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Bad St. Leonhard. Simon Maier wird Ehrenbürger von Bad St. Leonhard – das hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung am Dienstag, 30. September, einstimmig beschlossen. Maier trat 1985 in den Gemeinderat ein und war von 1997 bis 2021 SPÖ-Bürgermeister der Stadtgemeinde Bad St. Leonhard.
»Die Stadtgemeinde hat eine Ehrenbürgerschaft noch nie in der Geschichte der Zweiten Republik vergeben«, sagte Bürgermeister Dieter Dohr (Liste Dohr) in der Sitzung. Initiiert wurde die Verleihung der Ehrenbürgerschaft aber nicht etwa wie man vermuten möchte von der SPÖ, sondern von der ÖVP-Fraktion mit Stadtrat Gerhard Penz an der Spitze. Die ÖVP stellte nämlich im Zuge der Jubiläums-Gemeinderatssitzung am 22. Juli dieses Jahres, bei der Landeshauptmann Peter Kaiser und Gerhard Dörfler, Landeshauptmann von 2008 bis 2013, jeweils eine Ehrenurkunde verliehen wurde, einen selbstständigen Antrag. In diesem wurde der Gemeinderat darum gebeten »Beratungen aufzunehmen, um eine entsprechend würdevolle und umfassende Ehrung für Altbürgermeister Simon Maier zu erwirken«. Als Begründung für die Verleihung wird im Antrag auf die »mehr als besonderen Verdienste für das Gemeinwohl und die Stadtgemeinde« verwiesen.
Penz sagte in der Sitzung: »Es freut mich, dass wir diesen Punkt schon heute auf der Tagesordnung haben. Ich glaube, dass Simon Maier für Bad St. Leonhard viel bewegt hat. Er hatte immer einen Weitblick für Firmen, für die Landwirtschaft und für viele andere Dinge. Wir haben bei Kaiser und Dörfler mitgestimmt, und nun möchten wir um Zustimmung bitten.«
»Es ist keine Polit-Show für die ÖVP. Er hat viel getan und es steht ihm zu, es ist eine Wertschätzung«
Gerhard Penz, ÖVP-Stadtrat
Der Antrag im Juli hatte für Diskussionen gesorgt. Penz sagte dazu in der Sitzung in der Vorwoche: »Ich weiß, dass im Vorfeld viel diskutiert wurde, warum wir das gemacht haben. Aber es ist keine Polit-Show für die ÖVP. Simon Maier hat für Bad St. Leonhard viel getan, und es steht ihm zu, es ist eine Wertschätzung.«
Abschließend erklärte Penz, er habe Maier im Vorfeld telefonisch die letzte Gemeinderatssitzung des heurigen Jahres, die traditionell kurz vor Weihnachten stattfindet, als passenden Rahmen der Verleihung vorgeschlagen. Daraufhin wurde er von Bürgermeister Dohr korrigiert: »Die Verleihung muss in einer eigenen Festsitzung erfolgen.«
Dohr verwies auf die Richtlinien der Stadtgemeinde. Für Ehrungen und Auszeichnungen hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 15. Mai 1975 in seiner Satzung festgelegt, dass die Verleihung einer Ehrung bzw. einer Auszeichnung nur auf einstimmigen Antrag durch den Stadtrat erfolgen kann. Die Möglichkeit, Ehrungen zu verleihen, ist dabei auf Personen beschränkt, »die sich für die Gemeinde besonders, also über das Durchschnittsausmaß hinausgehend, verdient gemacht haben«. Separat wird in der Satzung auf die Ehrenbürgerschaft verwiesen: Davon soll nur in »ganz besonderen Fällen Gebrauch gemacht werden, damit die Bedeutung des Ehrenbürgerrechts nicht beeinträchtigt wird«. Die Übergabe ist in Punkt IV der Satzung geregelt: Sie »hat in feierlicher Form in einer Festsitzung des Gemeinderats zu erfolgen«.
Der Beschluss, Simon Maier die Ehrenbürgerschaft zu verleihen, fiel einstimmig. Bis zur nächsten Gemeinderatssitzung sollen nun Termin und der Rahmen der Verleihung festgelegt werden.

Von Philipp Tripolt
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