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Kiloweise Rauschgift mit einem Trick importiert: Lavanttaler fasste sieben Jahre Gefängnis aus Ausgabe 19 | Mittwoch, 12. Mai 2021

Laut Anklage hatte der 43-Jährige, der mit einem Post-Mitarbeiter »gepackelt« haben soll, die 25-fache Grenzmenge Drogen ins Land und im Bezirk Wolfsberg um mehr als 100.000 Euro unters Volk gebracht. Nicht alles gab er zu, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Lavanttal, Klagenfurt. Der Fall sorgte im Oktober des Vorjahrs für Aufsehen: Ein 43-Jähriger und ein Post-Mitarbeiter (52), beide aus dem Lavanttal, hatten sich »auf ein Packl gehaut« und ein vermeintlich idiotensicheres System ausgetüftelt, um Drogen in den Bezirk Wolfsberg zu bringen. Der Jüngere orderte im Darknet kiloweise »Stoff« – Speed, Ecstasy, Kokain, Heroin, Cannabis –, der Postler fing die Pakete ab und übergab sie dem Besteller. Nachdem der erst selbst die Nase ins »Gift« gesteckt hatte, verkaufte er den Großteil lukrativ weiter: Von mindestens 110.000 Euro war seinerzeit die Rede. 2019 nahm die Polizei bei Paketkontrollen die Spur der Lavanttaler auf, Monate später klickten die Handschellen.

Jetzt bekam der 43-Jährige die Rechnung präsentiert: Sieben Jahre Haft wegen Suchtgifthandels, lautete das Urteil von Richterin Sabine Roßmann. Bei der Verkündung begann der Angeklagte zu schwanken, fing sich aber gleich wieder und ließ seinen Verteidiger Philipp Tschernitz Nichtigkeitsbeschwerde anmelden. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig, für den Lavanttaler gilt weiter die Unschuldsvermutung.

»Mir glaubt eh keiner, ich will das fertig haben, ich derblas’ das nicht mehr.«
Der Angeklagte zu Richterin Roßmann

Wobei: Es hätte schlimmer kommen können. Ursprünglich hatte ihm Staatsanwältin Daniela Zupanc laut Anklageschrift vorgeworfen, von November 2018 bis Mai 2020 die 70-fache (!) Grenzmenge, und zwar 4,6 Kilogramm Speed, 4.600 Ecstasy-Tabletten und andere Suchtgifte, eingeführt zu haben. Nachgewiesen wurde ihm »nur« die 25-fache Grenzmenge – doch die 21 Vorstrafen des Mannes erwiesen sich bei der Urteilsfindung als unvorteilhaft ...

Schon während der finalen Verhandlung am 5. Mai im Landesgericht Klagenfurt zeigte der teilgeständige 43-Jährige, dass die Prozesse an seinem Nervenkostüm gerüttelt hatten. Er verzichtete auf die – erst im Juni mögliche – Einvernahme einer Zeugin sowie auf die Beschaffung eines seiner beschlagnahmten Handys. »Mir glaubt eh keiner«, rief er in den Saal, »ich will das fertig haben, ich derblas das nicht mehr.« Er sei geständig – aber nicht zu den genannten Mengen. Seine Glaubwürdigkeit stieg freilich nicht, als ein »Überraschungszeuge« auftauchte. Der 22-Jährige hatte den Angeklagten während der polizeilichen Untersuchungen massiv belastet. Mittlerweile sitzt er wegen des Verdachts der Körperverletzung in Untersuchungshaft – im gleichen Trakt der Justizanstalt Klagenfurt wie der 43-Jährige. Angeklagter und Zeuge versicherten, sie würden kein Wort mehr miteinander wechseln.

Ein plötzlicher Reueschub

Und dennoch: Auch ohne Kontakt wandelte den 22-Jährigen im Gefängnis ein plötzlicher Reueschub an. Also schrieb er Staatsanwältin Zupanc einen Brief, in dem er sich der Falschaussage bezichtigte. Vor Richterin Roßmann berichtete er von seiner Teilnahme an einer »Verschwörung«, die den Angeklagten »in den Knast bringen« sollte. Der habe nämlich einer Lavanttalerin, die ihm 400 Euro schuldete, keine Drogen mehr verkauft, worauf sie auf Rache sann. Der Zeuge musste mitmachen, denn: »Sie hat mir gedroht, mir Leute nach Hause zu schicken, die mir Stress machen.« Auf Zupancs Hinweis, dass mit dieser Aussage weitere Verfahren auf ihn zukommen, gab er sich wieder mutig: »Ja, ich bleibe trotzdem dabei.«

Dass man sich in der Wolfsber-
ger Szene trotz des gemeinsamen Faibles für Drogen grundsätzlich nicht »grün« ist, berichtete ein anderer Zeuge (25). Offenbar kein »Fan« des Angeklagten, listete er erst auf, welche Mengen »Stoff« er von ihm bezogen hatte – immer wieder gepeinigt von Gedächtnislücken: »Ich weiß keine Details mehr, ich hatte zuletzt viel Stress, hab ich eh der Polizei alles gesagt.« Nicht geneigt, dem 43-Jährigen unter die Arme zu greifen, gab er an: »Er war mein einziger Lieferant, ich habe bei ihm unter anderem Speed gekauft – fünf bis zehn Gramm pro Tag.« Das war dann selbst der Richterin zu viel: »Das wären ja mehr als 5.000 Gramm über den Tatzeitraum. Das glaube ich nicht.« Dem Zeugen war es powidl. Warum, wurde später klar: Der 25-Jährige und der Angeklagte hatten sich – wohl wegen Drogenschulden – via Handy ausgiebig wechselseitig bedroht. Dazu sollen zwei Freunde des 43-Jährigen den Zeugen zuletzt in Wolfsberg eindringlich »aufgefordert« haben, nicht vor Gericht auszusagen. Sprachs, wünschte der Richterin »einen schönen Tag« und ging ab.

In ihrer Urteilsbegründung meinte Roßmann zum Angeklagten: »Ich weiß, wie oft Paketsendungen von der Polizei kontrolliert werden. Daher möchte ich gar nicht wissen, was da noch war« – also wie viele Drogensendungen unentdeckt blieben. Dazu habe der  Überraschungszeuge »eine hübsche Optik« abgegeben: »Er hatte ein Jahr Zeit, sich auszusprechen. Das hat er nicht getan.« 

Übrigens: Der Postler, für den ebenfalls die Unschuldsvermutung gilt, wartet noch auf sein Verfahren ...

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