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Wolfsberg. Am vergangenen Montag, 30. Oktober, wurde in Kötsch auf der Saualpe in der Nähe der Eigenjagd Schmidbauer erstmals auch im Lavanttal ein Wolfsrudel gesichtet.
Ein Jäger meldete die Sichtung in einer WhatsApp-Gruppe der Kärntner Jägerschaft. Er schrieb von einer Gruppe von fünf Tieren, aufgrund der frühen Tageszeit – die Sichtung erfolgte gegen 6.15 Uhr – und den damit schlechten Sichtverhältnissen könnten es auch mehr Wölfe gewesen sein. Fotos gibt es keine, entdeckt wurde das Rudel mittels Wärmebildkamera. Um die Tiere zu vergrämen, also zu verscheuchen, gab der Jäger fünf Warnschüsse ab. Die Tiere hätten daraufhin das Weite gesucht.
»Das Freizeitverhalten der Bevölkerung wird sich ändern müssen, wenn die Wolfspopulation zunimmt«
Mario Deutschmann, Verwaltungsdirektor Jägerschaft
Mario Deutschmann, der Verwaltungsdirektor der Kärntner Jägerschaft, bestätigt: »Es wurde uns bzw. der Kärntner Landesregierung eine Sichtung von fünf Wölfen gemeldet, und es wurden vom Jäger auch Warnschüsse abgegeben.«
Der Wolfsberger Bezirksjägermeister Johann Waich erklärt: »Es gibt dabei zwei Möglichkeiten, Wölfe zu vergrämen: Man kann es optisch oder akustisch machen. In diesem Fall war es durch die Warnschüsse eine akustische Vergrämung.«
Die erste Sichtung eines Wolfsrudels in Kärnten gab es im Vorjahr im oberen Drautal im Bezirk Spittal, mittlerweile sind zwei Gruppen inklusive Nachwuchs auch mittels DNA nachgewiesen.
Hunderte Sichtungen
Laut Deutschmann gab es in den vergangenen zwei Jahren hunderte Wolfssichtungen. Er meint: »Leider müssen sich hier die Menschen darauf einstellen. Das Freizeitverhalten der Bevölkerung wird sich ändern müssen, wenn die Wolfspopulation in Kärnten noch weiter zunimmt, was anzunehmen ist. Bisher war vorwiegend der Bereich westlich von Villach betroffen. In Unterkärnten gab es in den vergangenen Monaten kaum Wolfssichtungen. Man kann aber davon ausgehen, dass sich der Wolf auf ganz Kärnten ausbreiten wird, auch auf Unterkärnten. «
Wolfsverordnung
Im Vorjahr wurde in Kärnten eine Wolfsverordnung erlassen. Damit darf das streng geschützte Tir nach Rissen von Nutztieren oder mehrmaligen Sichtungen in Siedlungsgebieten geschossen werden. Heuer wurde die Verordnung noch einmal verschärft. So dürfen nun Vergrämungsmaßnahmen von jeder Person ohne Bescheid durchgeführt werden. Vor der Verschärfung der Wolfsverordnung durften nur Grundbesitzer oder Jäger vergrämen, und das auch erst nach einem entsprechenden Bescheid.
In Kärnten wurden seit Inkrafttreten der Verordnung sieben Wölfe erlegt.
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