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Vorwürfe gegen Medizinerin werden zum Fall für die Politik: Bundesrätin stellt Anfrage an MinisterAusgabe 49 | Mittwoch, 27. November 2024

Die Wolfsberger FPÖ-Bundesrätin Isabella Theuermann fordert Aufklärung und wendet sich an Gesundheitsminister Johannes Rauch. Gegen Lavanttaler Ärztin gab es Anschuldigungen auf Facebook, die sie vehement zurückweist – auch mit Hilfe einer Anwaltskanzlei.

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Unterkärntner Nachrichten Redakteur Horst Kakl Von Horst Kakl kaklno@spamunterkaerntner.at
Die Anschuldigungen gegen eine Lavanttaler Ärztin sind schwerwiegend, sie selbst beteuert ihre Unschuld und spricht von einer »Hetzkampagne«. Die Causa hat auch das Parlament erreicht, nachdem Bundesrätin Isabella Theuermann aktiv wurde. Parlamentsdirektion/Johannes Zinner

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Wolfsberg. Die Vorwürfe gegen eine Lavanttaler Medizinerin, die ihren Ausgang auf der Plattform Facebook nahmen, werden zum Politikum. Die Wolfsberger Bundesrätin Isabella Theuermann (FPÖ) hat in der Vorwoche eine Anfrage an Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) gerichtet, in der sie Aufklärung fordert. Das Betreff: »Veruntreute Vorsorgeuntersuchungen«.

»Es ist erforderlich, diesen Vorwürfen nachzugehen und etwaige Missstände umgehend aufzuklären«
Isabella Theuermann in der Anfrage an den Minister

Wie berichtet wurde kürzlich in der Gruppe »Wolfsberger helfen Wolfsbergern« anonym eine Frage gestellt: »Hat noch jemand Probleme mit einer ärztlichen Person, die Gesundenuntersuchungen verbucht, obwohl keine durchführt wurden?« Es folgte ein »Shitstorm«, 148 Kommentare mit teils heftigen Vorwürfen gegen die Medizinerin wurden gepostet. Die Betroffene bestritt die Anschuldigungen vehement, sprach von »Hass und Hetze« und sagte zu den Unterkärntner Nachrichten: »Es handelt sich um Verleumdungen, um eine rufschädigende Hetzkampagne. Ich bin den Hasskommentaren hilflos ausgesetzt, da ich dem Datenschutz unterliege.« Sie erläuterte die Abläufe in ihrer Praxis, um die Vorwürfe zu entkräften. 

Postings sollen gelöscht werden

Mittlerweile ist laut der Ärztin die Polizei mit dem Fall befasst. Die von ihr beauftragte Wolfsberger Anwaltskanzlei Poganitsch, Fejan und Ragger stellte klar, dass auf Poster und Liker aufgrund der unwahren Behauptungen hohe Kosten zukommen könnten. Da man aber deeskalieren wolle, werden die Beteiligten mit einem Aufruf in der Gruppe gebeten werden, ihre Postings zu löschen. Am 20. November war der Auslöser, die anonyme Frage, auf Facebook noch zu finden, allerdings mit dem Vermerk: »Ein Administrator hat die Kommentarfunktion für diesen Beitrag deaktiviert.« 147 Kommentare wurden weiterhin angezeigt.

Bundesrätin Theuermann war bereits zuvor aktiv geworden. Ihre schriftliche Anfrage an Minister Rauch, die auf der Homepage des Parlaments zu finden ist, trägt den 18. November als Datum und beginnt so: »In den vergangenen Tagen wurden mehrere Postings besorgter Patienten, die sich offenbar auf eine Unterkärntner Ärztin beziehen (Anm.: hier sind die Initialen der Betroffenen angeführt), öffentlich. Im Zentrum dieser Äußerungen steht der schwerwiegende Vorwurf, dass (die Betroffene) Vorsorgeuntersuchungen bei der BVAEB, der ÖGKK sowie der SVS abgerechnet hat, ohne diese tatsächlich durchgeführt zu haben.« Mehrere Betroffene hätten sich beschwert, dass ihre E-Card für derartige Scheinabrechnungen missbraucht worden wäre, heißt es in der Anfrage.

Nach dem Zitat einer Beschwerde heißt es im Text weiter: »Im Interesse derart getäuschter Patienten sowie aller Versicherten, ist es dringend erforderlich, diesen Vorwürfen nachzugehen und etwaige Missstände umgehend aufzuklären.« Denn jedem Versicherten stünde lediglich eine kostenlose Vorsorgeuntersuchung pro Jahr zu »und es darf nicht angehen, dass Patienten um ihre rechtmäßigen Ansprüche gebracht werden«.

Am Ende folgen die Fragen Theuermanns: Sie reichen von »Ist den zuständigen Gesundheitsbehörden bekannt, ob in der oben zitierten Causa polizeiliche Ermittlungen im Laufen sind?« über »Sind Ihnen weitere ähnliche Fälle bekannt?« bis zu »Welche Konsequenzen haben bzw. hatten nachgewiesene Fälle von solcherart Scheinabrechnungen für die jeweiligen Ärzte?« Schließlich möchte die Bundesrätin wissen, »welche Möglichkeiten Betroffene (haben), im Fall, dass ihnen Vorsorgeuntersuchungen ohne erbrachte Leistung verrechnet wurden, doch noch eine kostenlose Vorsorgeuntersuchung pro Jahr konsumieren zu können?« Der Gesundheitsminister hat für die Beantwortung zwei Monate Zeit.

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