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Lavanttal. Der Verein »Lavanttaler Carnica Biene«, der sich zurzeit mitten im »Abwehrkampf« gegen die geplante Novelle des Kärntner Bienenwirtschaftsgesetzes befindet, hat einen neuen Obmann: Gerhard Klinger übernahm das Amt von Werner Pachler. »Mein Vorgänger legte seine Funktion bei der Jahreshauptversammlung Ende des Vorjahrs aus persönlichen Gründen zurück«, so der 67-jährige St. Gertrauder. Nach einer kurzen führungslosen Phase wurde Klinger am 30. April einstimmig zum neuen Obmann gewählt. Er steht jetzt 165 Vereinsmitgliedern vor.
Ausschlaggebend für seine Wahl war (auch) Klingers Erfahrung mit Öffentlichkeits- und Medienarbeit. Der frühere Journalist und Betreiber einer PR-Agentur: »Ich bin kein Imker und besitze keine Bienen. Aber die Politiker, die mit dem neuen Gesetz über die Bienenhalter bestimmen wollen, sind es meist auch nicht.« Über sich selbst sagt er: »Ich stehe für Dialog und Transparenz. Ich will die komplexe Materie, die mit dem Thema Bienen verbunden ist und in der ich mich sehr gut auskenne, so aufarbeiten, dass sie von der Öffentlichkeit nachvollzogen werden kann.« Also wird Klinger künftig auch die Öffentlichkeitsarbeit des Vereins betreuen, die bisher in den Händen des bekannten Frantschach-St. Gertrauder Unternehmers Edwin Storfer lag.
»Wenn das Bienenwirtschaftsgesetz so beschlossen wird, werden wir es bekämpfen«
Gerhard Klinger, Obmann »Lavanttaler Carnica«
Klingers Plan ist es, »die Kontakte mit allen Parteien zu pflegen bzw. aufzubauen, um eine ergebnisoffene und tabulose Diskussion mit ihnen zu führen. Man darf nicht mehr über uns drüberfahren, wie das jahrelang geschehen ist.« Damit spricht er das alte – und im Oktober 2020 vom Verwaltungsgerichtshof »gekippte« – sowie das geplante neue Bienenwirtschaftsgesetz an. Letzteres birgt – wie berichtet – erhebliche Verschärfungen in sich, die vor allem die Lavanttaler Imker treffen würden, von denen laut Ansicht der Behörden viele nicht die gesetzlich vorgeschriebenen »Carnica«-Bienen halten.
Mehr Rechte für Kontrollorgane
Klinger: »Im neuen Gesetz hat sich diesbezüglich nichts geändert, außer dass die ›Hilfssheriffs‹ (Anm.: Gemeint sind die Kontrollorgane der Bezirkshauptmannschaften) nun mehr Rechte haben: Imker müssen ihnen Unterlagen aushändigen, sie dürfen unangemeldete Kontrollen durchführen und haben immer Zugang zu den Grundstücken, auf denen inkriminierte Bienenstöcke stehen. Dazu wurden die drohenden Geldstrafen drastisch erhöht.« Das will der neue Obmann nicht hinnehmen: »Wenn das Bienenwirtschaftsgesetz so, wie es jetzt ist, beschlossen wird, werden wir es vor Gericht bis in die letzte Instanz bekämpfen«, kündigt er an. Der Verein werde sich auch dagegen wehren, dass »deutsche Bienen (Anm.: Die dem Kärntner Gesetz entsprechenden Carnica-Königinnen werden in Deutschland gezüchtet) nur wegen ihrer Farbe bei uns gehalten werden müssen«.
Sein Vorschlag: Der für das Gesetz zuständige Landesrat Martin Gruber (ÖVP) möge sich an den seit November 2019 in Tirol geltenden Bestimmungen orientieren: »Deren Gesetz hat nur fünf Seiten und es gibt keine Vorschriften, welche Bienenrassen zu halten ist.«
Sein weiterer Ansatz: Das österreichische Tierhaltegesetz enthält keinen Passus, der die Haltung bestimmter Rinder- oder Hunderassen vorsieht. Klinger: »Es gilt aber nicht für Insekten. Das könnte man ändern. Anzustreben ist eine einheitliche Regelung, denn der Artenschutz ist Bundes- und nicht Ländersache.«
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