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Früherer Behördenleiter korrigiert Aussagen von Nationalrat Ragger zur Windkraft: »Das stört mich«Ausgabe 7 | Mittwoch, 12. Februar 2025

Nationalrat Christian Ragger attackierte im Interview mit den Unterkärntner Nachrichten den mit UVP-Verfahren befassten früheren Landesbeamten Albert Kreiner. Der weist Klagegerüchte zurück, zeigt aber auf, was laut ihm an Raggers Aussagen nicht korrekt war.

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Wolfsberg. Es waren harte Worte, die der Wolfsberger FPÖ-Nationalrat Christian Ragger im Interview mit den Unterkärntner Nachrichten für Albert Kreiner fand. Ragger diskutierte mit dem Kamper Energielandwirt Franz Dorner über das Ergebnis der Volksbefragung zur Windkraft in Kärnten (siehe UN 4/2025) – und ließ dabei auch Kreiner nicht ungeschoren: Der frühere Leiter der Landesabteilung 7 habe »demonstrativ einseitig für Windkrafträder beim Verwaltungsgerichtshof referiert«, so Ragger, das sei der Grund der positiven Erledigung. 

Danach war zu hören, Kreiner überlege, rechtliche Schritte gegen den Nationalrat einzuleiten, was er auf Nachfrage aber nicht bestätigte: »Nein, ich werde nicht dagegen vorgehen.« Einverstanden sei er mit Raggers Äußerungen aber nicht.

»Es stört mich, dass bei solchen Themen mit persönlichen Angriffen vorgegangen wird«
Albert Kreiner, früherer Behördenleiter

Kreiner führte bis zu seiner Pensionierung im Dezember des Vorjahrs 30 Jahre lang die Landesabteilung Wirtschaft, Tourismus und Mobilität, die auch für Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) zuständig ist. Er war es auch, der die mündliche UVP-Verhandlung zum geplanten Windpark auf der Peterer Alpe in Reichenfels im Mai 2024 leitete. Das Projekt erhielt drei Monate später die Genehmigung des Landes, nach Einsprüchen wird derzeit auf die Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht gewartet.

Nach der Volksbefragung wurde Kreiner zum Koordinator der überparteilichen Gesprächen bestellt. Auch darüber war Ragger, im Zivilberuf Rechtsanwalt in Wolfsberg, im Interview nicht erfreut: Dass Kreiner weiterhin eingesetzt werde, »stellt eine Farce dar«.

»Persönliche Angriffe«

Kreiner sagt dazu: »Solche Aussagen stören mich. Es stört mich, dass bei solchen Themen mit persönlichen Angriffen vorgegangen wird.« Denn nicht die UVP-Behörde, sondern er als Person werde kritisiert. 

Und: »Ich hätte mir von einem Rechtsanwalt erwartet, dass er offenlegt, dass er Vertreter der Beschwerdeführer war.« Was Kreiner meint: Ragger hat bereits mehrere Windkraft-Gegner in diversen Verfahren anwaltlich vertreten, so die Naturfreunde beim UVP-Verfahren für den Windpark Bärofen. Alle Einsprüche wurden letztlich abgewiesen, nach einer letztgültigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof vom Dezember 2023 darf er gebaut werden. 

Kreiner hätte sich daher auch eine Darlegung gewünscht, wie die UVP-Behörde zu ihrer Entscheidung kommt: »Nicht durch Lobbyismus«, sondern durch objektive Kriterien. »Die Behörde hat Recht erhalten, Ragger müsste also einräumen, dass er die schlechteren Argumente hatte«, sagt Kreiner. Er betont auch: »Die UVP-Behörde wird bestellt, ein Projektwerber, der beispielsweise einen Windpark errichten will, hat dabei kein Mitspracherecht.«

Die Praxis der Gutachten

Ragger übte im Interview auch Kritik an der Gutachten-Praxis: »Ein UVP-Verfahren basiert auf einer Untersuchung von Sachverständigen. Und so lange die Sachverständigen von demjenigen bezahlt werden, der es angeschafft hat, hat man niemals ein objektives Gutachten.«

Kreiner kontert: »Es ist richtig, dass Projektwerber die Sachverständigen bezahlen. Aber die Bestellung der Gutachter erfolgt ausschließlich durch die Behörde. Die suggestive Unterstellung, dass es dabei nicht objektiv zugeht, ist nicht richtig und stört mich.«

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