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Wieder Diskussion um Parkgebühr auf Koralpe: Wo sie eingehoben werden darf und wo nichtAusgabe 29 | Mittwoch, 19. Juli 2023

Die im Freizeitgebiet geforderten fünf Euro pro Tag und Fahrzeug bewegen weiter die Gemüter. Jetzt kommt die Frage auf, ob auf der Landesstraße L 149 kassiert wird, wo parken gratis ist. Geschäftsführer Kores betont, Gebühr werde nur auf Privatgrund eingehoben.

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Unterkärntner Nachrichten Redakteur Horst Kakl Von Horst Kakl kaklno@spamunterkaerntner.at
Seit auf der Koralm blaue Hinweistafeln montiert wurden, wonach das Parken gebührenpflichtig ist, wird darüber diskutiert. Jetzt sollen jene Parkplätze, die auf Landesgrund liegen und damit gebührenfrei sind, markiert werden, kündigt die »Koralm Schi GmbH« an. Foto: Privat

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Koralpe. »Wir heben auf der Landesstraße keine Parkgebühr ein«, sagt Rudolf Kores. Der Geschäftsführer der »Koralm Schi GmbH« tritt damit Meldungen entgegen, die an die Unterkärntner Nachrichten herangetragen wurden – dass das geltende gebührenpflichtige Parksystem im Freizeitgebiet auch die L 149 Koralm Straße, eine Landesstraße, einbeziehe.

Wie berichtet sorgte die Parkgebühr auf der Koralm zuletzt für Aufregung. Auf den Stellplätzen muss seit 23. Dezember des Vorjahrs pro Pkw eine Tagesgebühr von fünf Euro entrichtet werden, was nicht jedem zusagt.

Die große Frage
In der Vorwoche wurde die Frage aufgeworfen, ob auch auf der L 149 bezahlt werden muss, die sich im Eigentum der Landesstraßenverwaltung befindet. Gebühren müssten dort von einer Behörde verfügt werden. Straßenmeister Manfred Gaber, Leiter der Straßenmeisterei Wolfsberg, sagte: »Auf öffentlichem Grund darf grundsätzlich gratis geparkt werden. Wir heben auf der Koralm Straße keine Gebühren ein.« Auf die Frage, ob auch die L 149 von der Bezahlpflicht betroffen sei, antwortete Gaber: »Ich habe noch nicht gesehen, dass dort Gebühren eingehoben werden. Ich kann mir das auch nicht vorstellen. Und auf Privatgrund dürfen die Eigentümer vorgehen, wie sie es für richtig halten.«

»Auf öffentlichem Grund darf grundsätzlich gratis geparkt werden«
Manfred Gaber, Straßenmeister

Geschäftsführer Kores betont: »Die Parkgebühren werden nur auf Privatgrund verlangt. Diese Verpflichtung gilt weiterhin, es wird auch laufend kontrolliert, ob sich die Fahrzeugbesitzer daran halten.«

Plätze werden markiert
Auch die »Koralm Schi GmbH« weiß um die Diskrepanz der Situation. Office-Managerin Karin Pucher teilte einem Leser der Unterkärntner Nachrichten auf dessen Anfrage hin mit: »Die Parkplätze (ganz wenige) auf dem Landesgrundstück sind gebührenfrei. Wir werden diese aber nun deutlich markieren, damit keine Missverständnisse aufkommen.«

Schon bei der Einführung der Gebühr hielt sich die Begeisterung der Koralm-Besucher in Grenzen. Sie durften sich aber damit trösten, dass Liftbenützern die abgelieferten fünf Euro beim Kartenkauf erstattet wurden. Mit dem Ende der Skisaison kam abermals Verwirrung auf: Da der Lift nicht mehr fuhr, waren viele der Meinung, auch das Parken sei nun kostenlos. Dem ist aber nicht so.

»Wir heben auf der Landesstraße keine Parkgebühr ein«
Rudolf Kores, Geschäftsführer Koralm

Weiterhin gilt: Von 8 bis 18 Uhr ist zu bezahlen. 60 Minuten lang darf das Auto gratis abgestellt werden, was aber mit einer Parkuhrnachgewiesen werden muss.

Statt Ersatz beim Kartenkauf zu bekommen, gelten jetzt andere Angebote: Gegen Vorlage des zweiten Abschnitts des Parkscheins – der erste muss hinter die Windschutzscheibe – gibt es in der Großhöllerhütte einen Most oder ein alkoholfreies Getränk gratis. Und: Wer bei Intersport Tatschl um 30 Euro einkauft oder im Heizhaus um 50 Euro konsumiert, dem werden die fünf Euro Parkgebühr angerechnet.

Es gibt auch eine Saisonkarte fürs Parken im Sommer: Sie kostet 70 Euro und ist im Online-Shop unter www.koralpe-kaernten.at oder bei Intersport Tatschl erhältlich.

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