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Stellungnahmen zum neuen Bienengesetz liegen vor: Bezirkshauptmann sieht drohende Probleme Ausgabe 16 | Mittwoch, 20. April 2022

Auf der Homepage des Landes Kärnten können die Kommentare zur umstrittenen Novelle nachgelesen werden. Bemerkenswert ist die des Wolfsberger Bezirkshauptmanns Fejan. Rechtsanwalt Ragger kritisiert unangekündigte Kontrollen und Pflichten der Imker.

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Lavanttal. Die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen ist abgelaufen. Jetzt hat das Land Kärnten viel zu tun: Denn zum geplanten neuen Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz, das Landesrat Martin Gruber (ÖVP) am 10. Februar zur Begutachtung einreichte und das von allen neun Lavanttaler Bürgermeistern abgelehnt wird (wir berichteten), sind knapp 50 Stellungnahmen eingelangt. Während in etlichen das neue Gesetz kompromisslos verworfen wird, stimmen viele Kommentare der Novelle rundweg zu. In manchen werden Änderungen angeregt, zugleich aber das grundsätzliche Einverständnis signalisiert. 

Bemerkenswert ist die Stellungnahme des Wolfsberger Bezirkshauptmanns Georg  Fejan, die auf der Homepage des Landes (www.ktn.gv.at) öffentlich eingesehen werden kann. Während sich die Bezirkshauptmannschaft »in keinster Weise inhaltlich zur Frage der Bienenrasse äußern« will, wird die im neuen Gesetz festgelegte »Fachkunde des Sachverständigen«, die in der Vergangenheit von Imkern oft angezweifelt wurde, ausdrücklich begrüßt. Auch die Klarstellung der erweiterten Betretungsbefugnisse sowie die Verpflichtung zur Hilfestellung durch den Bienenhalter wird hervorgehoben. Denn: »Bei zahlreichen Kontrollen in den vergangenen Jahren erfolgte keine oder nur eine eingeschränkte Unterstützung durch die Bienenhalter«, so Fejan.

»Der vorliegende Gesetzesentwurf würde Konflikte weiter befeuern«
Georg Fejan, Bezirkshauptmann

Allerdings sei bei der neuen Bestimmung, wonach der Bienenhalter die Kosten der Probennahme und der Untersuchung zu tragen hätte, »mit einem nicht unbeträchtlichem verwaltungstechnischen Mehraufwand zu rechnen«, schreibt der Bezirkshauptmann. Der Vollzug würde auch »in manchen Fällen zu einer großen Härte führen«, da der überwiegende Teil der 250 Lavanttaler Imker ihre Arbeit als Hobby betreiben – also ohne Einkünfte zu erzielen.

Außerdem könnte laut Fejan die  neue Möglichkeit der Entfernung eines nicht dem Gesetz entsprechenden Stocks zu Problemen führen. »Wohin sollen die Bienenstände gebracht werden?«, fragt er.  

Ein eigenes Team wird gebraucht

Sein Resümee: »Würde man alle behördlichen Anstrengungen unternehmen, um den Vorgaben des Gesetzes bei der Frage der Bienenrasse nachzukommen, würde man neben mehreren Sachverständigen auch auf Behördenebene ein eigenes Team (Juristen, Sachbearbeiter) benötigen, welches sich mehrere Jahre nur um diese Aufgaben kümmern würde. Dieses Personal steht derzeit nicht zur Verfügung.« Fejan benennt den nötigen personellen Mehraufwand: Zwei Planstellen mit einem Juristen und zwei zu 50 Prozent beschäftigten Sachbearbeitern. 

Interessant ist schließlich auch dieser Satz des Bezirkshauptmanns: »Der vorliegende Gesetzesentwurf würde, sollte er in der vorliegenden Form beschlossen werden, diese Konflikte (Anm.: zwischen den Interessensgruppen der Imker bezüglich der »Rassenfrage«) weiter befeuern.«

Der Wolfsberger Anwalt und FPÖ-Nationalratsabgeordnete Christian Ragger kritisiert in seiner Stellungnahme viele Passagen des geplanten Gesetzes: So werde der Strafrahmen von ursprünglich 5.000 Euro auf 7.500 Euro angehoben, was mit Ge-neralprävention begründet wird. »Aber genau diese generalpräventive Begründung lässt sich nicht nachvollziehen, auch sind nähere Ausführungen und Begründungen in den Erläuterungen zu vermissen«, schreibt Ragger. Er betont auch, dass Kontrollen  grundsätzlich angekündigt erfolgen sollen, jedoch künftig auch unangekündigt, »aber während der üblichen Betriebszeiten«, durchgeführt werden dürften.  Und: »Durchaus kritisch gesehen werden können die definierten Mitwir-kungspflichten des Bienenhalters im Sinne von erforderlichen Hilfestellungen.« Der Imker wird quasi per Gesetz gezwungen, sich selbst »auszuliefern«.

Die Landwirtschaftskammer Kärnten befürwortet die Änderungen der Abstandsregeln zwischen Bienenständen und Grundstücksgrenzen, »da sie eine Vereinfachung bringen«. Eine Klarstellung wird bei den unangekündigten Kontrollen gefordert. In der Stellungnahme heißt es: »In den Erläuterungen wird zwar ausgeführt, dass die Kontrollen grundsätzlich angekündigt erfolgen sollen. Im Gesetz sind angekündigte Kontrollen jedoch nicht angeführt.« Das lasse die Vermutung zu, dass Sachverständige Kontrollen in der Regel unangekündigt ausführen würden. »Kontrollen ohne grundsätzliche Anmeldung werden abgelehnt«, so die Kammer. Mit der Erhöhung des Strafrahmens aus generalpräventiven Gründen ist die Interessensvertretung ebenfalls nicht einverstanden, sie sei »sachlich nicht gerechtfertigt«. Und: »Die Regelung, dass sich der Sachverständige unaufgefordert auszuweisen hat, ist auch zukünftig im Gesetz beizubehalten.«

Kritik der Erwerbsimker

Der Österreichische Erwerbsimkerbund merkt in seiner Stellungnahme an: »Erwerbsimker werden schon durch die bisherigen gesetzlichen Regelungen in ihrer Freiheit, die Genetik ihrer Zuchtmütter auszuwählen, erheblich eingeschränkt.« Der Gesetzesentwurf verschärfe die Einschränkungen erheblich. Dazu seien die neuen Kontrollmaßnahmen zur Feststellung, welche Bienen die jeweiligen Imker halten,  »in die Verfassungssphäre reichende Eingriffe«. 

Als problematisch wird beurteilt, »dass eine eindeutige genetische Determinierung« der Unterart, wie sie das Gesetz fordert, »gar nicht erfolgen kann«. Für eine »friedliche Koexistenz aller Bienen und deren Imkern« schlägt der Bund ein Belegstellennetz mit einem Schutzradius von mindestens sechs, maximal acht Kilometern vor. 

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