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Wolfsberg. Monatelang wurde auf das Gutachten gewartet. Mittlerweile ist es eingetroffen und wurde an die Rechtsvertreter der Verdächtigen weitergeleitet. Laut der Wiener Rechtsanwältin Petra Laback, die zwei frühere Mitarbeiter der Wolfsberger Stadtwerke vertritt, ist es positiv für ihre Mandanten ausgefallen. Sie und die beiden Betroffenen gehen nun »davon aus, dass das Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden wird«, so Laback. Die angesprochene Behörde sagt dazu – nichts. Es heißt lediglich: »Es gibt noch kein Ergebnis der Untersuchungen. Die Anwälte haben bis 15. Mai Zeit, Erwiderungen zum Gutachten abzugeben.«
Es wird wieder spannend in der Wolfsberger Stadtwerke-Affäre. Wie berichtet lastete das Unternehmen den beiden (später gefeuerten) Mitarbeitern im Juni 2019 an, bei Baulosen in der Bezirkshauptstadt wegen »überhöhter Auftragsvergaben« und »nicht angemessenen Abrechnungen« für Kostensteigerungen von rund 600.000 Euro verantwortlich zu sein. Die Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet, die heuer die Ermittlungen auf zwei weitere Personen ausweitete: den Chef einer Baufirma und einen Ziviltechniker, der bei einem Unternehmen beschäftigt war, das die Projekte abwickelte. Alle vier Betroffenen bestreiten die Vorwürfe, es gilt die Unschuldsvermutung.
»Wir gehen davon aus, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt werden wird«
Petra Laback, Rechtsanwältin
Um Licht in die Angelegenheit zu bringen, gab die Staatsanwaltschaft ein Gutachten in Auftrag, das im März eingelangt ist. Befasst hat es sich mit der Vergabe, Durchführung und Abrechnung der Bauvorhaben Kleinedlingerweg und Sajovitzsiedlung, außerdem sollte darin erhellt werden, ob es dabei Auffälligkeiten gab sowie ob die Endabrechnungen angemessen waren. Es ist davon auszugehen, dass sich die Strafverfolgungsbehörde bei ihrer Entscheidung, ob Anklage erhoben oder die Ermittlung eingestellt wird, an dieser Expertise orientieren wird.
Schaden nicht bestätigt
Trifft das zu, sieht es laut der Anwältin für die beiden Ex-Mitarbeiter gut aus. Denn: »Der Sachverständige bestätigt weder die Behauptungen des Berichts der Innenrevision der Wolfsberger Stadtwerke, noch die Ergebnisse des seitens der Wolfsberger Stadtwerke eingeholten Privatgutachtens. Insbesondere bestätigt auch dieser Sachverständige den in diesen Privatgutachten behaupteten Schaden nicht«, so Laback.
Laut ihr verweise der Sachverständige mehrfach darauf, dass »ein Ziviltechnikerbüro im Auftrag der Stadtwerke die Durchführung der Vergabe sowie die Leistungserbringung begleitet hatte und unter Wahrnehmung der örtlichen Bauaufsicht die Einheitspreise, Abrechnungsmengen und Nachträge sowie die Rechnungen selbst geprüft, anerkannt und freigegeben hat«. Das kann man so interpretieren: Die beiden entlassenen Stadtwerke-Mitarbeiter sind aus dem Schneider.
Außerdem heiße es im Gutachten, es lasse sich »objektiv nicht nachvollziehen und beurteilen, ob ein günstigerer Preis erzielt hätte werden können«, sagt Laback. Damit würde es auch keinen Schaden geben.
»Wir sehen davon ab, laufende Verfahren zu kommentieren«
Christian Schimik, Stadtwerke-Geschäftsführer
Stadtwerke-Geschäftsführer Christian Schimik, der die Causa »erbte«, als er den Job am 1. Juni des Vorjahrs antrat, ist der Inhalt des Gutachtens ebenfalls bekannt. Er sagte auf die Frage, wie er den Inhalt einschätze: »Die Wolfsberger Stadtwerke nehmen als Privatbeteiligte am laufenden Verfahren teil. Wir sehen davon ab, laufende Verfahren zu kommentieren.« Auch auf zartes Nachbohren war er nicht bereit mitzuteilen, welche »Tendenz« das Gutachten seiner Ansicht nach der Staatsanwaltschaft nun vorgebe.
»Keine Relevanz«
Bleiben die beiden weiteren Männer, die bei der Staatsanwaltschaft als Verdächtige geführt werden. Während der Baufirmen-Geschäftsführer unvertreten sein soll, ist Claudia Krappinger der Rechtsbeistand des Ziviltechnikers. Sie betont, dass ihr Mandant »mit den Vorwürfen gegen die Hauptverdächtigen nicht in Zusammenhang gebracht wird und das Gutachten auch keine Relevanz für das gegen ihn geführte Ermittlungsverfahren hat«. Zum Gutachten an sich sagt Krappinger, Laback ignoriere, »dass Entscheidungen von ehemaligen Mitarbeitern der Auftraggeberseite getroffen wurden und von diesen zu verantworten sind. In sämtlichen Verfahren wird bis dato versucht, die Verantwortung trotz zahlreicher Warnungen auf das Ziviltechnik-Unternehmen zu überbinden. Laback interpretiert jede Formulierung des Sachverständigen zu Gunsten ihrer Mandanten, ohne auf bereits bekannte Fakten abzustellen.«
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