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Lavanttal. Alle Jahre wird in Kärnten mit der Kärntner Gemeindemandatare-Entschädigungsanpassungs-Verordnung eine Anpassung der Sitzungsgelder für Gemeinderäte vorgenommen. Möchte eine Gemeinde keine Erhöhung der Sitzungsgelder vornehmen, so muss das im Rahmen einer Gemeinderatssitzung beschlossen werden. Bei Stillschweigen erfolgt automatisch...
Den ganzen Artikel lesen Sie in der Ausgabe Nr. 20 der Unterkärntner Nachrichten.
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