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Wolfsberg. Ein Nachspiel haben die jüngsten Sitzungen des Stadt- und Gemeinderats der Bezirkshauptstadt: Stadträtin Isabella Theuermann (FPÖ) hat sich mit einer Beschwerde an die Gemeindeaufsicht des Landes gewandt und ersucht um die Einleitung eines aufsichtsbehördlichen Verfahrens. Ihre Zielrichtungen sind die Wolfsberger Stadtamtsleiterin Barbara Köller und Bürgermeister Hannes Primus (SPÖ).
Die Ursachen: Bürgermeister Primus habe Theuermann in der Stadtratssitzung am 27. September aufgrund der Medienberichte zu ihrer Kritik an der Durchführung des Schönsonntagmarkts beschimpft und verspottet. Köller habe die Aussagen auf Ersuchen Theuermanns nicht wörtlich protokolliert (Anm.: was laut Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung nicht vorgeschrieben ist) und auch keinen von der Stadträtin erbetenen Aktenvermerk angefertigt. Das wäre laut Theuermann aber erforderlich gewesen, da es sich aus ihrer Sicht um eventuell rechtlich relevante Aussagen des Bürgermeisters gehandelt habe.
Fortsetzung im Gemeinderat
In der Gemeinderatssitzung am 5. Oktober forderte Theuermann mehrmals Auskunft von Köller ein. Dort wurde (wie berichtet) über den ÖVP-Antrag diskutiert, ob der Schönsonntagmarkt aus der Innenstadt wieder auf das Marktgelände in Kleinedling verlegt werden soll – was letztlich von SPÖ und Grünen abgelehnt wurde. Theuermann wollte zuvor in der Sitzung von der Stadtamtsleiterin wissen, ob Primus als Eigentümervertreter und Beirat der Stadtwerke Wolfsberg – dem Veranstalter des Markts – befangen sei, da seine Ehefrau als Marktleiterin bei den Stadtwerken fungiert. Nach einer Sitzungsunterbrechung verneinte Köller.
Theuermann meint nun in der Beschwerde an das Land, diese Auskunft der Amtsleiterin sei falsch gewesen. Dadurch wäre auch die folgende Abstimmung rechtswidrig, da nach Ansicht der Stadträtin Personen daran teilnahmen, die sich nicht für befangen erklärt hatten – der Bürgermeister. Zuletzt fordert Theuermann die Gemeindeaufsicht zur Prüfung der Referatseinteilung in Wolfsberg auf, laut der Primus für Märkte zuständig ist.
Die Stadträtin: »Der Bürgermeister war im Stadtrat sehr ungehalten mir gegenüber. Ich gehe davon aus, weil seine Ehefrau betroffen ist. Schon daran sieht man, dass er befangen ist.«
Sechs Monate Zeit
Die Gemeinderatssitzung sei vom Bürgermeister nur unterbrochen worden, um sich mit Köller abstimmen zu können. »Die anschließende Auskunft entspricht nicht meinem Rechtsverständnis«, so Theuermann. Sie ist sicher, das werde auch die Gemeindeaufsicht so sehen: »Sie hat sechs Monate Zeit für eine Reaktion. Bekomme ich recht, werden wir einen neuen Antrag zur Verlegung des Schönsonntagmarkts stellen – bei der Abstimmung muss der Bürgermeister den Saal verlassen.«
Das Du-Wort will sie Primus trotz allem nicht entziehen: »Es geht um die Sache, es ist nichts Persönliches. Es wäre lächerlich, ihm das Du zu untersagen.«
Die Unterkärntner Nachrichten fragten bei Primus um seine Sicht der Geschehnisse nach. Schriftlich wurden mehrere Fragen an den Bürgermeister gerichtet, etwa wie er die Beschwerde Theuermanns kommentiere, ob es im Stadtrat tatsächlich zu einer Beschimpfung gekommen sei und ob er sich in Sachen Schönsonntagmarkt als befangen betrachte. Von der Stadtpresse kam diese Antwort: »Eine diesbezügliche Aufsichtsbeschwerde wurde der Stadtgemeinde nicht zugestellt und ist uns auch nicht bekannt.«
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