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Lavanttaler vernachlässigten Reptilien, Schweine, Hunde und Katzen – »bezahlt« wurde vor Gericht Ausgabe 35 | Mittwoch, 26. August 2026

Lavanttaler Paar wurden ihre Tiere im März abgenommen. Jetzt standen sie wegen Tierquälerei vor Gericht. Erst im zweiten Anlauf gaben sie zu, dass sie zu viele angehäuft und den Überblick verloren hatten. Für beide gab es sechs Monate bedingt und Geldstrafen.

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Unterkärntner Nachrichten Redakteur Horst Kakl Von Horst Kakl kaklno@spamunterkaerntner.at
Auch eine Kornnatter (Bild links) und eine Bartagame (rechts) wurden von dem Paar gehalten – allerdings nicht artgerecht. Die Tiere wurden im März in den Reptilienzoo nach Klagenfurt gebracht, wo man sie wieder aufpäppelte. Auch die beiden Lavanttaler Halter kamen nach Klagenfurt – um sich am Landesgericht zu verantworten. Symbolbilder, Wikipedia, Danny S.

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Lavanttal, Klagenfurt. Bereits vor einigen Monaten stand das Lavanttaler Paar, beide 26 Jahre alt, im Mittelpunkt der Medienberichterstattung. Am Donnerstag der Vorwoche waren wieder zahlreiche Augen und eine ORF-Kamera auf sie gerichtet: Sie mussten sich am Landesgericht Klagenfurt wegen Tierquälerei verantworten.

Im März dieses Jahres wurden der Mann und die Frau aus dem Schlaf geklingelt: Die Polizei stand vor der Türe. Die Lavanttaler Beamten sahen sich im Haus um und fanden eine Vielzahl von Tieren: Hunde, Katzen, Minihausschweine, eine Baumpython, Bartagamen, Kornnattern sowie weitere Nattern und einen Kronengecko – allesamt in mangelhaftem Zustand. Die Terrarien waren nicht so gepflegt, wie sie es sein sollten, dazu lag im Haus Kot herum. Alle Tiere wurden den Beiden abgenommen, die Schlangen und weiteren Kriechtiere landeten im Reptilienzoo Happ in Klagenfurt, wo sie wieder aufgepäppelt wurden. Die zwei Lavanttaler erhielten Anzeigen.

»Dieses Urteil ist ein Anreiz für Sie, keine Tiere mehr zu halten oder sie gut zu versorgen« 
Gerhard Pöllinger-Sorré, Richter

Den Abschluss fand der Fall am Donnerstag am Landesgericht vor Richter Gerhard Pöllinger-Sorrè. Der kam ohne Umschweife zur Sache. »Schuldig oder nicht?«, fragte er die Angeklagten, die nicht mehr zusammen wohnen und bedröppelt auf ihren Sesseln hockten. »Teilweise schuldig«, antworteten beide unisono.  

Der Richter fragt nach

»Inwieweit fühlen Sie sich nicht schuldig?«, stieß Pöllinger-Sorrè beim 26-Jährigen nach. Die Antwort des Mannes: »Weil nicht alle Tiere schlecht gehalten wurden, etwa die Bartagame, die war in einem Terrarium.« Das hörte der Richter nicht gerne: »Ein Terrarium zu kaufen reicht nicht aus, um Tiere artgerecht zu halten. Es wurde festgestellt – die Sachverständigen sind keine Deppen –, dass darin null Luftfeuchtigkeit herrschte, es gab kein Wasser. Was Sie gemacht haben, ist nicht verzeihlich.«

Dann wurde Pöllinger-Sorrè wieder milder: »Sie spüren selbst, dass das nicht richtig war. Sie sollten ein Geständnis nicht zerreden, es ist ein wesentlicher Milderungsgrund.«

Nun ergriff der Mann den ihm gereichten Strohhalm: »Ja, wir haben wohl zu viele Tiere angehäuft.« Der Richter: »Sie waren fast wie Tier-Messies. Und die Leidtragenden waren die Tiere. Ich weiß, Sie wollten sie nicht bewusst quälen, wie andere, die sich eigens versammeln, um eine Katze zu töten. Ich gehe davon aus, dass Sie den Überblick verloren haben und dass es Ihnen leid tut.« Beide Angeklagten nickten: »Es tut uns leid.«

Darauf wurde auf die vielen geladenen Zeugen verzichtet. Der Richter klärte die Angeklagten auf: »Es gibt die Möglichkeit der Diversion (Anm.: Dabei wird auf eine Verurteilung verzichtet, mit der Bezahlung einer Geldstrafe endet das Verfahren, es wird keine Vorstrafe eingetragen). Aber hier waren so viele Tiere betroffen, dass eine schwere Schuld vorliegt und eine Diversion nicht möglich ist.«

Die Spannung steigt

Danach stieg die Spannung: Pöllinger-Sorrè ordnete minutenlang seine Unterlagen, im Saal war es mucksmäuschenstill. Schließlich erhob sich der Richter und sprach das Urteil: »Sie sind beide der Tierquälerei schuldig. Der Strafrahmen reicht bis zu zwei Jahre Haft.« So schlimm sollte es aber nicht kommen: Der arbeitslose und nicht vorbestrafte Mann fasste sechs Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe von 1.440 Euro aus. Für die Frau – ebenfalls ohne Job und unbescholten – gab es auch sechs Monate bedingt und 720 Euro Geldstrafe.

Der Richter in seiner Begründung: »Ihre Schuld ist klar. Für so etwas gab es schon unbedingte Haftstrafen, wenn die Leute uneinsichtig waren.« Das Paar habe die Tiere durch Vernachlässigung gequält, wegen der Vielzahl an Opfern und des längeren Zeitraums mussten auch unbedingte Geldstrafen verhängt werden. Und: »Jetzt darf drei Jahre (Anm.: So lange läuft die Bewährungsfrist für beide) nichts passieren. Dieses Urteil ist ein Anreiz für Sie, keine Tiere mehr zu halten oder sie gut zu versorgen.« Anschließend ließ Pöllinger-Sorrè den Mann das Urteil wiederholen, um sich zu vergewissern, dass er es verstanden hatte.

Beide Angeklagten, die ohne Verteidiger erschienen waren, nahmen den Spruch an, die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel. Nach rund 20 Minuten war alles vorbei. 

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