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Frantschach-St. Gertraud. Rückschlag für den geplanten Lithium-Abbau im Lavanttal: Das Bundesverwaltungsgericht hat der Beschwerde der Umweltschutzorganisation »Global 2000« und weiterer (wir berichteten) stattgegeben und den Feststellungsbescheid des Landes Kärnten, wonach eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nicht notwendig sei, aufgehoben. Die Behörde muss das Vorhaben nun neu prüfen – »und zwar deutlich gründlicher als bisher«, so »Global 2000« in einer Aussendung.
European Lithium kommentiert das Ergebnis so: »Die Entscheidung bedeutet nicht, dass das Vorhaben einer UVP zu unterziehen ist, sondern lediglich, dass die Kärntner Landesregierung den nach Meinung des Bundesverwaltungsgerichts europarechtswidrigen Schwellenwert von zehn Hektar unangewendet lassen muss und aufgrund weiterer Gutachten nochmals darüber entscheidet, ob eine UVP notwendig ist.«
»Global 2000«-Sprecherin Anna Leitner über den am Montag, 24. November, eingelangten Beschluss in der Aussendung: »Das Gericht hat unseren Beschwerden Recht gegeben. Der Bescheid des Landes, wonach keine UVP nötig sei, war falsch. Das Land hat vor allem die gesammelten, sogenannten kulminierten Umweltauswirkungen nicht ausreichend in Betracht gezogen.« Der Projektbetreiber European Lithium müsse eine überarbeitete, deutlich präzisere Projektbeschreibung vorlegen. Erst dann können Sachverständige beurteilen, welche Belastungen tatsächlich auf Natur, Landschaft und Anrainer zukommen. Außerdem müsse die Behörde untersuchen, ob das Projekt mit anderen Vorhaben die UVP-Schwellenwerte überschreitet. Diese Prüfung fordern EU-Recht und österreichisches UVP-Gesetz klar ein, so »Global 2000«.
Eine weitere Beschwerde kam von der Umweltorganisation »Alliance for Nature«. Deren Generalsekretär Christian Schuhböck sagt nun: »Wir sind erfreut über das Ergebnis, da es unserer Argumentation zur Gänze nachgekommen ist.« Denn der Bescheid der Landesregierung sei nur nach dem österreichischen UVP-Gesetz erfolgt, nicht nach den europäischen UVP-Richtlinien.
Das sagt European Lithium
»Critical Metals Corp.« gab am Dienstag, 25. November, bekannt, das Tochterunternehmen ECM Lithium AT GmbH, also European Lithium, habe den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts im Verfahren über die UVP-Pflicht des Vorhabens »Lithiumabbau Koralpe« zugestellt bekommen. Weiter heißt es: »Das Bundesverwaltungsgericht ist der Argumentation der Projektwerberin gefolgt, dass die Größe des Vorhabens nicht den für die UVP-Pflicht im österreichischen UVP-Gesetz festgelegten Schwellenwert von zehn Hektar überschreitet. Das Gericht ist aber der Meinung, dass die geltende gesetzliche Festlegung nicht dem europäischen Unionsrecht entspreche.« Daher wurde der Landesregierung aufgetragen, in einer Einzelfallprüfung zu untersuchen, ob das Vorhaben zu wesentlichen schädlichen oder belastenden Auswirkungen auf die Umwelt führen kann. Eine Revision gegen die Entscheidung ist beim Verwaltungsgerichtshof zulässig. Man werde den Beschluss prüfen, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden.
European-Lithium-Chef Tony Sage wird so zitiert: »Diese Entscheidung ist höchst befremdlich und steht im völligen Gegensatz zu dem verzweifelten Bemühen der EU, bei kritischen Mineralien autark zu sein.« Obwohl es keinen Einfluss auf den Zeitplan für den Beginn des Bergbaus habe, sei es dennoch »frustrierend, nun noch weitere Monate damit zu verschwenden, das Urteil angemessen juristisch aufzuarbeiten«, so Sage. Er ist »äußerst zuversichtlich, dass der Bescheid der Landesregierung zu unserem freiwillig eingeleiteten Feststellungsverfahren zur UVP für den Beginn des Bergbaus wiederhergestellt wird«.

Von Horst Kakl
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