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Lavanttal. Das heurige Jahr kann man als das Jahr der Volksbegehren bezeichnen. In Österreichs Gemeindestuben liegen derzeit gleich 13 Volksbegehren auf, die Unterstützungserklärungen sammeln. Diese können seit Jänner 2018 auch online und in den Gemeindeämtern, unabhängig vom Hauptwohnsitz, unterschrieben werden.
8.401 Unterstützer nötig
Für die Durchführung eines Volksbegehrens muss nämlich eine ausreichende Anzahl an Unterstützungserklärungen vorliegen. Diese Anzahl liegt aktuell bei 8.401 Personen (diese Zahl resultiert aus dem Ergebnis der vergangenen Volkszählung). Wird diese erste Hürde, das sogenannte Einleitungsverfahren genommen, kann von den Initiatoren des jeweiligen Volksbegehrens ein Einleitungsantrag an das Innenministerium gestellt werden. Wird diesem stattgegeben, so ist ein Eintragungszeitraum von mindestens acht aufeinanderfolgenden Tagen festzusetzen. Jene Bürger, die bereits eine Unterstützungserklärung unterschrieben haben, können für dasselbe Volksbegehren dann nicht noch einmal unterschreiben, ihre Stimme wird jedoch mitgezählt. 100.000 Unterschriften sind notwendig, damit ein Volksbegehren im Nationalrat behandelt werden muss, rechtlich bindend ist es allerdings nicht.
Das bis dato erfolgreichste Volksbegehren war jenes aus dem Jahr 1982, als 25,7 Prozent der Österreicher gegen den Bau des Konferenzzentrums in Wien unterschrieben – gebaut wurde es aber trotzdem.
Die Themen
Worum geht es nun in den Volksbegehren, die sich derzeit in der Unterstützungsphase befinden (eine Auflistung aller Volksbegehren finden Sie in der Info-Box)? Der Name ist meist schon selbsterklärend. So laufen derzeit Volksbegehren für »Weniger Fluglärm«, die »Abschaffung der Autobahnmaut«, »Stopp der Prozesskostenexplosion«, »EURATOM-Ausstieg Österreichs«, »Österreichs Grenzschutz wiederherstellen« oder »Österreichs Neutralität wiederherstellen«.
Rauchen und Tierschutz
Gleich zwei Volksbegehren gibt es zum Thema Rauchen: »Smoke - JA« (für die Beibehaltung der 2018 beschlossenen Novelle zum Nichtraucherschutzgesetz) und »Smoke - NEIN« (für ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie). Das Volksbegehren »Notstandshilfe« ist gegen das Ersetzen selbiger durch das »Arbeitslosengeld Neu«. Das Tierschutz-Volksbegehren will unter anderem einen Stopp von Tiertransporten, von Billigfleisch-Importen und von Futtermitteln aus Übersee erreichen.
Bis wann unterschreiben?
Für einen Großteil der aktuellen Volksbegehren kann man seine Unterschrift zumindest bis 30. Juni 2019 leisten. Die Frist kann bis maximal Ende des Jahres verlängert werden. Die jüngsten Volksbegehren wie Tierschutz und »Ethik für alle« befinden sich bis Ende 2020 in der Unterstützungsphase. Für das Volksbegehren »bedingungsloses Grundeinkommen« wurde die Zahl der notwendigen Unterstützungserklärungen bereits erreicht und ein Einleitungsantrag eingebracht. Der Eintragungszeitraum wurde vom Innenministerium mit 18. bis 25. November 2019 festgelegt.
Aktuelle Volksbegehren (Unterstützungsphase):
1.) Asyl europagerecht umsetzen
2.) Faires Wahlrecht
3.) Weniger Fluglärm
4.) Autobahnmaut abschaffen
5.) EURATOM-Ausstieg Österreichs
6.) Österreichs Grenzschutz wiederherstellen
7.) Österreichs Neutralität wiederherstellen
8.) Smoke - JA
9.) Smoke - NEIN
10.) Ethik für alle
11.) Tierschutz-Volksbegehren
12.) Notstandshilfe
13.) Stopp der Prozesskostenexplosion
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