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Kärntner Landesregierung gibt die Genehmigung für den Bau des Windparks »Steinberger Alpe II« Ausgabe 40 | Mittwoch, 1. Oktober 2025

In der jüngsten Sitzung wurde die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den Windpark genehmigt. Kelag und ImWind wollen neun Windräder errichten und damit den bereits bestehenden Park erweitern. Den hatte die Kelag im Mai 2023 von Ecowind gekauft.

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Unterkärntner Nachrichten Redakteur Horst Kakl Von Horst Kakl kaklno@spamunterkaerntner.at
Die Windräder auf der Steinberger Alpe (Bild) drehen sich bereits. Die Kelag kaufte die Anlage 2023 und will sie jetzt – gemeinsam mit der ImWind Erneuerbare Energie GmbH – erweitern. Die Umweltverträglichkeitsprüfung, die im Juni verhandelt wurde, ist erfolgreich bestanden, die Kärntner Landesregierung gab jetzt ihren »Segen«. Kelag

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Lavanttal. Die Kärntner Landesregierung hat abermals einen Windpark im Lavanttal bewilligt. In der Sitzung am Montag, 29. September, wurde die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den Windpark Steinberger Alpe II einstimmig genehmigt. 

Hinter dem Projekt stehen der Kärntner Energiekonzern Kelag und die ImWind Erneuerbare Energie GmbH. Sie wollen in Steinberg und Krakaberg in St. Georgen sowie in Paierdorf, Lindhof, Dachberg, Jakling und Eitweg in der Gemeinde St. Andrä neun Windräder errichten. Die Rotordurchmesser liegen laut Antrag zwischen 117 und 150 Meter, die Nabenhöhen betragen von 84 bis 150 Meter. Die Gesamtleistung der Anlagen wird mit 43,2 MW angegeben, was Strom für rund 26.000 Haushalte bedeutet. Die Netzanbindung ist mit einem 30 kV-Erdkabel geplant, als Netzanschlusspunkt ist das Umspannwerk St. Andrä vorgesehen. 

164 Auflagen

Die mündliche UVP-Verhandlung zu diesem Windpark fand am 23. Juni im Konzerthaus Klagenfurt statt, jetzt befasste sich die Landesregierung mit dem Ergebnis. Den Projektwerbern wurden insgesamt 164 Auflagen erteilt. Sollte es Einsprüche gegen den Regierungsbeschluss geben, sind auch die Behördenvertreter bereits festgelegt, die das Land beim »zuständigen Verwaltungsgericht« vertreten werden, wie es heißt.

Die Unterkärntner Nachrichten ersuchten die Kelag um eine Stellungnahme. Der Konzern: »Die Kärntner Landesregierung hat einstimmig den positiven UVP-Bescheid für den geplanten Windpark Steinberger Alpe II beschlossen. Das Projekt wird seit 2018 entwickelt und wurde im Mai 2023 zur Genehmigung eingereicht. Nach Erlangen der Rechtskraft des Bescheids ist ein Baustart im Jahr 2027 vorgesehen.« Vor allem in den Wintermonaten leistet die Windkraft laut Kelag einen wichtigen Beitrag zur Stromversorgung und damit zur Verringerung fossiler Energieimporte in Kärnten. 

Der Windpark Steinberger Alpe II ist die »Fortsetzung« der dort bereits bestehenden Anlage: Acht Windräder auf der Steinberger Alpe und in Lavamünd firmieren unter dem Namen »Windpark Steinberger Alpe«. Sie sind seit Juli, bzw. August 2022 in Betrieb und wurden von der Firma Ecowind, einer Tochter des in wirtschaftliche Turbulenzen geratenen deutschen Konzerns BayWa, gebaut. Im Mai 2023 kaufte die Kelag den Park, den sie nun mit ImWind erweitern will.

Projekt Peterer Alpe

Die beiden Unternehmen planen auch die Errichtung von acht Windrädern auf der Peterer Alpe in Reichenfels, die im Juli des Vorjahrs grünes Licht der Landesregierung erhielten.

Wie berichtet wurde am 12. Jänner eine Volksbefragung zur Windkraft in Kärnten durchgeführt. 51,55 Prozent sprach sich gegen Windräder aus. Danach gab es Gespräche aller Landtagsfraktionen, der Sozialpartner und Vertretern von Bürger- und Umweltorganisationen, um einen Kompromiss für das Thema auszuhandeln. Dabei wurde auch außer Streit gestellt, dass in laufende Verfahren nicht eingegriffen wird, aber es für Anlagen, die nach dem 6. Februar eingereicht werden, eine vorübergehende Bausperre geben soll, damit bis zur fertigen Zonierung keine Windräder in anderen Gebieten Kärntens genehmigt werden. Letzterer Punkt ermöglichte die jetzige Bewilligung des Windparks Steinberger Alpe II. Denn der Antrag für das Projekt wurde – wie aus dem Statement der Kelag hervorgeht – lange davor eingebracht. Unklar ist, ob es Einsprüche gegen den Bescheid des Landes geben wird.

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