Seit 1887 | Das unabhängige Wochenblatt für Unterkärnten

Wolfsberger Bestatter öffnete Grab – Stadtwerke zeigten ihn deswegen an: »Man will uns schädigen« Ausgabe 13 | Mittwoch, 26. März 2025

Andreas Kos ist empört: Er ist nach einer Anzeige mit einem Verwaltungsstrafverfahren konfrontiert, obwohl er nur seine Arbeit machte. Er soll gegen Friedhofsverordnung verstoßen haben. Die Stadtwerke Wolfsberg erklären, warum sie so gegen Kos vorgingen.

E-Mail

0 Kommentare

Meist gelesen

Artikel

Wolfsberg. Der private Bestattungsunternehmer Andreas Kos ist derzeit schlecht auf die Gemeinde zu sprechen. Ursache ist eine Anzeige, die Kos einen Ladungsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg eingebracht hat. Seine Annahme: Sie stammt aus den Reihen der Stadt Wolfsberg. Denn der Wolfsberger Kos steht in direkter Konkurrenz zur Bestattung der Wolfsberger Stadtwerke, die sich zu 100 Prozent im Eigentum der Stadt befinden. Tatsächlich haben die Stadtwerke den Vorfall der Behörde gemeldet.

Den Anlass schildert Kos so: »Unser Unternehmen hat vor etwa neun Monaten Grabungsarbeiten an einem Urnengrab am Friedhof in St. Johann durchgeführt. Das Grab wurde geöffnet, alles ist korrekt und ordentlich geschehen.« Monate später kam der Ladungsbescheid, laut dem Kos gegen die Friedhofsordnung verstoßen habe: Sie sieht vor, dass nur die Stadtwerke oder die Friedhofsverwaltung zu solchen Arbeiten berechtigt sind. Jetzt läuft ein Verwaltungsstrafverfahren, zu dem sich der Angezeigte in einigen Tagen bei der Bezirkshauptmannschaft äußern soll. 

»Wenn ein Unternehmen von öffentlicher Seite angegriffen wird, hört sich der Spaß auf« 
Andreas Kos, Bestattungsunternehmer

Der Bestatter sieht sich aber im Recht: »Laut unseren Standesregeln, bei denen es sich um Bundesrecht handelt, ist uns Bestattern der Aushub sowie das Verschließen von Grabstellen erlaubt. Das heißt, wir sind von Gesetzes wegen dazu legitimiert. Ich bin geprüfter Bestatter, ich soll das trotzdem nicht machen?«

Mitbewerber fernhalten

Seiner Ansicht nach ist das Bundesgesetz höher zu  bewerten als die einschränkende Bestimmung der Stadt. »Sie sagt aber, nein, der Friedhof ist unser Eigentum, wir entscheiden, was dort gemacht werden darf«, so der Unternehmer. Seine persönliche Meinung: »Hier soll ein Mitbewerber vom Markt ferngehalten werden. Das darf aber nicht sein. Ich bin für freie Marktwirtschaft, niemand soll bevorzugt werden, weder ein anderer noch wir selbst.« Er hätte auch nichts dagegen, wenn seine Aufbahrungshalle von den Stadtwerken mitgenutzt würde.

»Die Stadtwerke sind für die städtischen Friedhöfe verantwortlich – auch in Haftungsfragen« 
Christian Schimik, Geschäftsführer Stadtwerke

Laut Kos werde der österreichische Bestattungsmarkt von der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) beobachtet, »denn es gibt viele Probleme. Die BWB sagt, jedes Verbot ist Machtmissbrauch. Das muss auch für die Wolfsberger Friedhöfe gelten, der Zugang muss gewährleistet, Tätigkeiten müssen möglich sein.« Er stehe mit der BWB in Kontakt und will dort auf sein Recht pochen.

Keine Gespräche

Der Unternehmer, der rund 20 Mitarbeiter beschäftigt, kann nicht verstehen, dass die Anzeige gerade jetzt erfolgte: »Wir bauen unseren Betrieb aus, zugleich drohen uns etwa 2.000 Euro Strafe. Man will uns bewusst schädigen. Man hätte das Gespräch mit uns suchen können, das ist aber nicht geschehen. Ich bin enttäuscht, weil ich immer die Hand ausstrecke. Dieses Vorgehen ist schlecht für beide Seiten.« Er müsse sich nun für etwas rechtfertigen, »wozu ich vom Gesetz legitimiert bin. Unser Unternehmen ist seit Jahren in Wolfsberg, wir sind auch Kunden der Stadtwerke, wir haben immer pünktlich bezahlt. Wir tragen mit unseren Steuern, unseren Abgaben und der Beschäftigung von Mitarbeitern zum Wohl der Stadt Wolfsberg bei,  jetzt will man uns bloss stellen. Das kann ich nicht akzeptieren.«

Wenn ein Privatunternehmen von öffentlicher Seite angegriffen werde, »hört sich der Spaß auf«, sagt Kos. Und: »Wenn man zu Monopolen zurückkehrt, verliert der Kunde.« 

Er vertraut nun auf die Behörde: »Ich bin zuversichtlich, dass sie  die richtige Entscheidung treffen wird.«

Christian Schimik, Geschäftsführer der Stadtwerke, bestreitet nicht, dass die Anzeige gegen Kos von seinem Unternehmen ausging. Schimik: »Die Wolfsberger Stadtwerke haben bei ihrer Gründung unter anderem den Auftrag erhalten, die städtischen Friedhöfe zu bewirtschaften. Somit sind die Wolfsberger Stadtwerke für die städtischen Friedhöfe vollumfänglich verantwortlich – auch in Haftungsfragen.«

Schriftlich zu beantragen

Diese Verantwortung beinhalte auch die Genehmigung von schriftlich zu beantragenden Grabungsarbeiten auf den städtischen Friedhöfen durch die Friedhofsverwaltung. Schimik: »Sollten Grabungsarbeiten ohne Bewilligung durch die Friedhofsverwaltung auf den städtischen Friedhöfen durchgeführt werden, ist in Wahrnehmung der Verantwortung entsprechend zu handeln.«

Zu Kos Aussage, er stehe mit der Wettbewerbsbehörde in Kontakt, meint der Geschäftsführer: »Die aktuellen Regelungen der Friedhofsverwaltung wurden im Jahr 2018 geprüft und von der Bundeswettbewerbsbehörde fallabschließend für in Ordnung befunden.«

0 Kommentare Kommentieren

Keine Kommentare gefunden!

Liebe Leserinnen und Leser, in diesem Kommentarbereich prüfen wir alle Beiträge, bevor sie veröffentlicht werden. Ihr Kommentar erscheint, sobald er gesichtet wurde.

Bitte melden Sie sich an, um die Beiträge zu lesen oder zu kommentieren.AnmeldenHier Registrieren