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Lavamünd. Die vom Baukonzern Porr geplante Boden-Aushub-Deponie in Hart bei Lavamünd erregt wieder die Gemüter. Einerseits fielen zuletzt Gerichtsentscheidungen, die die Anfangserfolge der Bürgerinitiative, die sich gegen das Vorhaben stemmt, dämpften: In Kürze wird ein neuer Bescheid des Landes erwartet. Andererseits verschwand kürzlich eine Sitzbank, die den Besuchern des Naherholungsgebiets am Herzen lag. Sie wollen um die Bank kämpfen.
Die Sitzgelegenheit stand laut Anwohnern mehr als 40 Jahre lang neben einem öffentlichen Weg nahe der geplanten Deponie – auf Boden, der dem Baukonzern gehört. Kürzlich ist sie verschwunden. Wer dafür verantwortlich ist, steht nicht fest. Vermutet wird, dass Porr sie entfernen ließ.
»Wir haben uns entschieden, diese ohne unser Einverständnis aufgestellte Bank zu entfernen«
Porr Bau GmbH in ihrer Antwort
Die Anwohner wollen aber nicht darauf verzichten. Aus der Bürgerinitiative, als deren Sprecher René Riegler und Franz Loibnegger auftreten, heißt es: »Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Sitzbank, die für die Erholungsfunktion in diesem Gebiet wichtig war, wieder dorthin kommt.« Zwar wird eingeräumt, dass die Bank auf Porr-Grund stand. Sie dürfe aber dort stehen, denn es handle sich um ein ersessenes Recht: »Sollte es notwendig sein«, sagt die Initiative, werde man auf diesem »Servitutsrecht« bestehen, da viele Bürger bezeugen könnten, dass sich die Bank seit Jahrzehnten an dieser Stelle befand.
Der Lavamünder Vizebürgermeister Georg Loibnegger (Liste Wolfgang Gallant) sagt: »Diese Bank war auch im Verfahren um die Deponie ein Thema – Stichwort hohe Wertigkeit als Naherholungsgebiet. Dafür war sie wichtig. Es ist schade, dass sie nicht mehr da ist. Die Gemeinde ist bemüht, wieder eine Bank aufzustellen – auf einem alternativen Platz, der nicht Porr gehört.«
Damit ist der Ärger für die Anwohner und die Bürgerinitiative aber noch nicht vorbei. Sie befürchten durch die Deponie eine massive Beeinträchtigung der Lebensqualität aufgrund von Lärm und Staub. Im Mai 2023 hatten sie Grund zur Freude: Damals verweigerte das Land Kärnten dem Baukonzern Porr die Genehmigung für das Deponieprojekt, das in einer stillgelegten Schottergrube umgesetzt werden sollte. Dort hatte sich im Lauf der Jahrzehnte ein Wald entwickelt, der als Naherholungsgebiet genutzt wird.
Laut dem Bescheid des Landes sei »ein besonderes öffentliches Interesse an der Erhaltung des gegenständlichen Waldes gegeben«, ebenso »an der Bewahrung des Feuchtgebiets vor störenden Eingriffen«. Die Erteilung einer forstrechtlichen Rodungsbewilligung und einer naturschutzrechtlichen Ausnahmebewilligung wurden abgelehnt.
Porr wandte sich an das Landesverwaltungsgericht, beeinspruchte die Entscheidung des Landes – und siegte. Die Begründung des Gerichts: Weil einzelne Gutachten negativ ausfielen, sei nicht zwangsläufig ein ablehnender Bescheid auszustellen.
Abermals gewinnt Porr
Danach wollte es das Land genau wissen und ging mit einer außerordentlichen Revision zum Bundesverwaltungsgericht, um zu klären, wie in ähnlichen Fällen künftig zu entscheiden sei. Porr wollte auf das Urteil nicht warten und reichte eine Säumnisklage beim Landesverwaltungsgericht ein. Vor etwa einem Monat wurde dem stattgegeben. Die Revision am Bundesverwaltungsgericht hat keine aufschiebende Wirkung, das Land muss einen neuen Bescheid für die Deponie in Hart erlassen, Anfang 2025 wird er erwartet.
Vizebürgermeister Loibnegger: »Jetzt ist wieder alles offen. Sollte die Entscheidung des Landes für Porr und die Deponie sein, werden wir uns den Bescheid genau ansehen. Dann muss der Gemeinderat entscheiden, wie wir damit umgehen.«
Die Unterkärntner Nachrichten fragten bei Porr um eine Stellungnahme an: Ließ das Unternehmen die Bank entfernen? Die Antwort des Unternehmens: »Auf einem Grundstück der Porr Bau GmbH wurde von Unbekannten eine Parkbank widerrechtlich aufgestellt. Trotz intensiver Bemühungen konnte nicht eruiert werden, wer für diese Besitzstörung verantwortlich ist. Auch die Gemeinde Lavamünd hat darüber keine Auskunft erteilen können.« Porr habe sich daher entschieden, »diese ohne unser Einverständnis aufgestellte Parkbank von unserem Grundstück zu entfernen und in unserem Bauhof in Wolfsberg zu verwahren«. Man würde es sehr begrüßen, würde der Firma mitgeteilt, wer die Bank aufgestellt hat, um sie »ihrem rechtmäßigen Eigentümer übergeben« zu können.
Zu den Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts sagte Porr: »Wir bitten um Verständnis, dass wir zu laufenden Verfahren keine Statements abgeben.«
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