Seit 1887 | Das unabhängige Wochenblatt für Unterkärnten

Streit um abgerissenes Einfahrtstor in St. Andrä: Nun schildert die Stadt die Sachlage aus ihrer SichtAusgabe 15 | Mittwoch, 10. April 2024

Tor eines 84-Jährigen wurde nach langem Streit abgetragen, er beharrt darauf, im Recht zu sein. In einer Chronologie stellt die Stadt nun dar, was sich laut Aktenlage abgespielt hat: Sie habe lange versucht, eine Lösung zu finden. Letztlich blieben nur Klage und Abriss.

E-Mail

0 Kommentare

Meist gelesen

Artikel

St. Andrä. »Die Stadtgemeinde versuchte in unzähligen Gesprächen und Vergleichsangeboten, eine außergerichtliche Einigung mit Herrn Otto Sumper zu erzielen. Seitens der Stadtgemeinde St. Andrä wurde alles unternommen, um eine konsensuale Lösung herbeizuführen.« So lautet ein Kernsatz der schriftlichen Darstellung der Stadt, die jetzt selbst detailliert zu den Ereignissen rund um das abgerissene Einfahrtstor des 84-Jährigen Stellung nimmt. 

Wie berichtet wurde das Tor vor Sumpers Haus in der Römerstraße im April 2020 von einem Privatunternehmen abgerissen – auf Geheiß der Stadt und auf Kosten des Pensionisten. Knapp 11.000 Euro musste er dafür aus eigener Tasche bezahlen, wie er sagt. Die Begründung lautete, Sumper habe das Tor auf öffentlichem Grund errichtet, was der Pensionist bis heute vehement zurückweist. Jetzt will er eine gerichtliche Wiederaufnahme des Verfahrens erreichen und Schadenersatz von der Gemeinde fordern.

Die Sicht der Bischofsstadt

Dagegen legt die Stadt St. Andrä eine Chronologie der Ereignisse vor, wie sie sich aus ihrer Sicht und aufgrund der Aktenlage abspielten. Demnach wurde 2014 und 2015 der Vollausbau der Römerstraße Nord durchgeführt. Während der Vorarbeiten wurde mit allen Anrainern Einvernehmen hergestellt – nur Sumper war dagegen. Dann stellte das für die Projektplanung zuständige technische Büro fest, dass sowohl Sumpers Thujenhecke als auch seine Toranlage auf öffentlichem Gut errichtet worden waren.

»Seitens der Gemeinde wurde alles unternommen, um eine konsensuale Lösung herbeizuführen«
Die Stadt St. Andrä in ihrer Darstellung der Sachlage

Um die Grenzfrage zu klären und sich mit Sumper über eine Neuerrichtung der Zaunanlage entlang der korrekten Grenze zu einigen, gab es 2014 mehrere »außergerichtliche Gespräche« im St. Andräer Rathaus, schreibt die Stadt. Denn zu diesem Zeitpunkt hatte ein weiteres Vermessungsbüro bereits »die Richtigkeit der Planungsunterlagen« bestätigt – und damit die Nutzung des öffentlichen Grunds durch Sumper.

»Da kein Übereinkommen erzielt werden konnte, die Stadtgemeinde St. Andrä jedoch keineswegs einen Gemeindebürger klagen wollte, wurde im Sommer 2015 nochmals ein prätorischer Vergleich (Anm.: außergerichtlicher Vergleichsversuch) durch das Bezirksgericht Wolfsberg versucht«, so die Gemeinde. Als auch das scheiterte, wurde geklagt. Die Begründung: Die Stadt sei dazu gezwungen gewesen, denn es ging um die Errichtung eines Gehwegs auf einem stark befahrenen Schulweg in St. Andrä.

Das erste Gerichtsverfahren

2015 und 2016 wurde am Bezirksgericht Wolfsberg prozessiert, das Urteil fiel zu Gunsten der Stadt aus: Der von der Stadt »behauptete und im Kataster auch als solcher dargestellte Grenzverlauf wurde als richtig angesehen«, demnach hatte Sumper auf öffentlichem Grund gebaut. Der Pensionist berief gegen das Urteil – und verlor 2016 am Landesgericht Klagenfurt auch in zweiter Instanz. Die Stadt schreibt: »Bestandteil beider Urteile war u. a. die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands am Grundstück der Stadtgemeinde St. Andrä, sprich die Entfernung der Thujenhecken sowie der Toranlage« Sumpers. 

Da der die Urteile »ignorierte«, wurde ein Exekutionsverfahren am Bezirksgericht Wolfsberg eingeleitet und Ende 2017 genehmigt.  Abermals wehrte sich der 84-Jährige juristisch – und unterlag. In der Zeit von 2018 bis 2020 brachte Sumper eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt gegen Unbekannt ein und richtete einen Überprüfungsantrag an die Volksanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein, die »Überprüfung der Stadtgemeinde St. Andrä durch die Volksanwaltschaft attestierte keine Missstände in der Verwaltung«, so die Gemeinde.

Die Stadt greift durch 

Da Sumper »nach Abschluss sämtlicher bis dato angestrebten Verfahren die Entfernung der Hecken sowie den Abbruch der Toranlage nicht vornahm, musste die Stadtgemeinde St. Andrä zur Fertigstellung des Projekts Römerstraße Nord in gegenständlichem Bereich eine sogenannte Ersatzvornahme durchführen«. Heißt: Auf seine Kosten riss im April 2020 ein privates Unternehmen Thujen und Tor schließlich ab. 

Danach »konnte die Stadtgemeinde mit einer Verzögerung von rund fünf Jahren das fehlende Gehwegteilstück im Bereich der Liegenschaft Otto Sumper auf eigene Kosten hin errichten und so einen sicheren Schulweg herstellen«, resümiert die Stadt. Als der Gehweg fertig war, versuchte der Pensionist abermals, ein Gerichtsverfahren gegen die Stadt am Landesgericht anzustrengen – auch dieses Klagebegehren wurde zurückgewiesen.

Angesichts der geschilderten Ereignissen ist man nicht bereit, Sumpers Schaden zu ersetzen, denn ihm ist »aus Sicht der Stadtgemeinde St. Andrä grundsätzlich kein Schaden erwachsen, welcher durch Dritte und insbesondere durch die Stadtgemeinde verursacht wurde und von dieser zu ersetzen wäre«. Das harte Vorgehen, also die Klage, war »die letzte Option, um die öffentlichen Interessen durchsetzen zu können«, da mit Sumper keine einvernehmliche Lösung zu finden gewesen sei. 

Auf die Frage, was die Stadt dazu meint, dass der 84-Jährige jetzt neuerlich vor Gericht gehen will, verweist sie auf »den Umstand, dass bis dato jedes Wiederaufnahmeverfahren abgewiesen bzw. zurückgewiesen wurde«.

0 Kommentare Kommentieren

Keine Kommentare gefunden!

Liebe Leserinnen und Leser, in diesem Kommentarbereich prüfen wir alle Beiträge, bevor sie veröffentlicht werden. Ihr Kommentar erscheint, sobald er gesichtet wurde.

Bitte melden Sie sich an, um die Beiträge zu lesen oder zu kommentieren.AnmeldenHier Registrieren