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Wolfsberg. Es war der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte – freilich ein großer »Tropfen«. Jener Wolfsberger (30), der sich durch etliche öffentlich begangene Straftaten »Bekanntheit« in der Bezirkshauptstadt erworben hat, wurde am Donnerstag, 28. August, am Landesgericht Klagenfurt in eine forensisch-psychiatrische Einrichtung eingewiesen. Dort muss er bleiben, bis sich eine Besserung seines Zustands eingestellt hat. »Das wird regelmäßig überprüft«, sagte Richterin Claudia Bandion-Ortner, einst österreichische Justizministerin.
Wie berichtet wurden dem 30-Jährigen bereits bei einer Verhandlung im Mai neben schwerem Diebstahl und schwerer Sachbeschädigung eine Vielzahl anderer Delikte vorgeworfen. Der damalige Richter Oliver Kriz ordnete eine psychiatrische Untersuchung an, da die Unzurechnungsfähigkeit des Wolfsbergers, der damals nicht vor dem Landesgericht erschienen war, im Raum stand.
Im Mai war noch keine Rede vom »letzten Tropfen«, den sich der Betroffene – bei einer beantragten Einweisung wird nicht von einem Angeklagten gesprochen – geleistet hat. Denn diese Tat beging er exakt am Tag des damaligen Prozesses: am 15. Mai. Sie wurde jetzt vor Richterin Bandion-Ortner und einem Schöffensenat ausführlich erörtert – und sorgte letztlich für die Einweisung.
In der Vorwoche schilderte Staatsanwältin Tanja Wohlgemuth den Vorfall so: An jenem 15. Mai besuchte der Wolfsberger einen Supermarkt in einem bekannten Einkaufszentrum der Bezirkshauptstadt – und versteckte eine Packung Nescafé in seinem Rucksack. Eine Mitarbeiterin beobachtete ihn und machte den Inhaber und die Kassierin darauf aufmerksam. An der Kasse, wo der 30-Jährige Kleinigkeiten mit einem Zehn-Euro-Schein bezahlen wollte, wurde er vom Chef aufgefordert, den Rucksack zu öffnen.
Der Chef als Zeuge vor Gericht
Als Zeuge schilderte der Mann die Ereignisse vor Gericht so: »Als ich nach dem Rucksack greifen wollte, riss er ihn so heftig weg, dass der Inhalt – darunter ein Taschenmesser – herausfiel und er selbst fast hingefallen wäre. Beim Aufsammeln schrie er: ›Ich stech dich ab, du Sau!‹« Danach schnappte sich der 30-Jährige seinen bei der Kasse liegenden Geldschein und verließ schimpfend das Geschäft.
Zwar glaubte der Supermarkt-Betreiber nicht, dass ihn der Wolfsberger tatsächlich attackieren wollte. Zwei Mitarbeiterinnen waren aber, wie sie vor Gericht schilderten, ordentlich geschockt. »Es war eine unangenehme Situation, weil andere Kunden daneben standen«, sagte der Chef.
»Er weiß nicht, was man darf und was man nicht darf«
Franz Schautzer, Sachverständiger
Der 30-Jährige, der diesmal in Polizeibegleitung aus der Klagenfurter Psychiatrie in den Gerichtssaal gebracht worden war, gab seine Schuld unumwunden zu, weigerte sich aber beharrlich, weitere Angaben zu machen. Als ihn die Richterin nach seiner Jugend, seiner Ausbildung, seinem Elternhaus fragte, saß er mit ausgestreckten Beinen auf seinem Stuhl, die Arme verschränkt, und schüttelte den gesenkten Kopf.
»So hat er sich auch bei der Untersuchung verhalten«, sagte der Sachverständige Franz Schautzer. Er kennt den fünffach vorbestraften Wolfsberger seit Jahren und begutachtete ihn im Juni in der Justizanstalt Klagenfurt. Schautzer sprach von einer »wohlbehüteten« Jugend in einem gut situierten Elternhaus, von Erfolgen in der Schule – und vom Absturz in die Drogensucht. Auf Cannabis folgten Heroin, Magic Mushrooms, LSD. Die Bindung zu den Eltern zerbrach, der 30-Jährige lebte zeitweise auf der Straße, heute leidet er an paranoider Schizophrenie und Polytoxikomanie, einer hochgradigen Abhängigkeit von Suchtmitteln, die Psychosen auslösten. Medikamentöse Behandlung zeigte zuletzt nur mehr wenig Wirkung.
Die Auswirkungen
Jetzt setze der Betroffene »bizarre Handlungen«, habe extreme Stimmungsschwankungen, akustische Halluzinationen – und paranoide Wahnvorstellungen: Er fühlt sich ständig von seiner Umgebung bedroht. »Er ist nur bedingt einsichtig in seine Krankheit«, so der Gutachter, »er weiß nicht, was man darf und was man nicht darf. Er wird in Zukunft mit großer Wahrscheinlichkeit schwere Körperverletzungen oder gefährliche Drohungen begehen.« Schautzer sprach sich für die Einweisung des Wolfsbergers aus, denn noch sei mit entsprechender Behandlung eine Besserung möglich. Als nötigen Zeitrahmen nannte er ein Jahr – »optimistisch« geschätzt.
In den teilnahmslosen 30-Jährigen kam erstmals ein wenig Leben. »Soll ich im Krankenhaus bleiben?«, fragte er. Bandion-Ortner: »Wollen Sie das?« »Ja, gerne«, sagte der Wolfsberger. Auch sein Verteidiger Günter Medweschek befürwortete die Unterbringung.
Nachdem die Richterin einige Taten des Mannes aufgelistet hatte – Sachbeschädigungen, Körperverletzungen, Diebstahl eines E-Bikes, ein demolierter Briefkasten, beschädigte Kühlschränke der Pfarre Wolfsberg, eingeschlagene Scheiben, Attacken auf Autos – sprach sie die Einweisung in ein forensisch-psychiatrisches Zentrum aus. Der Wolfsberger erklärte sich damit sofort einverstanden, die Staatsanwältin ebenfalls. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Von Horst Kakl
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