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Wolfsberg. Maskenverweigerer sind nicht mehr gerne gesehen. Wer ohne FFP2-Maske in der Öffentlichkeit auftaucht, muss mittlerweile mit »Sanktionen« in Form von Zurechtweisungen oder der Aufforderung, die jeweiligen Räume zu verlassen, rechnen. Das trifft allerdings auch Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Masken tragen können. Eine Betroffene wandte sich an die Unterkärntner Nachrichten. Sie beklagt mit bitteren Worten, dass sie im Lavanttal schlecht behandelt werde, weil sie »nur« mit Gesichtsschild ihre persönlichen Wege erledigen muss.
»Beim Arzt wurde ich gezwungen, eine FFP2-Maske aufzusetzen«
Eine Asthmakranke die keine Maske tragen kann
»Ich habe Asthma«, erzählt die 50-Jährige, »und bekomme Blutergüsse auf den Stimmbändern, wenn ich eine Maske aufsetzen und damit sprechen muss. Daher verwende ich einen Gesichtsschild, für den ich auch ein ärztliches Attest besitze.« Meist ist es aber so, dass sie schon in Schwierigkeiten steckt, ehe sie das Attest vorweisen kann.
Ihre Erfahrungen schildert sie so: »Ich wollte in eine Lavanttaler Apotheke, aber man ließ mich mit dem Gesichtsschild nicht hinein. Als ich einem Mitarbeiter erklärte, dass ich es tragen darf, antwortete er, er könne nichts machen, die anderen Kunden würden sich über mich aufregen.« Ähnliche Szenen spielen sich ab, wenn sie einkaufen geht oder andere Besorgungen erledigt. »Hinter meinem Rücken wird getuschelt und geschimpft, jedes Mal muss ich mich rechtfertigen. Das tut mir nicht gut, einmal bekam ich danach einen Asthmaanfall.«
Nicht besser erging es ihr, als sie einen Arzt aufsuchte, um testen zu lassen, ob sie bereits eine Covid-19-Erkrankung hinter sich hatte: »Ich wurde gezwungen, in der Ordination eine FFP2-Maske aufzusetzen. Danach ging es mir sehr schlecht. Ich habe mich an die Ärztekammer gewandt, wo mir aber nur geraten wurde, ich solle den Arzt wechseln.«
Mittlerweile verzichtet die 50-Jährige darauf, sich in der Öffentlichkeit zu zeigen. Sie erträgt die anklagenden Blicke nicht mehr, wenn sie einen Hustenanfall erleidet. Mit Galgenhumor sagt sie: »Ich habe mir schon überlegt, ein T-Shirt anzuziehen, auf dem ich den Hinweis drucken lasse, dass ich einen Gesichtsschild tragen darf.«
Sie will nicht anklagen, kann aber nicht verstehen, warum die Menschen nicht aufgeklärt sind, dass unter bestimmten Umständen auf eine Maske verzichtet werden darf. Sie hat auch eine E-Mail an das Gesundheitsministerium geschickt, in dem sie auf ihr Anliegen aufmerksam machte – eine Antwort gab es nicht. »Ich bin eingesperrt, ich kann nicht hinaus«, sagt sie, »man muss die Menschen aufklären. Warum tut das keiner?«
Wir tun es. Auf der Homepage des Sozialministeriums steht geschrieben: »Personen, denen das Tragen aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann (z.B. Menschen mit chronischen Atemwegserkrankungen, Angststörungen oder mit fortgeschrittener Demenz, Kinder mit ADHS, Asthma etc.) sind von der FFP2-Pflicht ausgenommen. Diese Personen dürfen eine nicht eng anliegende, aber den Mund- und Nasenbereich vollständig abdeckende mechanische Schutzvorrichtung tragen, wenn diese bis zu den Ohren und deutlich unter das Kinn reicht. Sofern auch dies nicht zugemutet werden kann, gilt die MNS-Pflicht nicht.« Eine ärztliche Bestätigung ist dafür vorzuweisen.
Angst und Schrecken
Die St. Andräer Bürgermeisterin Maria Knauder kennt die Betroffene. Sie sagt: »Covid-19 schürt Ängste bei den Menschen. Wir müssen aber einen normalen Umgang damit lernen und dürfen uns nicht in Angst und Schrecken versetzen lassen.« Und man muss zwischen jenen unterscheiden, die keine Maske tragen wollen, und anderen, die es nicht können.
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