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Lavanttaler räumte mit 1,76 Promille einen Biker von der Straße: Polizisten geleiteten ihn vor Gericht Ausgabe 49 | Mittwoch, 6. Dezember 2023

Im August rammte der 41-Jährige mit einem kleinen Toyota einen Motorradfahrer und fuhr weiter. Das Opfer wurde schwer verletzt. Am Landesgericht führten ihn nun zwei Beamte vor, weil er den ersten Termin »geschwänzt« hatte. Es gab 15 Monate Gefängnis.

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Klagenfurt, Lavanttal. Beim ersten Verhandlungstermin glänzte er durch Abwesenheit, nun wiederholte er mit weicher Stimme immer wieder: »Tuat ma lad, tuat ma lad.« 

Wegen grob fahrlässiger Körperverletzung stand in der Vorwoche – doch noch – ein 41-jähriger Lavanttaler vor dem Landesgericht Klagenfurt. Er hätte sich dort bereits am 2. November verantworten sollen, war aber nicht auftaucht. Diesmal erschien er, vorgeführt von zwei Polizeibeamten. »Mir ging es damals nicht gut«, antwortete er auf die entsprechende Frage von Richterin Michaela Sanin, und fügte an: »Tuat ma lad.«

»Einem Menschen für längere Zeit das Leben zu verhauen, hat Folgen«
Michaela Sanin, Richterin am Landesgericht

Der Arbeitslose war am 18. August dieses Jahres mit einem kleinen Toyota im Tal unterwegs – ohne einen Führerschein zu besitzen, dafür mit 1,76 Promille Alkohol im Blut. Auf einer Wolfsberger Gemeindestraße übersah er einen Motorradfahrer und schleuderte den Biker an den Straßenrand. Der blieb schwer verletzt liegen, der 41-Jährige fuhr weiter. Noch am selben Tag schnappte ihn die Polizei (wir berichteten).

Schuldig – ohne Ausflüchte

Vor Richterin Sanin bekannte sich der Lavanttaler ohne Herumdrucksen schuldig, bestand aber darauf, dass er seither mit keinem Auto mehr gefahren sei. Und auch an jenem Tag sei es der schlechte Einfluss berauschender Substanzen gewesen, der ihn dazu gebracht habe, ins Auto zu steigen. »Ich brauche dringend eine Alkohol- und Drogentherapie«, sagte der Angeklagte, der ohne Anwalt vor Gericht erschienen war. Die Richterin nickte und kündigte bereits die spätere ausgesprochene Gefängnisstrafe an: Dort werde er dazu Gelegenheit bekommen.  

Zum Unfall selbst konnte der Angeklagte nichts sagen: »Ich haben wegen Alkohol und Drogen Erinnerungslücken.« Auch das Opfer, der Motorradfahrer, berichtete als Zeuge lediglich von einem Bremsmanöver, einem sich nähernden Auto – »dann habe ich keine Erinnerung mehr«. Er hatte neben einem Schädel-Hirn-Trauma eine Verletzung an der Halswirbelsäule und eine Speichenfraktur am linken Arm erlitten. »Ich habe immer noch Schmerzen«, sagte er, der Arm funktioniere auch jetzt noch nicht wie vor dem Unfall. Der Angeklagte kommentierte: »Tuat ma lad«, allerdings mehr zur Richterin als zum Opfer. Sich bei dem direkt zu entschuldigen, versäumte der Lavanttaler ...

Julia Sofie Radl von der Wolfs- berger Kanzlei »JuS Rechtsanwälte« forderte als Vertreterin des Motorradfahrers 500 Euro Teilschmerzensgeld. Ein Gutachten über die genauen körperlichen Folgen ihres Mandanten wird derzeit eingeholt, auf den Angeklagten kommen also wohl weitere finanzielle Forderungen zu. Auch deshalb, weil die Versicherung, die den Schaden am Motorrad abdeckte, bereits angekündigt hat, sich das Geld vom Verursacher zurückzuholen.

Für den Angeklagten, der erst im Juli eine bedingte sechsmonatige Haftstrafe ausgefasst hatte, sprach dessen Bewährungshelfer: Der Lavanttaler sei kooperativ und recht zuverlässig, allerdings seien Alkohol und Drogen bei ihm »Risikofaktoren«. 

Nachdem Staatsanwältin Daniela Matschnig einen Schuldspruch und den Widerruf der bedingten Strafe gefordert hatte, verkündete Richterin Sanin das Urteil: 15 Monate Gefängnis, 500 Euro für das Opfer und die Verlängerung der Probezeit für die offene Strafe auf fünf Jahre. Sie verwies auf jene vier (!) Seiten, auf denen die bisherigen Verkehrsdelikte des Lavanttalers aufgelistet sind, dazu dessen 13 Vorstrafen. Und nun der Alko-Unfall samt Fahrerflucht. Sanin: »Einem Menschen für längere Zeit das Leben zu verhauen, hat Folgen. Was Sie getan haben, ist schwerwiegend.« 

Der Angeklagte hat drei Tage Bedenkzeit, kündigte aber an, den Spruch annehmen zu wollen. Beim Gehen grüßte er freundlich: »Wiedersehen.« Staatsanwältin Matschnig gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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