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Bei Starkregen mit 1,7 Promille in anderes Auto gekracht: Lavanttaler wurde zu Haftstrafe verurteiltAusgabe 49 | Mittwoch, 7. Dezember 2022

27-Jähriger war mit einem Leicht-Kfz kollidiert, dessen Lenker sich die Nase brach und am Knie verletzte. Der Lavanttaler war beim Crash betrunken, die nicht rechtskräftige »Rechnung« gab es am Landesgericht: Acht Monate, zwei Monate davon muss er absitzen.

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Unterkärntner Nachrichten Redakteur Horst Kakl Von Horst Kakl kaklno@spamunterkaerntner.at
Die Justiz hat für Alkolenker kein Verständnis. Das zeigte sich am Landesgericht, vor dem sich ein 27-Jähriger nach einem Unfall im heurigen Mai verantworten musste. Betrunken war er mit einem Mopedauto zusammengestoßen An einer unbedingten Strafe führte in diesem Fall kein Weg vorbei, sagte die Richterin. FF St. Andrä

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Klagenfurt, St. Andrä. Am 27. Mai dieses Jahres zog gegen 21 Uhr ein Unwetter samt Starkregen und Hagel über St. Andrä. Um 21.05 Uhr kam es zu einem Unfall, wegen dem ein 27-jähriger Lavanttaler in der Vorwoche ins Landesgericht Klagenfurt zitiert wurde. Der Vorwurf: fahrlässige Körperverletzung.

Der Mann hatte sich damals mit 1,7 Promille im Blut hinters Steuer seines Pkw gesetzt und auf der St. Stefaner Landesstraße ein Leicht-Kfz, im Volksmund »Mopedauto« genannt, gerammt. Dessen 39-jähriger Lenker brach sich an der Windschutzscheibe die Nase und trug eine Knieverletzung davon. Das Gesetz nennt das schwere Körperverletzung.

Richterin Ute Lambauer machte kurzen Prozess, nach rund 30 Minuten sprach sie das (nicht rechtskräftige) Urteil: acht Monate Haft, davon zwei Monate unbedingt. In ihrer Begründung verwies sie darauf, dass bis zu zwei Jahre Gefängnis möglich gewesen wären. Für Alkolenker hat die Justiz kein Verständnis. 

Der Angeklagte bekannte sich von Beginn an schuldig. Eigentlich trinke er nur zu Silvester und ähnlichen Anlässen. An diesem Tag aber war er Dartspielen und traf einen früheren Schulkollegen. »Wie viel haben Sie getrunken?«, fragte die Richterin. Der 27-Jährige: »Fünf oder sechs Bier und vier Southern Comfort (Anm.: ein Whiskeylikör, der in diesem Fall mit Red Bull gemischt war).« 

Danach war er nach Hause gefahren, hinein in den Starkregen. »Erst wollte ich bei einer Bushaltestelle anhalten, dann kam ich ins Rutschen und fuhr weiter.« Der neue Plan: Rechts in eine Seitenstraße abbiegen. Er schwenkte den Pkw auf die Gegenfahrbahn, um in den Weg einzubiegen – und übersah das entgegenkommende Mopedauto. Krach. »Es tut mir leid, dass ich rauschig gefahren bin«, so der Angeklagte.

Ohne Selbstmitleid schilderte er die Folgen, die der Unfall für ihn hatte: Zwar blieb er unverletzt, mit dem Führerschein war aber auch der Job weg. Seither ist er arbeitslos, nun hat er aber eine neue Beschäftigung in Aussicht. Sein Wolfsberger Verteidiger Roland Schratter betonte die geleistete Wiedergutmachung: »Der Schaden ist mit der Versicherung geregelt, Regressansprüche der Versicherung hat mein Mandant bereits bezahlt«, obwohl er von der schmalen Arbeitslosen lebt. 

»Es war dumm«

Die Richterin zum Angeklagten: »1,7 Promille sind sehr viel. Warum steigen Sie bei einem so hohen Blutalkoholwert, den man natürlich auch selbst bemerkt, noch in ein Auto?« Der bisher unbescholtene Lavanttaler zuckte mit den Schultern: »Ich weiß, es war dumm und ein Fehler. Ich möchte mich auch persönlich beim Unfallopfer entschuldigen.« 

Das muss ein anderes Mal erledigt werden. Denn der 39-Jährige war zwar als Zeuge geladen, aber nicht erschienen. Richterin Lambauer brummte dem Mann dafür eine Ordnungsstrafe von 100 Euro auf.

In seinem Plädoyer ersuchte Verteidiger Schratter um ein mildes Urteil und hob das sofortige Geständnis seines Mandanten bei der Polizei und vor Gericht hervor. »Eine unbedingte Strafe wäre für ihn sehr nachteilig«, so Schratter.

Mit einer Bedingten wurde es nichts. Lambauer ging nach der Verkündung nochmals auf den hohen Promillewert des Angeklagten und die schweren Verletzungen des Unfallopfers ein. An einer unbedingten Strafe habe daher kein Weg vorbeigeführt, auch wenn das Geständnis und die extremen Wetterverhältnisse mildernd bewertet wurden. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, der Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit, das Urteil ist also nicht rechtskräftig. 

Kommentar des Lavanttalers vor dem Gerichtssaal: »Selber schuld.

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