Artikel
Klagenfurt, Unterkärnten. Der Fall hatte im August des Vorjahrs für Aufsehen gesorgt: Ein 40-Jähriger war in Völkermarkt mit einer Axt auf eine junge Frau und deren Lebensgefährten losgegangen, nachdem er vom Hund der beiden gebissen worden war. Die Betroffenen hatten Glück und blieben unverletzt.
Auch der Angreifer kam in der Vorwoche am Landesgericht Klagenfurt mit einem »blauen Auge« davon: Er erhielt eine Diversion, muss 1.800 Euro Strafe und 150 Euro Gerichtsgebühren zahlen und ist damit nicht vorbestraft.
Vor Richterin Sabine Götz nahm zuvor ein kräftiger Mann Platz, der sein Geld als Holzfacharbeiter verdient und der seine Nervosität tunlichst hinter Selbstsicherheit zu verbergen suchte. Die Aussagen des Rumänen, der ohne Anwalt erschienen war, wurden von einer Dolmetscherin übersetzt.
Nachdem die Richterin akribisch die Personalien und die finanzielle Situation des Unbescholtenen geklärt hatte, stellte sie die entscheidende Frage: Schuldig oder nicht schuldig?
Der Angeklagte antwortete mit einem rumänischen Wortschwall, dessen Kern so klang: »Ich trage einen Teil der Schuld. Aber ich wurde vom Opfer zum Angeklagten, denn ich war es, den der Hund gebissen hat.« Götz stellte darauf klar: Der Angeklagte hatte vor der Verhandlung um eine Diversion ersucht. Das heißt, wenn er eine Geldbuße zahlt, wird das Verfahren ohne Urteil eingestellt und es gibt keinen Eintrag ins Strafregister. »Das geht aber nur bei einem Schuldbekenntnis«, sagte die Richterin.
Die Antwort des Angeklagten: »Was kostet mich das?« Götz rechnete vor: 180 Tagessätze zu zehn Euro plus 150 Euro Verfahrenskosten – macht 1.950 Euro. »Wie soll ich das bezahlen?«, fragte der 40-Jährige, der nicht zu den Großverdienern Österreichs zählt. »Das müssen Sie wissen«, antwortete die Richterin, »wenn Sie nicht einverstanden sind, verhandeln wir.« Sie machte ihn aber auch darauf aufmerksam, dass eine Ratenzahlung möglich ist. Damit war der Mann einverstanden. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, signalisierte aber, nicht gegen eine Diversion zu sein. Dennoch war die Entscheidung in der Vorwoche nicht rechtskräftig.
Die Zeugen wurden in den Saal gebeten und über die Diversion informiert. Auch die Betroffenen aus dem Bezirk Völkermarkt waren mit der Erledigung des Falls auf diese Weise zufrieden.
Rückblick
Sie haben die doch schreckenerregenden Ereignisse vom 27. August 2025 erstaunlich gut weggesteckt. Vor dem Landesgericht schilderten sie, was sich damals zugetragen hatte: Ihr Vierbeiner – kein Kampfhund, ein etwa kniehohes Tier – hatte den Rumänen, der gerade fischte, ins Bein gebissen. Nicht lebensbedrohend, aber doch eine blutende Wunde. Das versetzte den 40-Jährigen derart in Rage, dass er eine Hacke holte, sich vor dem Pärchen aufbaute und mit dem Gerät ausholte. »Wir konnten nicht fliehen, das war wirklich furchteinflößend«, sagte die junge Frau nach der Verhandlung. Eine Zeugin beruhigte damals den Rumänen, der darauf abzog. Die beiden Völkermarkter riefen die Polizei, die den Mann rasch fand, ihm die Axt abnahm und vorläufig festnahm.
Schlusssatz des Pärchens, laut dem auch ein Verfahren wegen des Hundebisses bereits eingestellt wurde: »Es ist gut, dass das jetzt vorbei ist.«

Von Horst Kakl
Traditionsreicher Donaualpenpokal geht am Stücklerhof über die Bühne
Richtiges Mülltrennen: Projekt für Umweltschutz an der MS Lavamünd
Die St. Pauler Waldgeschichten laden zum fünften Mal in den magischen Wald am Johannesberg ein
0 Kommentare Kommentieren
Keine Kommentare gefunden!