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Wolfsberg. Es ist ein Streit, der seit Jahren geführt wird und zuletzt auch das Landesverwaltungsgericht beschäftigte. Die Frage lautet: Zu welcher Rasse gehören jene Bienen, die von vielen Lavanttaler Imkern gehalten werden? Handelt es sich um Carnica, wie sie das Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz vorschreibt, oder doch um eine andere Rasse? Das Land steht auf dem Standpunkt, dass sich in vielen Stöcken »ungesetzliche« Bienen tummeln, weshalb gegen etliche Imker Geldbußen verhängt wurden. Die wiederum behaupten, mit waschechten Carnica zu arbeiten und erhoben vielfach Einspruch gegen die Strafbescheide.
»Die Sachverständigen berufen sich auf Ruttner, der aber etwas anderes geschrieben hat«
Josef Bodner, ACPA-Präsident
Der Kärntner, Josef Bodner, Präsident der Austrian Carnica Pollmann Association (ACPA), will jetzt die Lösung gefunden haben. Er stöberte im Archiv und sah sich die Texte des 1998 verstorbenen Bienenkundlers Friedrich Ruttner, nach dessen Erkenntnissen die Sachverständigen des Landes die Bienen bewerten, genau an.
Echte Carnica
Bodner: »Ich habe Unterlagen, wie die Carnica im Lavanttal aussah, als sie von Ruttner 1969 untersucht wurde. Demnach sind diese Bienen echte Carnica und nicht Vertreter einer anderen Rasse.« Die Landesexperten liegen laut Bodner mit ihrer Annahme, eine Carnica müsse zu 95 Prozent grau sein, falsch. Und damit wären auch ihre Beurteilungen der Lavanttaler Bienen gegenstandslos und die ausgesprochenen Strafen nicht gerechtfertigt.
»Ruttner analysierte in der im Dezember 1969 erschienenen ›Zeitschrift für Bienenforschung‹ genau, wie eine Carnica im Lavanttal aussah«, so der ACPA-Präsident.
»Demnach war der Panzer einer Bienenarbeiterin in Wolfsberg zu 40 Prozent grau, 30 Prozent hatten braune Ecken, 30 braune Ringe. Bei den Drohnen waren 40 Prozent grau, 60 Prozent hatten kleine braune Inseln«, zitiert Bodner. Und so würden sie auch heute noch aussehen, aber nicht als Carnica erkannt werden. Bodner: »Die behördlichen Sachverständigen gehen von falschen Voraussetzungen aus. Sie berufen sich auf Ruttner, der aber anderes geschrieben hat, als das Land bewertet.«
Gleichzeitig dürfe die Farbe als Erkennungsmerkmal nicht überschätzt werden. Bodner dazu: »Ruttner schreibt auch, ›die Bewertung der Farbzeichen ist eine Frage züchterischer Übereinkunft und nicht der Rassereinheit‹.« Zuchtvorschriften haben aber mit dem natürlichen Vorkommen der Tiere wenig zu tun. Wenn also die Landesgutachter vor allem nach dem farblichen Gesamtbild der Bienen urteilen, wie sie es laut Aussagen in einem Verfahren beim Landesverwaltungsgericht tun, liegen sie auch hier falsch.
Diese Ansicht soll sich dem Vernehmen nach auch das Bundesverwaltungsgericht zu eigen gemacht haben. Zu hören ist, es sei zugunsten eines Kärntner Imkers ein Urteil gefällt worden, laut dem die Rassenfeststellung anhand der Farbe allein nicht zulässig sei. Eine Bestätigung liegt nicht vor. Das Land meint dazu (siehe Artikel unten): »Es besteht keine Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts.«
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