Artikel
Wolfsberg. 2004 wurde die Wolfsberger Stadtwerke GmbH gegründet, die aus den ehemaligen »Betrieben gewerblicher Art« der Bezirkshauptstadt hervorgingen. Jetzt, 17 Jahre später, verfügt das Unternehmen erstmals über einen eigenen Betriebsrat, der nach einer firmeninternen Wahl kürzlich gegründet wurde.
Wie zu hören ist, sollen darüber nicht alle jubeln, die mit dem Unternehmen zu tun haben. Sollte Stadtwerke-Geschäftsführer Christian Schimik auch zu diesem Kreis zählen, lässt sich das aus seinem Statement nicht ablesen. Er meinte zur Gründung des Betriebsrats: »Die Stadtwerke-Beschäftigten, ursprünglich fast ausschließlich ›überlassene‹ GemeindemitarbeiterInnen, sind heute mit großer Mehrheit direkt bei der GmbH angestellt. Daher macht es Sinn, dass sie sich nicht mehr in der Gemeinde-Personalvertretung, sondern in einem eigenen Betriebsrat organisieren.«
Schimik bezieht sich damit auf den Umstand, dass der Mitarbeiterstab 2004 ausschließlich aus Gemeindebediensteten bestand, die durch den Betriebsrat der Bezirkshauptstadt vertreten wurden. Seither ist aber viel Wasser die Lavant hinabgeflossen, neue Beschäftigte wurden auf privatrechtlicher Basis aufgenommen. Und sie wurden bisher von keinem Betriebsrat vertreten.
»Ich sehe die Gründung überhaupt nicht negativ. Für mich ist das völlig in Ordnung«
Hannes Primus, Bürgermeister und Beiratsmitglied
Der Wolfsberger Bürgermeister Hannes Primus (SPÖ), der als Eigentümer-Vertreter im Beirat der Stadtwerke sitzt, beurteilt die Gründung so: »Das ist ein normaler Vorgang, da mittlerweile neue Stadtwerke-Mitarbeiter die Mehrheit bilden. Ich als Eigentümer-Vertreter kann mich da nicht einmischen, ich sehe die Gründung aber überhaupt nicht negativ. Für mich ist das völlig in Ordnung.«
Keine Stellungnahme abgeben wollte der frisch gewählte Betriebsratsvorsitzende – vorerst. Er betonte, sich erst mit seinen Kollegen abstimmen zu müssen, ehe er Medienanfragen beantwortet. Die Stadtwerke stehen übrigens zu 100 Prozent im Eigentum der Gemeinde Wolfsberg, es gibt sieben Unternehmensbereiche, mit deren Bearbeitung vier Abteilungen betraut sind.
Grundvoraussetzung für die Bildung eines Betriebsrats ist, dass mindestens fünf stimmberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt werden. Stimmberechtigt ist jeder Mitarbeiter ab dem 16. Lebensjahr, die jeweilige Staatsbürgerschaft spielt dabei keine Rolle. Die Einrichtung eines Betriebsrats liegt im freien Willen der Arbeitnehmer, es besteht dazu kein Zwang. Der Betriebsrat verfügt über zahlreiche Befugnisse: Sie reichen vom Abschluss von Betriebsvereinbarungen über die Mitwirkung bei Kündigungen, Entlassungen und Versetzungen, bis hin zur Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen.
0 Kommentare Kommentieren
Keine Kommentare gefunden!