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Mit Behindertenausweis eines Toten gratis geparkt: Fünf Monate bedingt für 68-jährigen LavanttalerAusgabe 9 | Mittwoch, 25. Februar 2026

Am Landesgericht war der Pensionist wegen Fälschung besonders geschützter Urkunden angeklagt. Er hatte einst einen Freund ins Krankenhaus gebracht, mit dessen Ausweis geparkt – und ihn nach dessen Ableben weiter verwendet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Unterkärntner Nachrichten Redakteur Horst Kakl Von Horst Kakl kaklno@spamunterkaerntner.at
Am Landesgericht (Bild links) endete für einen Lavanttaler die Benutzung eines Behindertenausweises, der nicht ihm gehört hatte. Damit konnte er sein Auto kostenlos auf Behindertenparkplätzen abstellen – laut seinen Aussagen seit 2021. Wie bei der Verhandlung zu hören war, wird dergleichen öfter praktiziert. Für die Justiz ist das kein Kavaliersdelikt. UN, Pixabay

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Klagenfurt, Wolfsberg. Fälle wie dieser kommen öfters vor, sagte ein Straßenaufsichtsorgan im Zeugenstand am Landesgericht Klagenfurt trocken. Dass die Justiz sie aber keineswegs als Kavaliersdelikt betrachtet, bewies das später gefällte Urteil: Richter Christian Liebhauser-Karl verdonnerte einen Lavanttaler (68) wegen Fälschung besonders...

Den ganzen Artikel lesen Sie in der Ausgabe Nr. 9 der Unterkärntner Nachrichten.

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