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Neues Projekt wäre für Deponie Hart notwendig: Gespanntes Warten auf Reaktion der Firma PorrAusgabe 18 | Mittwoch, 30. April 2025

Das Landesverwaltungsgericht Kärnten urteilte gegen das Vorhaben des Baukonzerns Porr, eine Boden-Aushub-Deponie in Hart bei Lavamünd zu errichten. Das Unternehmen könnte dagegen rechtlich vorgehen, bisher sind keine Schritte bekannt. Porr schweigt.

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Unterkärntner Nachrichten Redakteur Horst Kakl Von Horst Kakl kaklno@spamunterkaerntner.at
In diesem Bereich sollte die Boden-Aushub-Deponie in Hart entstehen. Das Landesverwaltungsgericht urteilte aber, dadurch würde der Bestand einer gefährdeten Biotoptype vernichtet und das Gefüge des Haushalts der Natur im betroffenen Lebensraum nachhaltig beeinträchtigt. Das öffentliche Interesse spreche gegen das Projekt. Foto: Privat

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Lavamünd. Geht es weiter oder ist die geplante Deponie in Hart »Geschichte«? Herrscht derzeit die Ruhe vor einem weiteren rechtlichen »Sturm« oder ist die Angelegenheit nun wirklich erledigt?

In Lavamünd wartet man gespannt auf eine Reaktion des Baukonzerns Porr, der 2018 eine Boden-Aushub-Deponie sowie einen Lagerplatz zur Zwischenlagerung und zeitweiligen mobilen Aufbereitung von nicht gefährlichen Abfällen in Hart beantragt hatte. Im Mai 2023 verweigerte das Land Kärnten die Genehmigung für das Projekt, das in einer stillgelegten Schottergrube umgesetzt werden soll. Das Landesverwaltungsgericht Kärnten (LVWG) wies am 28. Feber den Einspruch des Baukonzerns Porr gegen den ablehnenden Landesbescheid zurück. Damit kann die Deponie nicht verwirklicht werden.

»Um eventuell Erfolg zu haben, müsste Porr ein ganz neues Projekt einbringen«
Christian Ragger, Rechtsanwalt

Und nun? Laut dem LVWG-Urteil hatte der Konzern sechs Wochen Zeit, eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof zu richten oder Revision beim Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Diese Frist ist verstrichen. Wurde etwas unternommen?

Der Lavamünder Bürgermeister Wolfgang Gallant (Liste Gallant) in der Vorwoche: »Ich habe von keinen weiteren rechtlichen Schritten gehört.« Auch der Anrainer René Riegler, Mitglied der Bürgerinitiative, die seit Jahren gegen das Projekt kämpfte, sagte zuletzt: »Mir ist nichts bekannt.«

Das Unternehmen Porr beantwortete eine schriftliche Anfrage der Unterkärntner Nachrichten so: »Leider muss ich Sie wieder um Verständnis bitten, wenn wir uns derzeit nicht zu diesem Thema äußern.«

Der Wolfsberger Anwalt Christian Ragger, dessen Kanzlei Riegler und die »Bürgerinitiative gegen die Deponie Hart« vertrat, verweist auf das Urteil des Landesverwaltungsgerichts. Das stellte fest: »Durch das geplante Projekt der Beschwerdeführerin, insbesondere die vollständige Entfernung des am Projektgrundstücks vorhandenen Karbonat-Rotföhrenwalds im Umfang von 0,81 Hektar, würde der Bestand einer gefährdeten Biotoptype vernichtet und dadurch das Gefüge des Haushalts der Natur im betroffenen Lebensraum nachhaltig beeinträchtigt.« Damit würde auch der Lebensraum seltener, gefährdeter oder geschützter Tier- oder Pflanzenarten zerstört.

Es bräuchte ein neues Projekt
Ragger: »Um eventuell Erfolg zu haben, müsste Porr ein ganz neues Projekt einbringen, einen neuen Antrag stellen, alles müsste neu gemacht werden. Aber die Bäume sind weiterhin da.« Da laut LVWG das öffentliche Interesse am Wald aber größer sei als am Deponieprojekt, lasse es sich in seiner jetzigen Form nicht umsetzen, meint Ragger. Er hebt die Rolle der Gemeinde Lavamünd hervor, die sich für den Schutz der Natur einsetzte.

Tatsächlich hat das Landesverwaltungsgericht auch den Antrag der Bürgerinitiative, die Porr-Beschwerde abzuweisen, als unzulässig zurückgewiesen.

Der ablehnende Bescheid
Den Ausschlag gab letztlich die ablehnende Haltung der Gemeinde und der Bescheid des Landes Kärnten vom Mai 2023: Darin wurden der Porr-Antrag auf Erteilung einer »abfallwirtschafts- (forst-)rechtlichen Rodungsbewilligung« des angesprochenen Walds als auch auf Erteilung einer »abfallwirtschafts-(naturschutz-)rechtlichen Ausnahmebewilligung« abgelehnt. Denn: Es sei »besonderes öffentliches Interesse an der Erhaltung des gegenständlichen Waldes gegeben«, argumentierte das Land, ebenso »an der Bewahrung des Feuchtgebiets vor störenden Eingriffen«.

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