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Nach drei Stunden Verhandlung endete Verfahren um »falsche Bienen« mit Knalleffekt: WiederholungAusgabe 21 | Mittwoch, 20. Mai 2020

Der Wolfsberger Imker Werner Pachler kämpft vor dem Landesverwaltungsgericht gegen eine Geldstrafe von 200 Euro, weil seine Bienen nicht der Rasse Carnica angehören sollen. Vor der Richterin bestritt er das ausführlich. Der Prozess endete anders als erwartet.

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Wolfsberg, Klagenfurt. Drei Stunden lang saßen sich der Wolfsberger Imker Werner Pachler und die Amtssachverständige Barbara Kircher am Montag, 18. Mai, vor Richterin Maria Novak-Trampusch am Landesverwaltungsgericht in Klagenfurt gegenüber. Pachler, unterstützt von Anwalt Gerald Krenker, wurde nicht müde darzulegen, dass seine Bienen der Rasse Carnica angehören und damit legal seien. Kircher verneinte das und hielt über Stunden dagegen. Kurz vor 12 Uhr der Knallef-fekt: Die Computermitschrift der Verhandlung verschwand plötzlich spurlos, daher muss das Verfahren wiederholt werden. Richterin Novak-Trampusch war die Panne hörbar unangenehm: Sie entschuldigte sich und beklagte die »Tücken der Technik«.

Der Anlass des Prozesses ist eigentlich ein geringer, hat aber für Pachler große Auswirkungen. Der 60-jährige Imker erhielt im Mai 2018 Besuch von einem Sachverständigen, der im Auftrag des Landes Kärnten Pachlers Bienen untersuchte. Die Frage lautete: Leben in den Stöcken Exemplare der vom Kärntner Bienengesetz vorgeschriebenen Rasse Carnica oder andere? Der Gutachter kam zu einem schnellen Schluss, wie er in der Verhandlung als Zeuge aussagte: Das farbliche Gesamtbild der Bienen, das sich auf den aus den Stöcken gezogenen Waben zeigte, entsprach nicht dem der Carnica-Bienen. Pachler erhielt eine Geldstrafe von 200 Euro, gegen die er in Berufung ging, was ihn jetzt vor das Landesverwaltungsgericht führte.

»Halten Sie Carnica-Bienen?«
Zu Beginn wurde der Imker von der Richterin gefragt: »Hielten Sie im Mai 2018 Bienen der Rasse Carnica?« Die Antwort: »Ich habe nie andere Bienen als Carnica gehalten.« Pachler führte aus, dass sein Vater seit 1943 Bienen gezogen hatte und er sie übernommen habe. »Schon die Bienen meines Vaters sahen aus wie die heutigen.« Pachler zitierte den Bienenkundler Friedrich Ruttner, auf dessen Rassebestimmungen sich das Land bis heute stützt und der 1969 die Bienen in einem Bereich, in den auch Wolfsberg fällt, untersucht hatte. Ruttners Erkenntnis: Die Bienen hätten zu 40 Prozent grauen, zu 60 Prozent braunen Einschlag – und seien Carnica. Ergo müssten auch Pachlers Bienen gesetzeskonform sein.

Der Wolfsberger Imker sprach sich für eine Untersuchung der DNA der Bienen aus, denn die Rassebestimmung nach der Morphometrie, also den äußerlichen Merkmalen, sei wie »der Wurf einer Münze« – und damit nicht aussagekräftig. Danach war der vom Land beauftragte Sachverständige am Wort. Er legte dar, wie er Pachlers Bienen untersucht hatte. »Mir fiel die Farbe des Hinterleibpanzers der Bienen auf, die nicht typisch für Carnica war«, sagte er. Die Ringe seien gelb-orange gefärbt gewesen, was er auf Fotos festgehalten habe. Nachdem er die Bilder der Richterin übergeben hatte, konterte Pachler, die Fotos seien zu hell und würden nicht die echte Farben wiedergeben.

Nach einer Diskussion über die farblichen Merkmale der Carnica äußerte Anwalt Krenker Zweifel an den Untersuchungsmethoden des Gutachters. Auf Krenkers Frage, ob er außer den Panzern weitere Merkmale untersucht hätte, sagte der Sachverständige: »Das brauchte ich nicht, weil schon das erste morphometrische Kennzeichen nicht entsprochen hat.«

Amtssachverständige Kircher, Mitarbeiterin der Abteilung für Land- und Forstwirtschaft des Landes, erzählte die ganze Geschichte. Nach einer anonymen Anzeige gegen Pachler habe sie seine Bienen 2016 erstmals untersucht und sei zum Schluss gekommen, es handle sich nicht um Carnica. Laut ihr sei die Morphometrie die wissenschaftliche Methode zur Charakterisierung von Bienenrassen und noch heute Stand der Technik, die Farbe des Panzers sei dabei entscheidend. Und: Es gebe derzeit keine erprobten DNA-Tests zur Feststellung von Bienenrassen.

Krenker monierte, Kircher sei nicht nur befangen, sie verfüge auch nicht über die entsprechende Ausbildung in Sachen Bienen. Die Amtssachverständige wies beides zurück. Seine Frage, warum sie bei ihrer Untersuchung nicht entsprechend den Anweisungen Ruttners vorgegangen sei, der eine Tötung der Biene, ihr Einfrieren und die 24 Stunden später folgende Untersuchung vorgesehen habe, blieb unbeantwortet. Denn just da wurde das Protokollproblem entdeckt und die Verhandlung beendet. Pachlers Anwalt wird seine Fragen nun schriftlich einreichen, der nächste Prozesstermin steht noch nicht fest.

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