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Wolfsberg. Am 20. Oktober fand im Festsaal Frantschach die Verhandlung für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den geplanten Windpark mit acht Windkrafträdern am Bärofen statt. Bereits im Vorfeld gab es Bedenken der Gegner des Windparks über die rechtmäßige Durchführung der Verhandlung.
Christian Schuhböck, Generalsekretär der Naturschutzorganisation »Alliance For Nature«, meldete schon am Morgen vor der Verhandlung seinen Einspruch und die Ablehnung des von der UVP-Behörde bestellten Koordinators aller Sachverständigen, Gregory Egger, an (wir berichteten). »Egger war Geschäftsführer eines Unternehmens, das Untersuchungen für die Betreiber des Bärofen-Windparks ausgearbeitet hat. Damit ist er befangen«, so Schuhböck.
In der Vorwoche wurden nun von »Alliance for Nature« ein Antrag und eine Protokollrüge zur Verhandlungsniederschrift eingebracht. In der Stellungnahme dazu heißt es: »Die UVP-Behörde (Abt. 7 des Amtes der Kärntner Landesregierung) ist den gesetzlichen Bestimmungen nicht nachgekommen.« Weiters spricht Schuhböck von einer Ungleichbehandlung der Parteien: »Die UVP-Behörde hat 20 Personen der Antragssteller zugelassen, bei allen anderen Parteien jedoch lediglich zwei Personen.« Ein weiterer Kritikpunkt: »Alliance For Nature« bat im Vorfeld um Bekanntgabe der technischen Voraussetzungen für eine Videokonferenz, die aber nie an die Naturschutzorganisation übermittelt wurden. »Damit wurden die gesetzlichen Bestimmungen des Covid-19-Begleitgesetzes missachtet«, sagt Schuhböck.
Daher wurde der Antrag gestellt, die Verhandlung wegen Rechtswidrigkeit als gegenstandslos zu betrachten und eine gesetzeskonforme Verhandlung neuerlich anzuberaumen.
Neben dem Antrag wurde auch die Niederschrift über die Verhandlung gerügt. Eine von Schuhböck getätigte Aussage in der Verhandlung wurde laut »Alliance for Nature« im Verhandlungsprotokoll nicht korrekt wiedergegeben.
Es wird wohl nicht bei diesen Einsprüchen bleiben. Denn auch Christian Ragger, Rechtsvertreter der Naturfreunde, kündigte bereits vor Beginn des Verfahrens eine Beschwerde an, da die Kärntner Behörden die Verhandlung nicht in der »Wiener Zeitung« angekündigt hatten, wie es laut Ragger vorgeschrieben gewesen wäre.
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