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St. Andrä. Als erste Kärntner Gemeinde hat die Bischofsstadt ihren neuen Stadtkern festgelegt. Hintergrund ist das seit 2022 geltende Kärntner Raumordnungsgesetz, laut dem neue Einkaufszentren nur noch im Orts- oder Stadtkern gebaut werden dürfen. Die Zeiten, in denen große Hallen auf »grünen Wiesen« vor den Orten gesetzt wurden, sind damit beendet.
In der jüngsten Sitzung des St. Andräer Gemeinderats wurde der neu definierte Stadtkern einstimmig beschlossen. Wie Vizebürgermeister Maximilian Peter (ÖVP) dort erläuterte, reicht er vom neuen Eurospar »bis kurz vor die Adeg-zentrale«. Laut Plan (siehe oben) endet der südliche Teil des Kerns allerdings nach der Volksschule.
»Mein Wunsch wäre eine Leerstandsabgabe, damit nicht so viele Gebäude
unbenutzt sind«
Maria Knauder, Bürgermeisterin St. Andrä
Peter bedauerte, dass es nicht möglich war, auch den Ortsteil Jakling in den Kern mit einzubeziehen. Er merkte aber an: »Auf bestehenden Widmungen für Einkaufszentren außerhalb des Kerns kann auch in Zukunft gebaut werden.« Darauf wies er wohl nicht ohne Grund hin, denn nach der Abbildung befinden sich nun die Supermärkte Billa, Hofer und Penny nicht mehr im Stadtkern.
Stadtrat Jürgen Ozwirk (FPÖ) betonte, dass versucht wurde, das Kerngebiet größer zu gestalten – »das Land hat das aber abgelehnt«. Jetzt befinde man sich in einem »engen Korsett«. Sollte sich nun ein Unternehmen ansiedeln wollen, »müssen wir bestehende Gebäude im Kern abreißen«.
Entwicklungsmöglichkeiten
Die St. Andräer Bürgermeisterin Maria Knauder (SPÖ) sagt: »Wir haben versucht, den Stadtkern so groß wie möglich zu definieren. Ich kann verstehen, dass Jakling nicht mehr dabei ist.« Sie ist mit der jetzigen Festlegung zufrieden, »St. Andrä hat damit weiter Entwicklungsmöglichkeiten«.
Doch die Bürgermeisterin verschließt auch vor den Problemen des Ortskerns nicht die Augen: »Die als Durchzugsstrecke genutzte Straße ist für die Entwicklung nicht förderlich. Außerdem sind wir für eine Einkaufsstadt zu nahe an Wolfsberg, wo die Menschen ein größeres Angebot vorfinden. Und die Mietpreise der Objekte in unserem Ortskern sind teilweise hoch.«
Auch wenn Gebäude unbenutzt sind, werden die geforderten Mieten nicht gesenkt. Die Bürgermeisterin wünscht sich daher »eine Leerstandsabgabe«, um die derzeit unbefriedigende Situation zu verbessern.
Auf der Homepage der Stadt ist auch ein Konzept des Klagenfurter Raumplaners Johann Kaufmann vom November 2022 zu finden. Darin heißt es: »Ziel der Festlegung des Stadtkerns für St. Andrä ist die Erhaltung und Weiterentwicklung zentraler innerörtlicher Versorgungsbereiche.« Der Stadtkern soll viele Funktionen erfüllen – Standort für Handel und Dienstleistungen, für Bürogebäude und Gast- und Beherbergungsbetriebe, aber auch als Versammlungs-, Vergnügungs- und Veranstaltungsstätte. Leerstände sollen beseitigt und unter- oder fehlgenutzte Flächen und Gebäude »intensiviert« werden. Das Leerstandsmanagement sei zu forcieren und »soll für spezielles Handwerk, besondere Dienstleistungen, Gastronomie, öffentliche Einrichtungen und Wohnraum weiterentwickelt werden«.
Unter dem Punkt »Attraktivieren von Plätzen und öffentlichen Räumen« wird empfohlen, zur Sicherstellung der räumlichen Qualität von Plätzen »deren Gestaltung neu zu überdenken und auf die vorhandenen oder angedachten Funktionen anzupassen«. Großzügige, zusammenhängende und beruhigte Flächen sollen entstehen, »um für mehr Aufenthaltsqualität zu sorgen und einen Erlebnisraum mit Anziehungskraft zu schaffen«. Der Straßenzug durch die historische Kernstadt ist außerdem durch verkehrsberuhigende Maßnahmen zu »entschleunigen«.
Die Einzelhandelsflächen im Süden, die derzeit überwiegend in Hallenbauweise errichtet und mit großen Parkplätzen versehen sind, sollen zu »kompakten Strukturen mit ergänzenden Nutzungen in mehrgeschossiger Bebauung« entwickelt werden, ohne die Verkaufsflächen zu vermehren, heißt es in Kaufmanns Konzept.
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