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Koralpe. Zahlen oder nicht zahlen, das ist hier die Frage. Auf den beiden Parkplätzen auf der Koralpe muss – wie berichtet – seit 23. Dezember des Vorjahrs pro Pkw eine Gebühr von fünf Euro entrichtet werden. Die entsprechenden Hinweistafeln tragen den Vermerk: »Liftbenützer bekommen die Parkgebühr rückerstattet.« Da die Saison aber beendet ist und die Lifte nicht mehr in Betrieb sind, herrscht bei vielen Ausflüglern Verunsicherung, ob sie die Parkgebühr zahlen oder darauf verzichten sollen.
Eine Betroffene wandte sich in der Vorwoche an die Unterkärntner Nachrichten. »Ich war am Wochenende auf der Koralpe«, berichtete die Wolfsbergerin, »und wie viele andere auch habe ich die Gebühr nicht gezahlt. Man kann sie ja nicht zurück bekommen, weil die Lifte nicht mehr fahren – und wer gibt gerne Geld aus, wenn er nicht muss? Vor allem, weil fünf Euro für einen Parkplatz nicht wenig sind.«
»Man kann sie ja nicht zurück bekommen, weil die Lifte nicht mehr fahren«
Eine Wolfsbergerin zur Parkgebühr
Allerdings sei sie »unrund« gewesen, wie sie sagte, und mit ihr auch andere, die kostenlos parkten: Die Befürchtung, in einigen Monaten mit einer Besitzstörungsklage konfrontiert zu werden, ging um. Daher ihre Frage: »Gilt die Parkgebühr nur, wenn auch die Lifte fahren, oder ist sie immer in Kraft?«
Wir reichten sie an Rudolf Kores, Geschäftsführer der »Koralm Schi GmbH« weiter. Der sagte: »Ja, die Gebühr gilt auch jetzt.« Und wenn jemand nicht zahlt? »Dann gibt es eine Strafe, auch eine Besitzstörungsklage ist möglich«, so Kores. Nach der Einführung der Gebühr gab die Gesellschaft bekannt, dass für Nichtzahler ein »Infrastrukturbeitrag« von 20 Euro fällig werde.
Gilt täglich und ganzjährig
Tatsächlich ist die Bestimmung auf der Homepage der Gesellschaft deutlich vermerkt: Demnach wird eine freie Parkzeit von 60 Minuten gewährt, wenn eine Parkuhr hinter die Windschutzscheibe gelegt wird. Weiter heißt es: »Die Parkgebühr gilt täglich (auch außerhalb der Liftbetriebszeiten bzw. ganzjährig) von 8 bis 18 Uhr.« Parkscheine können bei einem der beiden Automaten – einer befindet sich beim Bankomat vor »Intersport Tatschl«, ein weiterer am Parkplatz der einstigen Hipfl-hütte – gekauft werden.
Damit lebt eine Diskussion wieder auf, die beendet geglaubt war. Denn nach Einführung der Parkplatzgebühr kam es zu heftiger Kritik und einem Shitstorm auf diversen Plattformen im Internet. Die Aufregung ebbte aber wieder ab, Skifahrer gewöhnten sich rasch daran, zumal ihnen die Ausgabe an der Kassa erstattet wurde, Spaziergänger, Schlittenfahrer und Tourengeher mussten sie in Kauf nehmen.
Auch wenn die Parkgebühr derzeit bei der Liftbenützung nicht erstattet werden kann, gibt es für zahlende Gäste trotzdem etwas: Wer den zweiten Abschnitt des Parkscheins – der erste muss hinter die Windschutzscheibe – abgibt, erhält in der Großhöllerhütte einen Most oder ein alkoholfreies Getränk gratis. Bei Intersport Tatschl wird ab einer Konsumation von 30 Euro die gesamte Parkgebühr rückerstattet. Gleiches gilt für das Heizhaus, wo die Gebühr aber einer Konsumation von 50 Euro retourniert wird.
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