Artikel
Wolfsberg. Gefeiert wurde das »Jubiläum« wohl nicht. Trotzdem: Seit mittlerweile einem halben Jahr (!) laufen die Verhandlungen zwischen den Wolfsberger Stadtwerken und zwei früheren Mitarbeitern wegen der Frage: Wer kommt für den entstandenen Schaden auf? Ergebnis gibt es bisher keines, die eine Seite schweigt, die andere äußert sich nur sehr zurückhaltend.
Wie berichtet ging am 18. Mai dieses Jahres, also vor rund sechs Monaten, am Landesgericht Klagenfurt die »Stadtwerke-Affäre« in die nächste Runde. Genau genommen ist sie keine Affäre mehr, denn auf drei Anklagen folgten drei Freisprüche. Mittlerweile wird nur mehr über Geld gesprochen, nicht mehr über Verantwortung bzw. Strafe.
»Wir führen aktuell Gespräche. Dieses Vorgehen ist mit dem Gericht abgestimmt«
Christian Schimik, Stadtwerke-Geschäftsführer
Richterin Daniela Bliem verhandelte am genannten Tag die Zivilklage der Stadtwerke gegen die Ex-Mitarbeiter. Denn das Unternehmen blieb auf Kosten sitzen, die durch die unsachgemäße Abrechnung mehrerer Baustellen entstanden sind. Im Prozess betonten die Stadtwerke-Anwälte Philipp Huemer und Marco Riegler, dass sie zwar Schadenersatzanspruch stellen, aber den Beklagten keineswegs Untreue vorwerfen. Das wäre auch schlecht möglich, da die beiden am 8. April in einem Strafverfahren von allen Vorwürfen freigesprochen worden waren (wir berichteten). Mit ihnen verließ damals auch der mitangeklagte Geschäftsführer eines Bauunternehmens reingewaschen den Gerichtssaal, in das laufende Zivilverfahren ist er nicht mehr verwickelt.
Keinen Cent
Im Zivilverfahren machte Petra Laback, die Anwältin der beiden Ex-Stadtwerkler, sofort klar, wie viel ihre Mandanten ihrem früheren Arbeitgeber zahlen wollen: keinen Cent.
Darauf kam der Grazer Sachverständige Anton Schieder zu Wort, der erst meinte, eine konkrete Schadenssumme sei nicht bezifferbar, sich dann aber doch Zahlen entlocken ließ: »Ein Sockelschaden von 300.000 Euro ist da, er steht für mich wie ein Fels.« Später sprach er von überhöhten Gesamtkosten von 691.000 Euro.
Schließlich boten die Stadtwerke Vergleichsgespräche an, die auch Richterin Bliem eindringlich empfahl. Mehrfach warnte sie vor einem jahrelangen Verfahren, das Unsummen verschlingen würde. »Es gibt viele Unsicherheiten und ein großes Risiko für alle Beteiligten«, so die Richterin.
Gespräche wurden vereinbart, die in den folgenden Wochen stattfinden sollten. Mittlerweile zog ein halbes Jahr ins Land ...
Die Sache ist aber so einfach nicht, denn es geht nicht nur um die beiden früheren Stadtwerke-Mitarbeiter. Im Verfahren im Mai zeigte sich, dass ein Ziviltechnikerbüro, das die beanstandeten Baustellen für die Stadtwerke zu prüfen hatte, keine saubere Arbeit lieferte. Gutachter Schieder formulierte es so: »Das Büro erfüllte den Auftrag nicht.« Die Vertreter dieser Firma saßen im Zivilprozess zwar neben den Klägern, doch es war rasch zu bemerken, dass sie nicht auf einer Seite standen. Ob die Stadtwerke nun auch mit diesem Ziviltechnikerbüro über eine Schadenswiedergutmachung sprechen, ist nicht bekannt.
Verschlossen wie Austern
Überhaupt: Alle Beteiligten sind verschlossen wie Austern. Anwältin Laback war trotz mehrerer Anläufe für die Unterkärntner Nachrichten nicht erreichbar, eine schriftliche Anfrage blieb unbeantwortet. Stadtwerke-Geschäftsführer Christian Schimik teilte lediglich mit: »Wir führen aktuell Gespräche. Dieses Vorgehen ist mit dem Gericht abgestimmt.«
Offensichtlich haben die Parteien striktes Stillschweigen vereinbart, wer zuerst blinzelt, sprich etwas ausplaudert, hat verloren und »brennt«. Es geht um viel Geld.
Doch einmal werden sie zu einer Einigung kommen müssen, die Geduld von Richterin Bliem hält wohl nicht unbegrenzt an. Ist sie am Ende, geht der (teure) Zivilprozess weiter ...
Wie es dazu kam
Der Vollständigkeit halber: Die »Stadtwerke-Affäre« begann im Juni 2019. Damals wurden die beiden Mitarbeiter beschuldigt, Unregelmäßigkeiten mit enormem finanziellen Schaden auf dem Kerbholz zu haben. Sie wurden trotz Unschuldsbeteuerungen gefeuert und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Die Männer wollten sich das nicht gefallen lassen und gingen zum Arbeitsgericht. Einer siegte: Ihm wurden 55.813,56 Euro brutto zugesprochen, die Stadtwerke zahlten. Das Verfahren des zweiten Betroffenen wurde bis zum Abschluss der Ermittlungen ruhend gestellt. Im Dezember des Vorjahrs erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die beiden und einen weiteren Mann, im April wurden alle drei freigesproche
0 Kommentare Kommentieren
Keine Kommentare gefunden!