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Landesverwaltungsgericht weist Einspruch gegen Ausbau des »Bosniakischen Kulturzentrums« abAusgabe 37 | Mittwoch, 10. September 2025

Ein Anrainer war gegen den Bescheid der Stadt Wolfsberg gerichtlich vorgegangen, da er durch die Vergrößerung des Zentrums mehr Lärm befürchtet. Im März wurde verhandelt, jetzt erging das Urteil: Die Beschwerde wurde abgewiesen. Betroffene überlegt weitere Schritte.

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Wolfsberg, Klagenfurt. »Die Beschwerde wurde als unbegründet abgewiesen.« So heißt es im jetzt veröffentlichten Urteil des Landesverwaltungsgerichts (LVwG), auf das nach der Verhandlung am 26. März dieses Jahres ein wenig gewartet werden musste. Der Spruch bedeutet: Der Um- und Ausbau des »Bosniakischen Kulturzentrums« in Wolfsberg, den die Bezirkshauptstadt mit einem Bescheid bewilligte, ist rechtens. Der Anrainer, der die Genehmigung beim LVwG bekämpfte und nun unterlag, überlegt weitere rechtliche Schritte.

Wie berichtet erließ die Stadt Wolfsberg den Baubescheid für das Kulturzentrum am 20. Dezember 2024. Der Betreiberverein plant, statt eines  Sattel- ein Flachdach aufzusetzen, wodurch im Obergeschoss Platz für einen großen Raum geschaffen wird. Darin sollen neben den täglichen Gebeten und dem Fastenbrechen im Ramadan – dem Fastenmonat der Muslime – auch das Zucker- und das Opferfest stattfinden. Dagegen wehrt sich ein unmittelbarer Nachbar, der durch den Ausbau mehr Besucher und damit eine größere Lärmbelästigung fürchtet. Er sagt jetzt, das LVwG-Urteil bestätige »den seit Jahren illegalen Moscheebetrieb in diesem Gebäude«. 

»Aus schalltechnischer Sicht ergibt sich keine Änderung zur ursprünglichen Bewilligung«
Aus dem Urteil des Landesverwaltungsgerichts

Die Vorgeschichte des Hauses sieht so aus: 2017 wurde es per Bescheid von einer Karosseriewerkstätte in ein Kulturzentrum umgewandelt. Im Jahr darauf gab es einen weiteren Bescheid, der die Öffnungszeiten und die Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen festlegte und Auflagen erteilte. 2024 folgte der Antrag des Umbaus, gegen den der Anrainer beim   Landesverwaltungsgericht vorging.

In der Verhandlung im März wies Verwaltungsrichterin Margit Türk schon eingangs darauf hin, dass das Gebetshaus an sich seit 2017 bewilligt sei und man sich nun lediglich mit den geplanten Änderungen auseinanderzusetzen habe. Georg Haberler, Sachverständiger des Landes Kärnten, sagte in der Verhandlung, er orte keine Probleme durch den Umbau, weder im Hinblick auf die Personenanzahl im Gebäude noch bei den ankommenden Fahrzeugen. Denn laut einem Gutachten, dass bei der ursprünglichen Genehmigung vorgelegt wurde, komme es am Parkplatz nur zu 0,07 Stellplatzwechseln pro Stunde. Dabei sei die Anzahl der Besucher unerheblich, denn es gebe nur 16 Plätze, die benutzt werden können. Der Anrainer widersprach heftig: Wenn mehr Menschen kämen, gebe es auch mehr Stellplatzwechsel. Richterin Türk verwies aber auf das Gutachten.

Was im Urteil steht

Im Urteil heißt es nun: »Gegen den Änderungsbescheid brachte ein Anrainer des Kulturzentrums eine Beschwerde ein. Insbesondere wurde in der Beschwerde ausgeführt, dass die maximal genehmigten Besucherzahlen durch zusätzlich geplante Veranstaltungen überschritten werden und dadurch mehr Verkehr und eine erhöhte Lärmbelastung vorliegen. Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat sich daher mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine Lärmbelästigung durch die zusätzlichen Zusammentreffen und erhöhten Teilnehmerzahlen vorliegt.« Die Antwort: nein. 

Das Landesverwaltungsgericht kam zum Schluss, »dass sich aus schalltechnischer Sicht keine Änderung zur ursprünglichen Bewilligung ergibt, zumal sich die Personen im Gebäude aufhalten. Hinsichtlich der Parksituation ergeben sich ebenso keine Veränderungen zum ursprünglichen Bewilligungsbescheid«, führt Türk im schriftlichen Urteil aus.

Der betroffene Anrainer sagt nach dem Spruch zu den Unterkärntner Nachrichten: »Im Urteil wird vieles nicht behandelt, was in meiner Beschwerde angeführt war. Und dass sich mit dem Umbau und der damit höheren Besucherzahl nichts ändert, ist nicht richtig.« Er ist mit dem Ergebnis des Lärm-Gutachtens weiterhin nicht einverstanden, »denn die Besucher des Zentrums müssen auch ins Zentrum gelangen, wobei sie Lärm verursachen. Und da im Gebäude Rauchverbot herrscht, wird im Freien geraucht. Die dabei geführten Gespräche entwickeln ebenfalls Lärm.« Richterin Türk habe seinen Argumenten in vielem recht gegeben, seinen Einspruch gegen den Bescheid der Stadt letztlich aber dennoch abgelehnt. »Ich sehe etliche Widersprüche im Urteil«, sagt der Beschwerdeführer. 

»Das Urteil bestätigt den seit Jahren illegalen Moscheebetrieb in diesem Gebäude«
Der Anrainer, der sich an das Gericht wandte

Er werde nun mit seinem Anwalt über weitere Schritte beraten. Was den Mann besonders stört: »Der jetzige Moscheebetrieb erfordert laut Paragraf 24 des Kärntner Raumordnungsgesetzes eine Sonderwidmung. Ich überlege, das ebenfalls zu beanstanden.«

Die Redaktion hat versucht, auch ein Statement eines Vertreter des »Bosnischen Kulturvereins« einzuholen, der das Zentrum betreibt. Es war aber kein Verantwortlicher ausfindig zu machen.

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