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Wolfsberg. Im Warteraum des Bezirksgerichts Wolfsberg unterhielt sich der 32-Jährige noch angeregt mit seinem Klagenfurter Verteidiger Peter Müller über gemeinsame Bekannte. Doch je näher der Prozessbeginn rückte, desto stiller wurde der Betreiber der Karthalle. Verständlich, für ihn stand einiges auf dem Spiel.
Am Montag, 14. November, wurde das Unglück, das sich am 15. Jänner dieses Jahres in der Wolfsberger Karthalle ereignet hatte, gerichtlich aufgearbeitet. Der 32-jährige Betreiber musste sich wegen fahrlässiger Gemeingefährdung verantworten, was mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden kann.
»Ich bekenne mich nicht schuldig, übernehme aber die Verantwortung«
Der Betreiber der Karthalle vor Richterin Natalie Eicher
Letztlich wurde der Fall diversionell erledigt, die Entscheidung ist freilich noch nicht rechtskräftig. Hält sie, muss der Beschuldigte eine Geldbuße von 150 Tagessätzen à sieben Euro, also 1.050 Euro bezahlen, die Gutachterkosten übernehmen, 13 Opfer mit jeweils 100 Euro entschädigen und für 80 Euro Gerichtskostenpauschale aufkommen. Gesamtkosten: 6.425 Euro. Damit bliebe er unbescholten, es gäbe weder einen Schuldspruch noch eine Verurteilung oder einen Eintrag ins Strafregister.
Der Großeinsatz
Wie berichtet kam es an besagtem Jännertag bei der Karthalle in St. Stefan zu einem Großeinsatz der Rettungskräfte. Im Inneren hatte sich gegen 20 Uhr eine erhöhte Konzentration von Kohlenmonoxid (CO) gebildet, mehrere Menschen klagten über Beschwerden, fünf Kinder und ein Erwachsener kollabierten. Später zeigte sich, dass die Kohlenmonoxid-Messanlage nicht in Betrieb war.
Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt leitete Ermittlungen gegen zwei Personen wegen des Verdachts der fahrlässigen Gemeingefährdung und der fahrlässigen schweren Körperverletzung ein. Für Letzteres fand sich kein Nachweis, da alle Beteiligten nur leicht verletzt wurden, der zweite Verdächtige erwies sich als schuldlos, die fahrlässige Gemeingefährdung blieb aber am Hallenbetreiber »picken«. Weil es sich um einen minderschweren Vorwurf handelte, wurde am Bezirksgericht verhandelt. Vor Richterin Natalie Eicher bekannte sich der 32-Jährige nicht schuldig, um gleich anzufügen: »Ich übernehme aber natürlich die Verantwortung.«
Beim Ausfall der Kohlenmonoxid-Messanlage habe es sich um »eine Verkettung unglücklicher Umstände gehandelt«, betonte er, an der ihn kein Verschulden treffe. Er sei dabei, die insgesamt 13 Opfer mit Hilfe einer Versicherung zu entschädigen. 100 Euro stehen jedem laut einem Gutachten zu.
Der Betreiber betonte, die Halle sei seit 28 Jahren in Betrieb, »in dieser Zeit ist nie etwas passiert«. Die letzte kommissionelle Prüfung der CO-Messanlage datiert zwar aus dem Jahr 2014, er habe sie aber 14-tägig selbst getestet, indem er den Sensor mit Gas besprühte und kontrollierte, ob Alarm gegeben werde. Was stets reibungslos geklappt hätte.
Am Tag des Vorfalls hatte er sich in Bad Kleinkirchheim aufgehalten, kehrte aber nach Wolfsberg zurück, als er von den Ereignissen erfuhr. Bei einem Check der Messanlage bemerkte er, dass sich eine Steckverbindung gelöst hatte, weshalb die Apparatur nicht funktionieren konnte. »Vielleicht hat wer daran gezogen«, so der Betreiber, er wisse die Ursache nicht. »Ich sehe alles ein, aber es war ein Unfall. Es tut mir leid«, sagte er.
Etwas Sand im Getriebe
War es bisher gut für ihn gelaufen, geriet jetzt ein wenig Sand ins Getriebe. Denn es zeigte sich, dass die Steckverbindung Teil eines Kabels war, das unter der Hallendecke frei verlegt ist. »Gibt es keinen Kabelkanal, damit keiner an das Kabel herankommt?«, fragte die Richterin. Der Angeklagte schüttelte den Kopf ...
Das Interesse der Opfer an der Verhandlung hielt sich in Grenzen. Lediglich eine Familie hatte sich eingefunden, dazu eine Augenzeugin der Vorfälle, die aber unverletzt geblieben war. Richterin Eicher befragte die Familienmitglieder, ob sie sich dem Verfahren als Privatbeteiligte anschließen und mit 100 Euro Entschädigung einverstanden wären. Beides wurde einhellig bejaht. Verteidiger Müller sicherte sofort zu, dass man sich mit den Betroffenen in Verbindung setzen werde, noch im Gerichtssaal erhielt er die Telefonnummer des Familienvaters. Als der nachfragte, ob es eine finanzielle Entschädigung für seinen Aufwand gebe – er musste seine Familienmitglieder nach dem Vorfall in mehreren Spitälern »aufsammeln« – war der Hallenbetreiber auch dazu sofort bereit.
Die Richterin sah alle Voraussetzungen für eine Diversion erfüllt, der Angeklagte akzeptierte das Angebot umgehend. Bezahlt er die Geldbuße und die weiteren Posten, wird das Verfahren eingestellt. Eine Unbekannte bleibt aber: Bezirksanwältin Heidemarie Bormetti-Sitter gab keine Erklärung ab. Damit ist die Entscheidung nicht rechtskräftig.
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