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Gemeindeaufsicht gibt Theuermann recht, FPÖ-Fraktion schließt sie aus Ausgabe 43 | Mittwoch, 22. Oktober 2025

Ein formaler Fehler, monatelange Prüfung und keine Konsequenz: Die Causa Theuermann zeigt: Rechtswidrige Entscheidungen können bestehen bleiben.

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Wolfsberg. Im Juni wurde die Wolfsberger FPÖ-Stadträtin Isabella Theuermann von ihrer Fraktion abgesetzt. Das wollte sie nicht auf sich sitzen lassen und wandte sich an die Gemeindeaufsicht (wir berichteten). Nach einer monatelangen Prüfung der Abwahl wurde zuletzt vom Land Kärnten festgestellt: Der Ablauf der Abwahl der FPÖ-Stadträtin durch ihre eigene Fraktion war rechtswidrig. 

Trotz dieser Feststellung bleibt die Abwahl aber bestehen, es ändert sich nichts, weil die Frist für rechtliche Schritte abgelaufen ist. Michael Schüssler bleibt also FPÖ-Stadtrat, Isabella Theuermann rutscht in den Gemeinderat zurück. Über das Erkenntnis des Landes zeigte sie sich erfreut, die Abwahl selbst wollte sie aus Kostengründen nicht anfechten.

Die Stadtgemeinde Wolfsberg ließ zum Beschluss der Gemeindeaufsicht ein Gutachten erstellen.  Bürgermeister Alexander Radl (SPÖ) sagt dazu: »In dem der Stadtgemeinde Wolfsberg vorliegenden Gutachten eines renommierten Universitätsprofessors für öffentliches Recht an der Universität Graz werden ausgewählte Fragestellungen um die Abberufung von Mitgliedern des Gemeindevorstands gemäß § 67 K-AGO behandelt. Im Ergebnis weist die K-AGO zahlreiche klärungsbedürftige Bereiche auf, sodass die Abwahl von Theuermann jedenfalls zu vertreten ist.« Zu den Kosten für das Gutachten meint er: »Für das Gutachten rechnen wir mit einem vierstelligen Betrag.«

Fraktion schließt sie aus

Nach ihrer Absetzung als Stadträtin folgt nun der nächste Schritt: Die Wolfsberger Freiheitlichen schließen Theuermann aus der FPÖ-Fraktion aus. Bezirksparteiobmann Christian Ragger sagt: »Sie ist keine Teamplayerin. Im Gegenteil, sie hat den Gemeinderäten verboten, selbst aktiv zu werden. Sie ignorierte außerdem immer wieder die demokratisch beschlossene Parteilinie der Stadt- und Bezirkspartei.« 

Aufgefallen sei die abgewählte Stadträtin laut Ragger höchstens durch persönliche Beleidigungen politischer Gegner, für Bürgeranliegen sei sie aber »faktisch unerreichbar« gewesen. »Aufgrund ihres Verhaltens haben mehrere Gemeinderatsmitglieder ihr Mandat zurückgelegt. Sie ist in der Stadt von allen Parteimitgliedern und Funktionären einstimmig abgelehnt und sohin abgewählt worden. Ich habe über ein Jahr lang  versucht, auf sie einzuwirken, damit sie ihr Verhalten ändert – das war aber leider erfolglos«, so Ragger abschließend.

Auf Nachfrage der Unterkärntner Nachrichten meinte Theuermann: »Davon höre ich jetzt zum ersten Mal. Daher kann ich jetzt auch noch nichts dazu sagen.«

Das sagt Radl:

Was sagen Sie zur Beurteilung der Gemeindeaufsichtsbehörde?
Ich habe die Rechtsmeinung der Gemeindeaufsicht zur Kenntnis genommen, bin jedoch nach wie vor davon überzeugt, in dieser Angelegenheit nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt zu haben. Dabei habe ich mich auf die juristische Einschätzung der Amtsleitung gestützt, die ihrerseits in Abstimmung mit dem Land Kärnten erfolgte.

Wie konnte so ein Fauxpas passieren?   
Es ist kein Fauxpas passiert, sondern es ist eine Abwahl eines FPÖ-Mitglieds samt nachfolgender Wahl eines anderen FPÖ-Mitglieds als Mitglied des Stadtrats nach den Bestimmungen der K-AGO erfolgt. Auch wenn die Gemeindeaufsicht medial jetzt etwas anderes behauptet: Unsere Amtsleitung hat sich mit dem Land Kärnten mehrmals über die Korrektheit der Abläufe abgestimmt. Ich habe volles Vertrauen in die fachliche Kompetenz und Integrität unserer Amtsleitung. 

Zudem liegt ein Protokoll des letzten Telefonats mit der Gemeindeabteilung vor, in dem die Vorgehensweise von einem Mitarbeiter der Gemeindeabteilung ausdrücklich bestätigt wurde.

Theuermann wirft Ihnen vor, Schuld an Ihrer Abwahl zu sein. Was sagen Sie dazu? 
Dazu sage ich nur eines: Wenn ihre Fraktion sie nicht abgewählt hätte, wäre Theuermann noch Stadträtin. Offensichtlich fällt es es ihr schwer, diesen Zusammenhang zu verstehen. Sie sollte die Schuld, sofern es überhaupt eine gibt, lieber bei ihrer Fraktion suchen und sie nicht auf andere überwälzen.

Das sagt Theuermann:

Was sagen Sie zur Beurteilung der Gemeindeaufsichtsbehörde?
Sie zeigt ganz klar, die Abwahl war rechtswidrig. Die Amtsleiterin und Bürgermeister Radl tragen die Verantwortung.

Wer ist für Ihre Abwahl verantwortlich?
Verantwortlich sind die rote Amtsleiterin der Stadt Wolfsberg und SPÖ-Bürgermeister Radl, der die politische Verantwortung trägt. Besonders brisant: Laut eigenen Aussagen hatten sich Amtsleiterin und Bürgermeister wochenlang auf die Abwahl vorbereitet – und dennoch wurde gegen geltendes Recht verstoßen. Die Gemeindeaufsicht betont: Anders als von der SPÖ behauptet, habe die Stadtgemeinde nie eine Rechtsauskunft von der Gemeindeaufsicht erhalten, die dem jetzigen Prüfergebnis widerspricht. Radl macht sich immer unglaubwürdiger.

Ist die Angelegenheit nun abgehakt oder gibt es weitere Schritte Ihrerseits?
Um mein Recht durchzusetzen, wäre ich gezwungen, bis zu 50.000 Euro aus privaten Mitteln aufzuwenden, während sich die Stadtgemeinde auf Kosten der Steuerzahler verteidigte. Nun lässt Radl noch ein Rechtsgutachten erstellen. Das zeigt nicht nur, dass er den verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeld nicht versteht, sondern lässt auch Zweifel an seiner charakterlichen Eignung für dieses Amt aufkommen. Man könnte den Eindruck gewinnen, dass hier ein mögliches Fehlverhalten vertuscht werden soll – vielleicht, um einem Verdacht auf Amtsmissbrauch vorzubeugen. Die Stadtpolitik unter SPÖ-Führung erinnert eher an den Villacher Fasching als an seriöse Arbeit.

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