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Wolfsberg. Kurz vor Beginn des Prozesses gegen zwei ehemalige Mitarbeiter der Wolfsberger Stadtwerke, der am 6. April startet, erhebt der frühere Unternehmensbeirat Harald Trettenbrein Vorwürfe gegen den Betrieb: Im Visier hat er eine vergangene Ausschreibung. Während Trettenbrein immensen Schaden für das Unternehmen ortet, weist Stadtwerke-Geschäftsführer Christian Schimik die Anschuldigungen nicht nur zurück, laut ihm werden nun auch rechtliche Schritte geprüft.
Trettenbrein bezieht sich auf Informationen, die ihm ein Mitarbeiter der Stadtwerke, dessen Namen er nicht nennt, zugespielt habe. Demnach hätte es im Juli 2019, etwa einen Monat nach dem Hinauswurf der beiden oben Genannten, die sich nun mit einer Anklage konfrontiert sehen, eine Ausschreibung für ein Wasserversorgungs-Vorhaben in Wolfsberg gegeben. Trettenbrein: »Das machten der damalige Geschäftsführer Dieter Rabensteiner und der heutige Prokurist Hans-Peter Buchleitner.« Als Bestbieter mit einem Preis von rund 195.000 Euro ging ein Unternehmen hervor, das in die »Stadtwerke-Affäre« verwickelt war – ein Mitarbeiter der Firma muss sich nun ebenfalls vor Gericht verantworten.
»Das damals innerhalb der Wolfsberger Stadtwerke gewählte Vorgehen war rechts- und regelkonform«
Christian Schimik, Stadtwerke-Geschäftsführer
Die Stadtwerke wollten den damaligen Auftrag nicht an besagten Betrieb vergeben. Trettenbrein: »Darauf wurde ein Vergabegespräch hinausgeschoben, bis der geplante Baubeginn kurz bevor stand.« Die Folge: Das Unternehmen sah sich nicht mehr in der Lage, den Auftrag zu erfüllen. »Er wurde dann nicht an Zweitgereihten vergeben, der 238.000 Euro verlangt hätte, sondern es gab eine Neuausschreibung.« Nach weiteren Komplikationen wurde das Projekt letztlich um veranschlagte 312.000 Euro vergeben, die Schlussrechnung betrug laut Trettenbrein rund 330.000 Euro – »obwohl die Ausschreibungen zu 99,9 Prozent gleich waren«.
Der frühere Beirat ortet einen Schaden von rund 135.000 Euro, spricht von »purer Geldverschwendung« und sagt: »Es ist ein weiterer Skandal, wenn ein Bestbieter anscheinend bewusst ausgeschaltet wird, um den Auftrag anderweitig zu vergeben. Warum hat eigentlich nicht jene Firma, die damals von den Stadtwerken eigens dafür bezahlt wurde, die Ausschreibung abgewickelt?«
Der heutige Stadtwerke-Geschäftsführer Schimik meint: »Nach Durchsicht der Unterlagen war das damals innerhalb der Wolfsberger Stadtwerke gewählte Vorgehen rechts- und regelkonform.« Denn 2019 habe man bei der vertieften Prüfung des Angebots des »vordergründigen Billigstbieters« durch das Planungsbüros Punkte festgestellt, die sich auf den angebotenen Preis erheblich steigernd auswirkten. »Eine Vergabe an den ehemaligen Billigstbieter war nach der vertieften Prüfung somit aus wirtschaftlichen Gründen abzulehnen«, so Schimik.
»Neuausschreibung notwendig«
Wegen zwischenzeitlich zusätzlich geplanten »Massenmehrungen« sei entsprechend des Bundesvergabegesetzes eine Neuausschreibung notwendig geworden – womit die erste Ausschreibung zu widerrufen war. Der Geschäftsführer: »Aufgrund des deutlich größeren Bauvolumens der zweiten Ausschreibung ergaben sich auch höhere Investitionskosten bei einem Vergleich mit der ersten Ausschreibung. Ein Vergleich von Bauvorhaben nur anhand von Preisen, ohne Berücksichtigung der erbrachten Leistung erscheint realitätsfern.«
Laut Schimik ist nun davon auszugehen, »dass Verletzungen der Schweigepflicht von zumindest einem (ehemaligen) Mitarbeiter der Wolfsberger Stadtwerke und bzw. oder zumindest einem (ehemaligen) Beiratsmitglied vorliegen«. Das werde nun rechtlich bewertet. Sollte Trettenbrein in seiner Funktion als Beirat der Stadtwerke seine Aufsichtspflichten nicht vollumfänglich wahrnehmen haben können und er Sorge habe, dass die derzeit laufende Prüfung des Landesrechnungshofs nicht ausreichend sei, »erlaube ich mir, ihn auf die vielfältigen Möglichkeiten unseres Rechtsstaates hinzuweisen«, so der Geschäftsführer.
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