dem kleinen Platz wird jetzt von der Firma Wagger Bau eine mehrstöckige exklusive Wohnanlage errichtet, deren Außenmauern bis ans ehemalige Kloster heranreichen – teils sind sie nur zwei Meter entfernt. Das Problem: Auf diese Seite zeigen auch die Fenster von mehreren Wohnungen des Minoritenklosters.

Deren Besitzer sprachen sich bereits bei der Bauverhandlung gegen den Neubau aus. Sie fanden kein Gehör. Im Zuge der Bauarbeiten haben sie aber erst realisiert, was tatsächlich auf sie zukommt.

»Ich schaue schon jetzt auf eine Wand. Es kommen aber noch zwei Stockwerke dazu.«
Eine Wohnungsbesitzerin im Minoritenkloster

Eine Wohnungsbesitzerin: »Ich habe vor Baubeginn zwar am Plan gesehen, dass das neue Haus nahe herangebaut wird. Wie nahe es aber wirklich ist, sehe ich erst jetzt.« Vor ihrem Wohnzimmerfenster ragt bereits eine Wand empor. »Es kommen aber noch zwei weitere Stockwerke dazu«, sagt sie – und schüttelt den Kopf.

Die Betroffenen meinten erst, der geringe Abstand widerspreche der Bauordnung. Sie wandten sich an den Wolfsberger Bürgermeister Hans-Peter Schlagholz, der sofort einen Ortsaugenschein vornahm. Verwundert vom geringen Abstand der Gebäude schaltete er die Abteilung Baurecht ein, die sich am Mittwoch, 17. Juli, vor Ort ein Bild machte. Mit dabei: Ein Vertreter der Stadt, der Baufirma Wagger und beschwerdeführende Anrainer.

Eine Gunstbezeigung

Das Ergebnis ließ die Herzen der Wohnungsbesitzer sinken: Wagger Bau hat nicht nur alle Vorschriften der Kärntner Bauordnung eingehalten, das Unternehmen hätte sogar ans Kloster anbauen und die dortigen Fenster zumauern dürfen. Dass das nicht geschehen ist, ist eine Gunstbezeigung. Denn laut Bauordnung darf in der Stadt ab der  Grundstücksgrenze gebaut werden – und die beginnt im vorliegenden Fall direkt an den Klostermauern.

»Er ist völlig im Recht«, sagt jetzt eine Betroffene, »ich habe mich beim Vertreter der Baufirma entschuldigt. Zu sagen ist aber auch, dass diese Bauordnung ein Schildbürgerstreich ist.«

»Wir haben nichts falsch gemacht, dichte Verbauung ist in der Altstadt legal«
Wilhelm Wagger
Geschäftsführer Wagger Bau

Die Wolfsbergerin hatte vor, in nächster Zeit selbst in ihre Wohnung im Kloster zu ziehen: »Das mache ich jetzt natürlich nicht.« Was soll dann damit geschehen? »Ideal wäre, wenn Wagger sie mir abkaufen würde«, sagt sie. Firmenchef Wilhelm Wagger sieht auf Anfrage der Unterkärntner Nachrichten dazu »keine Veranlassung«: »Wir wollen ja selbst Wohnungen verkaufen.« Zur jetzigen Überprüfung des Bauvorhabens sagt Wagger: »Ich weiß nicht, warum das begehrt wurde, wir haben nichts falsch gemacht. Dichte Verbauung ist in der Altstadt korrekt und legal, sonst wäre es auch nicht bewilligt worden. Wir bewegen uns selbstverständlich auf dem Boden der Gesetze.«

Der Wolfsberger Bürgermeister meint: »Dass Fenster laut Bauordnung zugemauert werden dürfen, ist kurios und wundert mich auch. Aber das ist die Kärntner Bauordnung, die ich nur vollziehen kann.« Er habe sich die Situation nicht nur selbst angesehen, sondern auch die Baupolizei mit der Prüfung beauftragt. Mehr kann der Ortschef nicht tun. Außer eines vielleicht: Hoffen, dass es ein Einzelfall bleibt ...

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