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Ausschreibung für ein Primärversorgungszentrum in Wolfsberg läuft: Es gibt 1,2 Millionen »Starthilfe« Ausgabe 20 | Dienstag, 14. Mai 2024

Land und ÖGK machen ernst: Alle Vertragsärzte für Allgemeinmedizin und berufsberechtigte Ärzte für Allgemeinmedizin wurden angeschrieben, um zu erfahren, ob sie bei einem Zentrum dabei sein wollen. Wer eines gründen will, erhält »Anschubfinanzierung«.

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Klagenfurt, Wolfsberg. Jetzt geht es Schlag auf Schlag: Nachdem der Bund über eine Gesetzesänderung eine »verkürzte« Ausschreibung für Primärversorgungszentren (PVE) ermöglicht hat, drückt Kärnten – Land und ÖGK – aufs Tempo. Gesundheitsreferentin Beate Prettner (SPÖ): »Wir haben im Feber die Interessentensuche für den PVE-Standort Villach gestartet. Jetzt laufen drei Ausschreibungen zeitgleich, nämlich für die PVE-Standorte in Wolfsberg, in Völkermarkt und in Spittal.«

Primärversorgungszentren bieten eine umfassende Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. In ihnen arbeiten mehrere Allgemeinmediziner sowie verschiedene Gesundheits- und Sozialberufe im Team zusammen. Sie haben einen Kassenvertrag mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen, Versicherte können mit der E-Card alle Vertragsleistungen in Anspruch nehmen. Sie sollen auch dafür sorgen, dass der Ansturm  auf die Ambulanzen in den Krankenhäusern nachlässt.

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat nun alle Vertragsärzte für Allgemeinmedizin und berufsberechtigte Ärzte für Allgemeinmedizin in Kärnten angeschrieben, um die Interessenslage auszuloten. Die Gesundheitsreferentin hält die Umsetzung von Primärversorgungseinheiten für »einen der notwendigsten und dringendsten Schritte in der Weiterentwicklung unserer Gesundheitsversorgung«. Sie ist überzeugt, dass sie eine Erfolgsgeschichte werden können. »Sie werden mithelfen, die Spitalsambulanzen zu entlasten, weil sie auch Randzeiten abdecken«, so Prettner. Tatsächlich müssen PVEs mindestens 40 Stunden pro Woche geöffnet haben.

»PVEs werden helfen, die Spitalsambulanzen zu entlasten, weil sie auch Randzeiten abdecken«
Beate Prettner, Gesundheitsreferentin

Seit der Gesetzesnovelle im Juli 2023 muss das Kernteam eines Primärversorgungszentrums aus mindestens zwei Ärzten für Allgemeinmedizin, mindestens einem Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege und einem Ordinationsassistenten bestehen. »Abhängig vom regionalen Bedarf können auch andere Gesundheitsberufe wie Diätologen, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Hebammen, Psychotherapeuten, Psychologen etc. dabei sein«, sagt Prettner. Im Feber teilte sie in einer Aussendung mit, die Umsetzung der neuen Zentren sei bis 2025 vorgesehen.

Interessierte Ärzte können sich auch auf der Homepage der ÖGK und jener des Kärntner Gesundheitsfonds (KGF) detailliert erkundigen. Über den KGF unterstützt das Land Kärnten die Primärversorgungszentren in der Folge mit einer »Anschubfinanzierung« – und zwar in Höhe von bis zu 1,2 Millionen Euro pro Zentrum.

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