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Weiter Streit um »Bosniakisches Kulturzentrum« in Wolfsberg: Nachbar ruft Verwaltungsgerichtshof an Ausgabe 8 | Mittwoch, 18. Februar 2026

Der Wolfsberger, dessen Haus neben dem Kulturzentrum steht, hatte mit einer Beschwerde am Landesverwaltungsgericht Kärnten keinen Erfolg. Das akzeptierte er nicht, er wandte sich an eine höhere Instanz: »Ich muss etwas riskieren, ich will nicht wegziehen.«

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Unterkärntner Nachrichten Redakteur Horst Kakl Von Horst Kakl kaklno@spamunterkaerntner.at
Links: Das »Bosniakische Kulturzentrum«, dahinter das Wohngebäude des Nachbarn, der sich juristisch zur Wehr setzt. Getrennt sind die beiden Häuser nur durch eine Hecke. Rechts: Eine Aufnahme des Wolfsbergers aus der Vergangenheit, die zeigt, das beim Zentrum viel los ist. Der Mann stört sich besonders am Zuschlagen der Autotüren. UN, privat

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Wolfsberg. »Freilich wird es teuer. Aber bevor meine Immobilie nichts mehr wert ist, muss ich eben etwas riskieren. Und wegziehen will ich nicht.« Das sagt ein Wolfsberger, der seit Jahren gegen das »Bosniakische Kulturzentrum« an der Klagenfurter Straße B70 in Kleinedling juristisch vorgeht. Nachdem das Landesverwaltungsgericht Kärnten seinen Einspruch gegen den Ausbau des Zentrums abgewiesen hat, setzt er seinen Kampf vor dem österreichischen Verwaltungsgerichtshof  in Wien fort. »Es gibt noch keinen Verhandlungstermin, das wird wohl noch etwas dauern«, so der Wolfsberger, »vielleicht kommt aber der Verwaltungsgerichtshof zu einem besseren Ergebnis.« 

»Vielleicht kommt der Verwaltungsgerichtshof zu einem besseren Ergebnis«
Der Wolfsberger setzt den juristischen Weg fort

Wie ausführlich berichtet befinden sich das Wohnhaus des Wolfsbergers und das Gebäude, in dem heute das Zentrum untergebracht ist, in direkter Nachbarschaft. 2017 wurde es per Bescheid von einer Karosseriewerkstätte in ein Kulturzentrum umgewandelt. Im Jahr darauf gab es einen weiteren Bescheid, der die Öffnungszeiten und die Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen festlegte und Auflagen erteilte. 2024 wurde ein Umbau beantragt: Der Betreiberverein plant, statt eines Sattel- ein Flachdach aufzusetzen, wodurch im Obergeschoss Platz für einen großen Raum geschaffen wird. Darin sollen neben den täglichen Gebeten und dem Fastenbrechen im Ramadan – dem Fastenmonat der Muslime – auch das Zucker- und das Opferfest stattfinden. Die Stadt Wolfsberg stimmte zu und erließ am 20. Dezember 2024 den Baubescheid.  

Nachbar ging gegen Bescheid vor

Damit war der Nachbar nicht einverstanden. Er hatte sich bereits davor wegen der Öffnungszeiten des Kulturzentrums an das Landesverwaltungsgericht (LVwG) gewandt und rief es nach der Genehmigung der Stadt abermals an, da der durch den Ausbau des Zentrums mehr Besucher und damit eine größere Lärmbelästigung befürchtete. Er forderte die Aufhebung des Bescheids. Es ging ihm dabei nicht nur um den Lärm: Nach seiner Ansicht wird in dem Gebäude eine Moschee betrieben,  die laut Paragraf 24 des Kärntner Raumordnungsgesetzes eine Sonderwidmung benötigen würde.

Im März 2025 wurde die Angelegenheit vor Verwaltungsrichterin Margit Türk am LVwG in Klagenfurt verhandelt. Sie stellte von Beginn an klar: Das Gebetshaus sei  seit 2017 bewilligt, man werde sich lediglich mit den geplanten Änderungen auseinandersetzen.

Sachverständiger sagte aus

Ein Sachverständiger des Landes Kärnten ortete keine Lärmprobleme durch den Umbau, weder im Hinblick auf die Personenanzahl im Gebäude noch bei den ankommenden Fahrzeugen. Denn laut einem Gutachten, dass bei der ursprünglichen Genehmigung vorgelegt wurde, komme es am Parkplatz nur zu 0,07 Stellplatzwechseln pro Stunde. »Es ist unerheblich, ob es sich um 25 oder 6o Personen handelt, die Anzahl der Wechsel ändert sich nicht«, da ja auch die Zahl der Parkplätze mit 16 gleich bleibe, sagte der Sachverständige. Der Anrainer bestritt diese Rechnung und pochte darauf, dass es bei mehr Besuchern auch mehr Lärm geben werde. 

Letztlich forderten Stadt und Verein die Abweisung der Beschwerde, der Anrainer die Zurückweisung des Bescheids an die Behörde für weitere Untersuchungen.

Im September 2025 lag das Urteil vor, der Nachbar hatte verloren. Richterin Türk führte aus, »dass sich aus schalltechnischer Sicht keine Änderung zur ursprünglichen Bewilligung ergibt, zumal sich die Personen im Gebäude aufhalten«. Auch bezüglich der Parksituation würden sich keine Veränderungen zum ursprünglichen Bewilligungsbescheid ergeben. Der Wolfsberger meinte danach, er werde mit seinem Anwalt über weitere Schritte beraten. Jetzt liegt der Fall beim Verwaltungsgerichtshof. 

Zur derzeitigen Lage meinte der Anrainer vor einigen Tagen: »Ramadan beginnt erst (Anm.: der Fastenmonat dauert heuer von 19. Feber bis 19. März) – dann werde ich sehen, was los ist.« Die Unterkärntner Nachrichten wollten auch eine Stellungnahme des »Bosniakische Kulturzentrum« einholen. Es ließ sich aber kein Verantwortlicher ausfindig machen.

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