Artikel
Wolfsberg, Graz. Ein Freispruch ist es nicht geworden, dennoch konnte er einen Teilerfolg erzielen. Das Oberlandesgericht (OLG) Graz hat die im August des Vorjahrs gegen einen Wolfsberger Segelflug-Piloten (57) verhängte Strafe reduziert. War er am Landesgericht Klagenfurt wegen grob fahrlässiger Tötung zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt worden (wir berichteten), hielt der OLG zwölf Monate bedingt für angemessen. Gegen diesen Spruch gibt es kein Rechtsmittel mehr, er ist rechtskräftig.
Der Wolfsberger Anwalt Peter Fejan war der Verteidiger des Piloten. Er sagt jetzt: »Unser Ziel war es, die grobe Fahrlässigkeit wegzubekommen. Das ist nicht gelungen. Trotzdem sind wir mit der Verringerung zufrieden.«
Das Unglück
Wie berichtet war der Pilot bei den Wolfsberger Flugsporttagen am 1. September 2019 mit einer damals 62 Jahre alten Passagierin zu einem Kunstflug gestartet. Bei der ersten Figur, die mit dem Segelflieger ausgeführt wurde, geriet die MDM1 Fox ins Trudeln und stürzte gegen 18.15 Uhr ab. Während der 57-Jährige das Flugzeug mit dem Fallschirm rechtzeitig verlassen konnte, gelang der Passagierin der Ausstieg erst in einer Höhe von etwa 70 Metern, wie ein Sachverständiger bei der ersten Verhandlung im Juni 2020 am Landesgericht Klagenfurt feststellte. Ihr Fallschirm konnte sich nicht mehr öffnen, beim Aufprall erlitt sie tödliche Verletzungen. Was der Gutachter auch sagte: Der Wolfsberger hätte der Frau beim Absprung nicht helfen können, dazu sei ein Pilot, der vorne sitzt, nicht in der Lage.
»Unser Ziel haben wir nicht erreicht. Trotzdem sind wir mit der Verringerung zufrieden«
Peter Fejan, Verteidiger
Staatsanwältin Johanna Schunn hatte dem Mann vorgeworfen, er sei übermüdet gewesen und habe trotz nahender Schlechtwetterfront das Flugzeug zum Trudeln gebracht. Als es nicht mehr beherrschbar gewesen sei, sei er ohne ausreichende Bemühungen, es wieder in Normallage zu bringen und der Passagierin hinreichende Anweisungen zu erteilen, abgesprungen und habe damit einen verfrühten Notausstieg vorgenommen. Der Wolfsberger, angeklagt wegen grob fahrlässiger Tötung, bestritt das und bekannte sich nicht schuldig.
Im Gerichtssaal beschrieb er, was aus seiner Sicht passiert war. Nachdem die Fox in etwa 1.200 Meter Höhe geschleppt worden war, begann er die erste Kunstflugfigur, die er zuvor bereits 80 Mal durchgeführt hatte: Trudeln und abfangen. Doch die Fox ließ sich diesmal plötzlich nicht mehr steuern, mehrfach versuchte er vergeblich, sie wieder in seine Gewalt zu bekommen – umsonst. Schließlich vermutete er einen technischen Defekt und rief zwei Mal das Kommando: »Aussteigen!« Er warf die eigene Haube ab, entfernte auch jene über der 62-Jährigen, die zuvor geklemmt hatte, sprang aus dem Segler und öffnete seinen Fallschirm.
Johann Zötsch, Sachverständiger für Segelflug, gab vor Gericht an, die Maschine sei nicht defekt gewesen. Und Dietmar Poll, Gutachter und Weltmeister im Segelkunstflug, sagte aus, das Trudeln sei zu früh und bei der zu hoher Geschwindigkeit eingeleitet worden. Das Ausleiten wäre aber auch in diesem Fall möglich gewesen, hätte aber technisch anders erfolgen müssen, als es geschehen ist.
Richterin Michaela Sanin folgte dem in ihrer Urteilsbegründung: »Wenn man Rundflüge bei solchen Veranstaltungen anbietet, muss man das Handwerk beherrschen. Das war hier nicht der Fall.« Die von ihr verhängten 18 Monate bedingt erschienen dem OLG aber zu hart.
0 Kommentare Kommentieren
Keine Kommentare gefunden!