Artikel
Wolfsberg. Jetzt macht er ernst. Nachdem seine Fischereigründe von Fischottern so gut wie leer gefressen sind, will sich Ulrich Habsburg-Lothringen am Land Kärnten schadlos halten. »In Bälde«, so der Wolfsberger, wird er eine Klage einbringen und einen Betrag von 154.650 Euro fordern. Vertreten wird er dabei aller Voraussicht nach vom bekannten Rechtsanwalt Rudolf Vouk.
»Im gleichen Ausmaß, mit dem die Zahl der Fischotter steigt, gehen der Fischbestand in den Gewässern und damit die Einnahmen zurück«, sagt der 77-Jährige. Mittlerweile lägen sie bei Null, bzw. seien die Aufwendungen höher als der Verdienst. Gleichzeitig vergrößerte sich die Otterpopulation kärntenweit von acht Exemplaren im Jahr 2004 auf heute etwa 400 Tiere.
Eine Untersuchung des Landes bestätigt seine Aussage: Im Rahmen einer Befischung wurde festgestellt, dass sich in der Lavant derzeit noch 17 Kilo Fische pro Hektar befinden – einst waren es 285 Kilo. Im Jaklinger Bach sind es noch 13 Kilo pro Hektar gegenüber 180 Kilo in vergangenen Jahren. Der Abgang: Zum Großteil wohl von den Fischottern verputzt.
»Im gleichen Ausmaß, in dem die Zahl der Fischotter steigt, geht der Fischbestand zurück«
Ulrich Habsburg-Lothringen, Fischereibetreiber
Dass Habsburg – die Fischereirechte besitzt sein Sohn Clemens, die Erträge stehen dem Vater zu – angesichts dessen auf seinen Fischerkarten sitzen bleibt, verwundert nicht. »Ich zahle für die Gewässer Steuern, kann sie aber nicht vermarkten«, sagt er. Die »Munition« für die angekündigte Klage lieferte übrigens das Land selbst: In einem Schreiben, in dem die einzelnen Jahre penibel aufgelistet sind, wurde Habsburg attestiert, dass der von den Ottern verursachte Schaden von 2013 bis 2018 insgesamt 154.650 Euro betrug. Und den will er ersetzt sehen.
»Enteignung«
Was den Wolfsberger auch erregt: Vom Woisbach bis Lavamünd wurde in der Lavant ein Fischotter-Schongebiet eingerichtet, in dem die Tiere weder geschossen noch vergrämt werden dürfen. »Als man das vor fünf Jahren gemacht hat, wurde ich nicht einmal davon verständigt«, sagt Habsburg. Er bezeichnet den Vorgang als »Enteignung«, hat aber grundsätzlich nichts dagegen, »wenn das Land den entstehenden Schaden vergütet«. Das hat es aber nicht vor. Habsburg: »Es gibt jetzt den Wildschadensfonds, der aber nur für Schäden ab 2019 gilt.«
Das wird vom Land bestätigt. Aus dem Büro von Landesrat Martin Gruber (ÖVP), der für Jagd und Fischerei zuständig ist, heißt es: »Bereits 2018 hat Landesrat Gruber die Einrichtung des Wildschadensfonds durch die Novellierung des Kärntner Jagdgesetzes auf den Weg gebracht. Erst dadurch ist es heute möglich, dass für Schäden durch naturschutzrechtlich ganzjährig geschützte Wildarten (wie zum Beispiel Fischotter) Unterstützungsleistungen ausbezahlt werden können.« Das bedeute aber auch, dass es in der Vergangenheit »zu keinem Zeitpunkt« gesetzlich geregelte Unterstützungsleistungen für derartige Schäden gegeben habe.
Und: »In Kraft trat der Wildschadensfonds gemäß Kärntner Jagdgesetz mit 1. Jänner 2019, weswegen auf jagdrechtlicher Basis grundsätzlich keine gesetzliche Grundlage für rückwirkende Abgeltungen von Unterstützungsleistungen für derartige Schäden besteht.« Soll heißen, was die Fischotter in den Jahren vor 2019 wegschnabuliert haben, wird vom Land Kärnten nicht ersetzt.
»Es besteht keine Grundlage für rückwirkende Abgeltungen derartiger Schäden«
Landesrat Martin Gruber, Statement seines Büros
Habsburg will sich damit nicht zufrieden geben und besteht auf der Wiedergutmachung seines Schadens. Ohne eine Klage wird es freilich nicht gehen ...
0 Kommentare Kommentieren
Keine Kommentare gefunden!