Artikel
St. Michael. In der Vorwoche berichteten die Unterkärntner Nachrichten über das kürzlich erlassene Fahrverbot für die Verbindungsstraße zwischen Hattendorf und der St. Michaeler Straße. Damit sei laut Bürgermeister Hannes Primus (SPÖ) die Stadtgemeinde Wolfsberg dem Anliegen der Bewohnern in dieser Straße nachgekommen.
Viele Bürger erfuhren von dem Fahrverbot aus der Zeitung – und waren darüber nicht gerade erfreut. Sofort wurden Stimmen laut, das Fahrverbot wieder rückgängig zu machen. Raimund Mostögl startete gleich eine Unterschriftenaktion gegen das Fahrverbot und konnte binnen zwei Tagen über 100 Unterschriften sammeln. Mostögl sagt: »Ich fahre zwei Mal täglich zu meiner pflegebedürftigen Mutter in Maria im Walde und benutze diese Straße. Nun muss ich einen Umweg fahren. Das sind pro Fahrt rund 500 Meter, im Jahr kommen so 730 Kilometer zusammen.« Das sei nicht wirtschaftlich und schon gar nicht umweltfreundlich.
Mostögl hat mittlerweile einen Termin mit Bürgermeister Primus vereinbart. Primus sagt: »Ich werde mich mit Herrn Mostögl zusammensetzen, und dann schauen wir, wie wir weiter vorgehen. Das Fahrverbot wurde aber nicht aus Jux und Tollerei erlassen. Die Situation wurde angeschaut und es hat vor Ort Gespräche mit den Anrainern gegeben.«
Auch eine Verkehrszählung wurde durchgeführt. Das Ergebnis: 1.000 Autos pro Tag befahren die Verbindungsstraße.
Für Mostögl ist das Fahrverbot trotzdem nicht die Lösung: »Ich würde vorschlagen, dass man ein Nachtfahrverbot von 20 bis 6 Uhr verhängt.« Außerdem meint er, dass, wenn dieses Fahrverbot bestehen bleibe, eine Lawine losgetreten werde und weitere Anrainer Fahrverbote für ihre Straßen fordern würden. Darüber macht sich Primus keine Sorgen: »Es wird immer auf die einzelne Situation eingegangen. Dass nun eine Flut von Anträgen für Fahrverbote kommt, glaube ich nicht.«
Verwunderung über Zusatztafel
Für Verwunderung sorgte zunächst, dass vom Fahrverbot nur Anrainer ausgenommen waren. Anrainer sind aber lediglich die Eigentümer, Mieter oder Pächter der Grundstücke. Für Lieferdienste und Besucher galt damit weiterhin das Fahrverbot. Daher wurde die Zusatztafel auf »Ausgenommen Anrainerverkehr« abgeändert. Damit dürfen nun Lieferanten und Gäste die Straße befahren. Auch für Radfahrer galt ein Fahrverbot. Primus dazu: »Wir haben bereits an die Bezirkshauptmannschaft den Antrag gestellt, die Tafel um ein Schild ›Ausgenommen Radfahrer‹ zu erweitern.«
Die neue Verordnung sei bereits durch, die entsprechende Tafel ist aber noch nicht montiert. Daher hat die Stadtgemeinde Wolfsberg einfach einen Zettel aufgehängt, der die Radfahrer vom Fahrverbot ausnimmt.
Mostögl meint dazu: »Durch das Anbringen dieses Zettels sind eigentlich alle Verkehrsschilder ungültig.« Von Seiten der Wolfsberger Polizei heißt es dazu: »Mittlerweile besteht die Verordnung und es ist alles in Ordnung. Aber es ist schon klar, dass es für Verwunderung sorgt, wenn einfach ein Pappendeckel angebracht wird.«
Irritiert und verwundert waren Leser, dass es es zum Fahrverbot eine Geschwindigkeitsbeschränkung gibt. Die Polizei erklärt: »Das hat schon seine Richtigkeit. Denn vom Fahrverbot ausgenommen sind Anrainer, Menschen, die die Anrainer besuchen und Lieferanten. Und für diese gilt auf der Straße dann die 30er-Beschränkung. Daher auch das Verkehrsschild für die Geschwindigkeitsbegrenzung.«
0 Kommentare Kommentieren
Keine Kommentare gefunden!