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Lavanttaler Ärztin muss sich nun vor Gericht wegen Betrugs verantwortenAusgabe 21 | Mittwoch, 20. Mai 2026

Medizinerin soll Leistungen verrechnet haben, die nicht erbracht wurden. Nun wurde ein Strafantrag gestellt und die Causa geht in die nächste Runde.

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Lavanttal. Eine Ärztin aus dem Lavanttal steht im Zentrum eines Falls, der seit Ende 2024 für Gesprächsstoff sorgt. Nun wurde von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt gegen die Medizinerin ein Strafantrag wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs eingebracht. Die Ermittler werfen ihr vor, über einen längeren Zeitraum medizinische Leistungen abgerechnet zu haben, die entweder gar nicht oder nur in deutlich geringerem Umfang erbracht wurden. Der mutmaßliche Schaden: rund 20.000 Euro – zulasten mehrerer Sozialversicherungsträger.

Was zunächst wie ein interner Prüfungsfall wirkte, entwickelte sich rasch zu einer öffentlich diskutierten Causa. Im Herbst 2024 tauchten in zwei Facebook-Gruppen erste Berichte über Ungereimtheiten auf (wir berichteten). Mehrere Nutzer schilderten dort ähnliche Erlebnisse: Untersuchungen, die laut Versicherung erfolgt sein sollten, obwohl es in Wirklichkeit nur eine simple Blutabnahme gegeben habe. Andere berichteten, dass Begleitpersonen ihre E‑Card stecken lassen mussten, obwohl sie selbst gar keine Behandlung benötigten. Zudem sollen Patienten an Samstagen einbestellt worden sein – auch für Bagatellen wie Krankmeldungen. 

Die Lavanttaler FPÖ-Bundesrätin Isabelle Theuermann schaltete sich im November 2024 ein und richtete eine parlamentarische Anfrage mit dem Betreff »Veruntreute Vorsorgeuntersuchungen« an den damaligen Gesundheitsminister Johannes Rauch. Im Feber 2025 antwortete der Minister, dass die Krankenversicherungsträger von der Polizei kontaktiert und über die polizeilichen Ermittlungen informiert worden seien. Der Krankenversicherungsträger gehe der Beschwerde nach, »um einen missbräuchlichen Einsatz von Versichertengeldern auszuschließen«. 

Zuvor hatten sich die Hinweise gehäuft, im Dezember 2024 war die Kriminalpolizei aktiv geworden. Um die Vorwürfe zu überprüfen, ließ die Staatsanwaltschaft Patienten befragen. Sie schilderten detailliert, welche Untersuchungen tatsächlich durchgeführt wurden – ob Blut abgenommen, Urin getestet oder andere Leistungen erbracht wurden.

Die Ärztin weist sämtliche Anschuldigungen zurück. Für sie gilt die Unschuldsvermutung. Nun hat die Staatsanwaltschaft einen Strafantrag gestellt und der Fall geht damit in die nächste Phase. Der Anwalt der Ärztin, Christian Ragger, sagt: »Ich kann zum Strafantrag noch nichts sagen, da uns dieser erst kürzlich zugestellt wurde. Nun müssen wir zunächst einmal alles genau prüfen.«

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