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Wolfsberg. Auch wenn es laut der Klagenfurter Staatsanwaltschaft noch kein Ermittlungsergebnis gibt – die Justiz ist in der Affäre rund um die Wolfsberger Stadtwerke weiterhin sehr aktiv. So wird mittlerweile nicht nur gegen zwei frühere Mitarbeiter ermittelt, die Erhebungen wurden auch auf zwei weitere Personen erweitert, die dem Unternehmen nicht angehören. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung. Unklar ist, wann die Staatsanwaltschaft die Entscheidung trifft, ob die Untersuchungen fallen gelassen werden oder Anklage erhoben wird.
»Es gibt jetzt vier Beschuldigte in dieser Causa«
Staatsanwaltschaft Klagenfurt zu den Ermittlungen
Stadtwerke-Geschäftsführer Christian Schimik meint zur neuen Anzahl an Verdächtigen: »Das ist mir nicht bekannt. Es handelt sich um ein strafrechtliches Verfahren, an dem wir als Stadtwerke nicht beteiligt sind.« Er wolle auch keine Bewertung vornehmen, was die Ausweitung bedeuten könnte, das liege bei den Behörden.
Die Untersuchungen sind auch nach rund 18 Monaten nicht abgeschlossen, untätig waren die Behörden aber nicht. In der Wolfsberger Stadtwerke-Affäre werden jetzt Erhebungen gegen vier Personen geführt, was bedeutet, dass zwei Verdächtige hinzugekommen sind. Gegen alle Beteiligten – für die die Unschuldsvermutung gilt – laufen Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt bestätigte auf Anfrage der Unterkärntner Nachrichten: »Es gibt jetzt vier Beschuldigte in dieser Causa.« Nicht gesagt wird, um wen es sich bei den neuen Verdächtigen handelt und wann eine Entscheidung fällt, ob die Untersuchungen eingestellt werden oder Anklage erhoben wird.
Bisher waren lediglich zwei Personen im Visier des Landeskriminalamts, beide frühere Mitarbeiter der Wolfsberger Stadtwerke, die am 3. Juli 2019 entlassen worden waren. Die zwei »neuen« Verdächtigen gehören nicht den Stadtwerken an.
»Das ist mir nicht bekannt. Am strafrechtlichen Verfahren sind wir nicht beteiligt«
Christian Schimik, Geschäftsführer Stadtwerke
Stadtwerke-Geschäftsführer Christian Schimik, der erst nach Bekanntwerden der Affäre diesen Posten antrat, meint zur neuen Anzahl an Verdächtigen: »Das ist mir nicht bekannt. Es handelt sich um ein strafrechtliches Verfahren, an dem wir als Stadtwerke nicht beteiligt sind. Wir haben alle Fragen beantwortet, über Aktualisierungen im Akt werden wir nicht informiert. Ich kann auch nicht bewerten, was diese neue Entwicklung bedeutet.« Dann betont Schimik: »Die Stadtwerke werden in diesem Verfahren nicht beschuldigt, auch keines unserer Organe.« Was vom Unternehmen und der Stadt Wolfsberg am 2. August 2019 mit der Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Klagenfurt wegen des Verdachts der Untreue eingeleitet worden sei, sei wohlüberlegt geschehen. Der Rest liege laut Schimik bei den Behörden: »Ich habe volles Vertrauen, dass die Ermittlungen korrekt durchgeführt werden.«
»Keine Erfahrungswerte«
Zur Länge des Verfahrens sagt der Stadtwerke-Geschäftsführer: »Wir akzeptieren es, wie lange es auch dauert. Ich selbst habe keine Erfahrungswerte, wie viel Zeit so etwas üblicherweise in Anspruch nimmt.«
Zur Auffrischung der Erinnerung: Im Februar und Mai 2019 nahm die Innenrevision der Stadtwerke mehrere Kanalbau-Projekte des Unternehmens unter die Lupe. Geprüft wurden Baustellen im Kleinedlingerweg, Bachweg und der Sajovitz-Siedlung. Am 11. Juni 2019 lag der Bericht vor, der aufgrund von Kostensteigerungen von einem Schaden von rund 800.000 Euro sprach.
Drei Tage später fand ein Gespräch mit zwei verantwortlichen Stadtwerke-Mitarbeitern statt, in dem zwar keine Vorwürfe erhoben, aber mitgeteilt wurde, dass sie bis zur Klärung dienstfrei gestellt werden. Ein externer Sachverständiger erhielt den Auftrag zur Prüfung, am 2. Juli 2019 war er fertig. Einen Tag später erhielten die beiden Mitarbeiter, die damals und heute jede Schuld zurückwiesen und darauf pochen, alle Vergabebestimmungen eingehalten zu haben, per E-Mail ihre Entlassungsschreiben.
Klagen und Gegenklagen
Am 12. Juli 2019 reichten sie Klagen beim Landesgericht Klagenfurt gegen die Entlassungen ein und forderten Kündigungsentschädigungen. Darauf konterten Stadt und Stadtwerke am 2. August 2019 mit einer Sachverhaltsdarstellung
an die Staatsanwaltschaft. Am 20. August folgte eine Schadenersatzklage der Stadtwerke von erst 391.408 Euro, die später auf rund 600.000 Euro gesteigert wurde.
Wie berichtet, hat einer der beiden Entlassenen sein Verfahren am Arbeitsgericht gewonnen: Ihm wurden 55.813,56 Euro brutto zugesprochen, die die Stadtwerke bereits bezahlt haben. Offen sind das arbeitsgerichtliche Verfahren des zweiten Mitarbeiters und die Schadenersatzforderungen: Wie es damit weiter geht, hängt vom Ausgang der laufenden Ermittlungen ab.
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