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Wolfsberg, Klagenfurt. »Die Beschwerde wurde als unbegründet abgewiesen.« So heißt es im jetzt veröffentlichten Urteil des Landesverwaltungsgerichts (LVwG), auf das nach der Verhandlung am 26. März dieses Jahres ein wenig gewartet werden musste. Der Spruch bedeutet: Der Um- und Ausbau des »Bosniakischen Kulturzentrums« in Wolfsberg, den die...
Den ganzen Artikel lesen Sie in der Ausgabe Nr. 37 der Unterkärntner Nachrichten.
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