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Wolfsberg. Am Mittwoch der Vorwoche, 16. Oktober, fand am Bezirksgericht Wolfsberg eine Verhandlung in Zusammenhang mit dem Lithiumprojekt auf der Weinebene statt. Verhandelt wurde über eine Privatanklage der European Lithium GmbH gegen einen Klagenfurter Pensionisten, dem die Gesellschaft Kredit- und Rufschädigung vorwirft.
Zum Verständnis einer Privatanklage: Anders als bei einer zivilrechtlichen Klage handelt es sich hierbei um ein Strafverfahren, das nicht vom Staat, sondern von einem privaten Kläger angestoßen wird. Es gibt also keinen Staatsanwalt und auch keine Möglichkeit einer Diversion.
»Ich habe auf meine Anfrage keine Antwort erhalten. Ich wollte nur, dass man mit mir redet«
Der Angeklagte, warum er die Mails schrieb
Der Pensionist aus Klagenfurt musste sich vor Richterin Britta Kollmann-Moritz verantworten. Er soll laut European Lithium in der Vergangenheit Mails und Briefe in Umlauf gebracht haben, die das Unternehmen in Misskredit bringen würden. Der Beschuldigte meinte dazu: »Ich fühle mich nicht schuldig«, und führte weiter aus, dass er grundsätzlich dem Lithium-Projekt auf der Koralpe positiv gegenüberstehe und lediglich die Vorgehensweise des Managements kritisiere. »Ich bin nicht gegen European Lithium in Wolfsberg, unsere Aussagen beziehen sich auf die australische Muttergesellschaft«, so der Pensionist. Er gab zu, Schreiben an European Lithium und deren Anwälte geschickt zu haben, nicht jedoch an weitere Personen, Organisationen oder Institutionen, obwohl er dies ursprünglich vorgehabt hätte.
Weiters erklärte er der Richterin, er selbst sei kein Aktionär von European Lithium, wohl aber ein Bekannter, ein Analyst bei einer großen Bank, der Aktien halte und Teil der »Bewegung« sei. Richterin Kollmann-Moritz fragte nach, was die Bewegung sei und was sie erreichen wolle. »Die Bewegung besteht aus mir und meiner Familie sowie Freunden und Bekannten. Wir diskutieren seit Jahren über das Projekt auf der Koralpe. Mich ärgert, dass die Unternehmensleitung das Projekt bewusst verzögert. Ich habe die Machbarkeitsstudie von European Lithium gelesen, und sie ist das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben wurde«, meinte der Pensionist.
Die Richterin fragte, warum er, obwohl er kein Aktionär sei, überhaupt Schreiben an das Unternehmen richtete. Der Beschuldigte erklärte, dass man alles unternehmen müsse, um die Abwanderung aus dem Bezirk Wolfsberg zu stoppen (Anm.: European Lithium kündigte an, das Verarbeitungswerk in Saudi Arabien und nicht im Lavanttal errichten zu wollen). Und weiter: »Ich habe 2021 an den European-Lithium-Aufsichtsratsvorsitzenden Tony Sage eine Anfrage gerichtet und keine Antwort darauf erhalten. Ich wollte, dass man endlich mit mir spricht.«
Danach kam es zu einem kurzen Wortwechsel zwischen den Anwälten beider Parteien über die Frage, ob die Aussagen des Pensionisten eine Bedrohung für das Unternehmen darstellen oder nicht. Der Anwalt von European Lithium, Georg Krakow von der DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH aus Wien, meinte: »Wir haben es uns nicht leicht gemacht und waren sehr geduldig. Wir haben die Privatanklage erst nach langer Zeit, in der auch Abmahnschreiben nichts geholfen haben, eingeleitet. Für ein Unternehmen, das in der Öffentlichkeit steht, sind Aussagen wie die Ihres Klienten eine Bedrohung. Unser Ziel ist es nicht, dass er 25 Tagsätze bekommt. Uns geht es darum, dass endlich Ruhe einkehrt.«
Auch die Richterin versuchte auf den Angeklagten einzuwirken: »Können Sie sich eine Unterlassungserklärung vorstellen und künftig keine Mails mehr verschicken?« Der Angeklagte erwiderte: »Wenn wir nicht die Stimme erheben, dann wird der Steuerzahler belastet.«
Krakow meinte dazu: »Ich sehe einen sehr verbissenen Menschen, der eine Vision hat und zur Umsetzung Mittel wählt, die verpönt sind.« Daraufhin äußerte der Beschuldigte weitere Vorwürfe gegen das Unternehmen, von einer Unterlassungsvereinbarung wollte er aber nichts wissen.
Richterin Kollmann-Moritz meinte schließlich, dass sie eine Kreditschädigung nicht erkennen könne, aber Zweifel hege, ob der Klagenfurter Pensionist das volle Ausmaß seiner Handlungen überblicke. Ein psychiatrisches Gutachten soll darüber Klarheit bringen.
Auch die Anwälte von European Lithium hielten diesen Weg für gangbar. Und so wurde nach etwas mehr als einer Stunde die Verhandlung beendet. Die Richterin: »Da wir heute keine Lösung finden, vertage ich die Sitzung und werde ein Gutachten einholen, ob Sie (Anm.: damit meinte sie den Pensionisten) Ihre Handlungen auch in vollem Ausmaß überblicken können.
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